
Endlich 16. Eltern sollten bei der Party nach dem Rechten sehen.
Unsere Tochter will ihren 16. Geburtstag feiern und bei der Party auch Alkohol ausschenken. Dürfen wir das erlauben?
Ja, aber dann gilt für Sie die elterliche Aufsichtspflicht. Falls ein Gast zu sehr angetrunken ist, können Sie sich wegen fahrlässiger Körperverletzung strafbar machen. Außerdem kann der Jugendliche Schadenersatz fordern, etwa wenn er ins Krankenhaus musste. Sie sollten also unbedingt ab und zu nach dem Rechten sehen. Wichtig ist auch, die Eltern der Gäste zu fragen, ob sie einverstanden sind. Anders sieht es bei Feiern im öffentlichen Raum aus. Dort greift das Jugendschutzgesetz. Es verbietet Alkohol für Kinder unter 14 Jahren. Wer älter ist, darf Bier, Wein, Sekt trinken – aber nur unter Aufsicht, und keine Spirituosen. Ab 16 Jahren schreibt das Gesetz die Aufsicht nicht mehr vor. Ab 18 sind auch Spirituosen und Alkopops erlaubt.