Mein Nachbar meint, ich dürfe am späten Nachmittag nicht mehr meinen elektrischen Rasentrimmer benutzen, weil das angeblich gegen ein Lärmschutzgesetz verstößt.
Da könnte Ihr Nachbar Recht haben. Wenn Ihr Rasentrimmer nicht das EU-Umweltzeichen trägt, dürfen Sie ihn nur an Werktagen zwischen 9 und 13 Uhr sowie zwischen 15 und 17 Uhr benutzen, nicht nachts und nicht an Sonn- und Feiertagen. Dasselbe gilt für Graskantenschneider, Laubsauger und Laubbläser. So legt es die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung fest. Sie gilt schon seit Sommer 2002, ist aber noch kaum bekannt.
Für andere Gartengeräte gilt: Sie dürfen an Werktagen von 7 bis 20 Uhr eingeschaltet werden. Gemeint sind Rasenmäher, Heckenscheren, Vertikutierer, Schredder und Häcksler – egal ob mit Elektro- oder Benzinmotor, ebenso Baumaschinen wie Kreissägen, Förderbänder, Beton- und Mörtelmischer. In diesem Zeitrahmen ist auch Ihr Rasentrimmer erlaubt, wenn er das Umweltzeichen trägt. Bevor Sie sich nun mit Ihrem Nachbarn anlegen, sollten Sie aber vorsichtshalber in Ihrer Kommunalverwaltung fragen. Städte und Gemeinden dürfen nämlich zusätzliche Ruhezeiten bestimmen.
-
- Grundsätzlich können sich Nachbarn bei allen Konfliktfälle individuell einigen. Wir erklären, welche Rechte und Regeln gelten, wenn es zu keiner Einigung kommt.
-
- Millionen Menschen erholen sich im Schrebergarten oder im Mietgarten. Hier erfahren Sie die wichtigsten Regeln für Kleingärtner und finden Tipps zur Gartensuche.
-
- Kinder machen Lärm, die Nachbarn sind genervt. Doch meist sind die Kinder im Recht. Lachen, weinen, schreien, toben – alle kindlichen Gefühlsregungen sind erlaubt.
Diskutieren Sie mit
Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Bitte melden Sie sich an. Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice.