
Privat Krankenversicherte haben jederzeit das Recht, den Tarif zu wechseln.
Der Verband der Privaten Krankenversicherung hat Beitragssteigerungen für Privatversicherte angekündigt. Begründung: Niedrige Zinsen sowie gestiegene Aufwendungen für medizinische Leistungen. In einigen Tarifen werde es zu „untypisch starken Beitragserhöhungen“ kommen. Dem Kostenschock entgehen kann mancher privat Versicherte, indem er in einen günstigeren Tarif beim gleichen Versicherer wechselt. Wir wollen wissen, wie das Wechselrecht in der Praxis funktioniert und benötigen dabei Ihre Hilfe. Haben Sie aktuell den Tarif gewechselt? Ihre Erfahrungen interessieren uns! Schreiben Sie an pkv-tarifwechsel@stiftung-warentest.de.
Zu den Umfrageergebnissen Private Krankenversicherung.
Langjährig Versicherte besonders betroffen
Vor allem für langjährig privat Versicherte können Beitragserhöhungen zum Problem werden:
- Je länger jemand schon im Vertrag ist, desto stärker wirkt sich eine Beitragsanpassung aus. Erhöht der Versicherer die Beiträge, weil er dauerhaft mehr Geld für Behandlungskosten ausgibt als ursprünglich kalkuliert, müssen nämlich auch die Alterungsrückstellungen rückwirkend entsprechend aufgefüllt werden. Je älter der Vertrag, desto mehr Geld muss dort nachgelegt werden.
- Ein Wechsel zu einer anderen privaten Versicherungsgesellschaft ist für ältere Kunden meist nicht mehr sinnvoll, da sie ihre über viele Jahre gebildeten Alterungsrückstellungen nicht mitnehmen können und beim neuen Versicherer deshalb höhere Beiträge zahlen müssten. Außerdem können die Versicherer Neukunden auch wegen Vorerkrankungen ablehnen.
- Der Rückweg in die gesetzliche Krankenkasse ist ab dem 55. Lebensjahr ebenfalls versperrt – von wenigen Ausnahmen abgesehen. Mehr dazu in unserem Special Zurück in die gesetzliche Kasse – so gehts.
Hilfe vom Gesetzgeber
Um Versicherten in dieser Situation zu helfen, hat der Gesetzgeber ihnen das Recht eingeräumt, in jeden gleichartigen Tarif ihres Versicherers zu wechseln und dabei alle ihre im bisherigen Vertrag erworbenen Rechte samt der vollständigen Alterungsrückstellung mitzunehmen. „Gleichartig“ bedeutet dabei nicht, dass die Leistungen identisch sein müssen, sondern nur, dass man zum, Beispiel nicht von einer Krankentagegeldversicherung in eine Vollversicherung mit ambulanten, stationären und Zahnleistungen wechseln kann.
Tipp: Umfassende Informationen, wie Kunden durch einen Tarifwechsel Geld sparen können und welche Rechte sie gegenüber ihrem privaten Krankenversicherer haben, bietet unser Special Tarifwechsel in der privaten Krankenversicherung.
Wechselrecht nicht an Termin gebunden
Versicherte haben jederzeit das Recht, den Tarif zu wechseln – sie können dies auch im Lauf der Zeit mehrmals tun, falls die Beiträge im neuen Tarif ihnen erneut zu hoch werden. Sie brauchen auch nicht das Ende des Versicherungsjahrs oder die nächste Beitragserhöhung abzuwarten, sondern können sich unabhängig davon an ihren Versicherer wenden. Bei jeder Beitragserhöhung sind die Unternehmen jedoch verpflichtet, ihre Kunden auf das Tarifwechselrecht aufmerksam zu machen. Versicherten ab 60 Jahren müssen sie dann sogar konkrete Tarife nennen, in die sie wechseln könnten, um ihre Beiträge zu reduzieren.
Finanztest sucht Tarifwechsler
Für unsere nächste Publikation zum Thema suchen wir Privatversicherte, die in der letzten Zeit den Tarif gewechselt haben oder gerade dabei sind. Dabei interessieren uns folgende Fragen besonders:
- Wie sind Sie vorgegangen?
- Wie hat Ihr Versicherer reagiert?
- Haben Sie sich beraten oder von einem speziellen Dienstleister helfen lassen?
- Was haben Sie erreicht?
Bitte schreiben Sie bis zum 30. November 2016 an:
pkv-tarifwechsel@stiftung-warentest.de
oder:
Finanztest
Stichwort PKV-Tarifwechsel
Lützowplatz 11–13
10785 Berlin.
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