Leserfrage Darf ich zu Hause bleiben, wenn Kitty krank ist?

0
Leserfrage - Darf ich zu Hause bleiben, wenn Kitty krank ist?

© Getty Images

Für viele Menschen gehören Katze oder Hund zur Familie. Doch dürfen Arbeitnehmer zu Hause bleiben, wenn ihr Haustier krank ist? Nur in ganz bestimmten Fällen, erklärt der Berliner Arbeits­rechtler Alexander Bredereck.

Arbeit­geber kann den Urlaub verweigern

Grund­sätzlich könne der Arbeitnehmer nicht einfach zu Hause bleiben, weil sein Hund oder seine Katze krank ist, weiß Bredereck. „Arbeitnehmer müssen eine Einigung mit ihrem Chef finden.“ Zum Beispiel: ein kurz­fristiger Urlaubs­tag oder Home­office. Wenn es die Auftrags­lage nicht zulässt, kann der Arbeit­geber den Urlaub verweigern.

Bei ernst­hafter Erkrankung gilt Tier­wohl als triftiger Grund

Wenn die Katze sehr krank ist und dringend zu einem Tier­arzt muss, „kann man mit dem Tier­wohl argumentieren“, erklärt Bredereck. Dass der Arbeitnehmer in diesem Fall nicht zur Arbeit komme, sei unver­schuldet und er müsse nicht mit einer Abmahnung oder Kündigung rechnen. Allerdings bekomme er kein Geld für diesen Arbeits­tag. Bredereck rät dringend: „Arbeitnehmer sollten sich unbe­dingt mit dem Arbeit­geber einigen, oder einen Bekannten bitten, sich um die Katze zu kümmern und sie zum Tier­arzt zu bringen.“

Tipp: Welche Regeln für die Krankmeldung von Zwei­beinern gelten, steht in unseren FAQ Krankmeldung beim Arbeitgeber.

0

Mehr zum Thema

0 Kommentare Diskutieren Sie mit

Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Bitte melden Sie sich an. Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice.