
Ob Leitungswasserschaden, Diebstahl oder Brand: Eine gute Hausratversicherung springt im Fall der Fälle ein. Mobiliar, das nach einem Starkregen oder Hochwasser beschädigt oder zerstört wurde, ersetzt der Hausratversicherer jedoch nur, wenn Kunden zusätzlich eine Elementarschaden-Versicherung abgeschlossen haben. Wir suchen Leser, die eine solche Police haben und bereits einen Schadensfall hatten. Schreiben Sie an hausratfall@stiftung-warentest.de.
Hausratversicherer springt nach Unwetter ein, aber nicht nach Starkregen
Die Hausratversicherung springt ein, wenn Hausrat wie Möbel, Teppiche, Haushalts- und Sportgeräte oder Wertsachen zerstört oder beschädigt werden oder verloren gehen. Zu den versicherten Gefahren gehören in der Regel Leitungswasser-, Einbruch- und Feuerschäden. Zudem sind meist Schäden nach einem Sturm ab Windstärke 8, Hagel oder Blitzschlag eingeschlossen. Der Versicherer ersetzt den Neuwert der zerstörten Gegenstände. Wenn eine Reparatur ausreicht, kommt die Versicherung für die Kosten auf und gleicht zusätzlich einen etwaigen Wertverlust aus. Hat ein Unwetter im Haus gewütet, zum Beispiel weil ein Sturm das Dach abgedeckt hat, ersetzt die Hausratversicherung Schäden an der Einrichtung. Allerdings: Wenn der Kunde einfach nur vergessen hat, die Fenster zu schließen und ein Regenguss Teppiche und Möbel beschädigt hat, gibt es kein Geld. Wohl aber, wenn ein Blitz ins Haus einschlägt und elektrische Geräte lahmlegt. Bei Kurzschluss- oder Überspannungsschäden durch Blitzeinschlag ist die Sache allerdings nicht so klar: Überspannungsschäden sind nicht in jedem Vertrag versichert, können aber eingeschlossen werden. Mehr dazu in unserem Test von Hausratversicherungen.
Gegen Überschwemmung extra versichern
Dringt Wasser von außen in Kellerräume oder das Erdgeschoss ein, beispielsweise nach einem Starkregen oder nach einer Überschwemmung, reguliert der Hausratversicherer die Schäden in der Regel nicht. Für eine beschädigte Waschmaschine, Trockner, Sportausrüstung oder Einrichtung kommen Geschädigte dann selbst auf. Bei Naturgefahren springt die Hausratversicherung nicht ein. Kunden können extra eine Elementarschaden-Zusatzversicherung abschließen. Wer solch einen Elementarschadenschutz hat, muss allerdings einige Regeln beachten. Manche Versicherer verlangen Sicherungsvorkehrungen, um das Schadenrisiko im Katastrophenfall gering zu halten. So kann der Versicherungsnehmer verpflichtet sein, Rückstauklappen einzubauen oder Gegenstände im Keller mindestens 12 Zentimeter über dem Fußboden zu lagern. Bei einer Pflichtverletzung muss der Versicherer unter Umständen nicht oder nur teilweise zahlen. Ein ergänzender Elementarschadenschutz kann im Einzelfall sinnvoll sein, um Schäden durch urbane Sturzfluten zumindest abzumildern.
Tipp: Elementarschadenschutz können Hauseigentümer auch ergänzend zu einer Wohngebäudeversicherung abschließen. Gibt es nach Starkregen oder Hochwasser Schäden am Gebäude und müssen beispielsweise Keller trockengelegt werden, springt der Wohngebäudeversicherer ein, wenn Kunden den Extra-Schutz haben. Für beschädigtes Mobiliar ist der Wohngebäudeversicherer aber nicht zuständig. Welche Versicherung wofür zuständig ist, steht in unserer Meldung Welche Versicherung zahlt für Unwetterfolgen?
Ihre Erfahrungen interessieren uns
Haben Sie eine Hausratversicherung und hatten schon einmal einen Schadensfall im Zusammenhang mit Starkregen oder Hochwasser? Welche Erfahrungen haben Sie mit Ihrem Versicherer gemacht? Haben Sie eine Elementarschaden-Zusatzversicherung? Wenn Sie schon einmal Leistungen vom Versicherer verlangt haben: Wie verlief die Regulierung? Finanztest ist sehr an Ihren Erfahrungen interessiert. Schreiben Sie uns eine E-Mail an hausratfall@stiftung-warentest.de – oder einen Brief an die folgende Adresse:
Stiftung Warentest, Redaktion Finanztest
„Hausratfall“
10733 Berlin
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