Eigentlich sind Opfer von Verkehrsunfällen und Behandlungsfehlern finanziell abgesichert. Schadenersatz und Schmerzensgeld muss die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers zahlen oder die Berufshaftpflicht von Arzt oder Hebamme. Doch immer öfter klagen Opfer und Rechtsanwälte: Die Versicherer zahlen zu spät und zu wenig. Wie sind Ihre Erfahrungen? test.de freut sich auf zahlreiche Zusendungen!
Opfer im Nachteil
Über einen typischen Fall berichtet Finanztest: Sieben lange Jahre dauerte es, bis Motorradfahrer Norbert Goergen endlich Schmerzensgeld bekam, nachdem ihn ein Traktor angefahren hatte und er schwer gestürzt war. Schon von Rechts wegen sind schwerverletzte Opfer gegenüber dem Haftpflichtversicherer im Nachteil. Der Versicherer muss und darf nur zahlen, wenn Schäden nachgewiesen sind. Oft sind Sachverständigengutachten nötig. Wenn Opfer ohne Rechtsschutzversicherung oder Anspruch auf Prozesskostenhilfe vor Gericht ziehen wollen, müssen sie zunächst die Gerichtskosten einzahlen. Bei Goergen waren das 3 648 Euro. Auch für Gutachten muss zunächst das Opfer zahlen. Es hat die Beweislast. Ganz schnell kommen Beträge von weit über 10 000 Euro zusammen.
Versicherer unter Verdacht
Gerade in tragischen Fällen mit schweren Verletzungen und bleibenden Schäden berichten Opfer und ihre Anwälte immer wieder: Versicherer verteidigen sich nicht nur gegen womöglich unberechtigte Ansprüche, sondern versuchen stets, so billig wie möglich davon zu kommen. Schließlich haben Opfer ohne Rechtsschutzversicherung oder Recht auf Prozesshilfe oft nicht das Geld und die Nerven, um vor Gericht um ihr Recht zu kämpfen. Der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) dementiert. „99,4 Prozent der Fälle im Schaden-Unfall-Bereich werden reibungslos reguliert“, sagt Bernhard Gause, Mitglied der GDV-Hauptgeschäftsführung.
Schreiben Sie uns!
Schreiben Sie uns, wenn ein Haftpflichtversicherer Ihnen nach einem Unfall oder Behandlungsfehler Schadenersatz und Schmerzensgeld zu zahlen hatte. Hat er zügig und vollständig gezahlt? Welche Belege mussten Sie vorlegen? Wenn er sich ganz oder teilweise geweigert hat: Welchen Grund hat er genannt?
Schreiben Sie bitte an: schadenregulierung@stiftung-warentest.de
Schicken Sie bitte zunächst keine Unterlagen mit. test.de wird bei Bedarf nachfragen. Selbstverständlich wird test.de ohne Ihr Einverständnis weder Ihren Namen nennen noch Einzelheiten, die Ihre Identifizierung ermöglichen.