Meine Tochter meint, sie dürfe mit Flip-Flops Auto fahren. Hat sie Recht?
Im Prinzip schon. Es gibt keine spezielle Vorschrift, die das Fahren ohne geeignetes Schuhwerk verbietet. Für ein Bußgeld fehlt daher die Rechtsgrundlage. So brauchte ein Fahrer, der mit Sandalen ohne Fersenriemen am Steuer saß, die verhängten 50 Euro nicht zu zahlen (OLG Celle, Az. 322 Ss 46/07). Auch ein anderer, der nur Socken trug, konnte sich mit Erfolg wehren (OLG Bamberg, Az. 2 Ss OWi 577/06). Allerdings kann das bei einem Unfall anders sein. Beide Gerichte stellten klar, dass es mit den Sorgfaltspflichten eines Autofahrers unvereinbar ist, barfuß oder mit ungeeigneten Schuhen zu fahren. Denn dann könne man leicht vom Pedal abrutschen. Daher kann es in dem Fall ein Bußgeld geben.
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