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Für viele Menschen gehören Katze oder Hund zur Familie. Doch dürfen Arbeitnehmer zu Hause bleiben, wenn ihr Haustier krank ist? Nur in ganz bestimmten Fällen, erklärt der Berliner Arbeitsrechtler Alexander Bredereck.
Arbeitgeber kann den Urlaub verweigern
Grundsätzlich könne der Arbeitnehmer nicht einfach zu Hause bleiben, weil sein Hund oder seine Katze krank ist, weiß Bredereck. „Arbeitnehmer müssen eine Einigung mit ihrem Chef finden.“ Zum Beispiel: ein kurzfristiger Urlaubstag oder Homeoffice. Wenn es die Auftragslage nicht zulässt, kann der Arbeitgeber den Urlaub verweigern.
Bei ernsthafter Erkrankung gilt Tierwohl als triftiger Grund
Wenn die Katze sehr krank ist und dringend zu einem Tierarzt muss, „kann man mit dem Tierwohl argumentieren“, erklärt Bredereck. Dass der Arbeitnehmer in diesem Fall nicht zur Arbeit komme, sei unverschuldet und er müsse nicht mit einer Abmahnung oder Kündigung rechnen. Allerdings bekomme er kein Geld für diesen Arbeitstag. Bredereck rät dringend: „Arbeitnehmer sollten sich unbedingt mit dem Arbeitgeber einigen, oder einen Bekannten bitten, sich um die Katze zu kümmern und sie zum Tierarzt zu bringen.“
Tipp: Welche Regeln für die Krankmeldung von Zweibeinern gelten, steht in unseren FAQ Krankmeldung beim Arbeitgeber.
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