Wie lange muss ich Kontoauszüge eines Geldinstituts aufbewahren?
Da gibt es keine gesetzlichen Regeln, außer bei Aufträgen an Handwerker: Solche Rechnungen und Zahlungsbelege müssen Privathaushalte seit dem Jahr 2004 mindestens zwei Jahre aufbewahren – wobei die Frist nicht schon am Rechnungsdatum beginnt, sondern erst am Schluss des Jahres, in dem die Rechnung gestellt wurde. Besser ist es aber, Kontoauszüge mindestens drei Jahre aufzubewahren. Denn so lange laufen viele Garantien, und wenn der Bon verloren ist, lässt sich der Kauf per Einzugsbeleg auf dem Auszug belegen. Darüber hinaus ist das die Verjährungsfrist für Alltagsgeschäfte. Wobei auch sie erst mit Schluss des Jahres beginnt, in dem der Anspruch entstand. Elektronische Kontoauszüge sollten Sie ausdrucken.
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