Glossar
Aufstiegs-Bafög. Früher Meister-Bafög. Förderprogramm des Bundes für Personen, die eine Aufstiegsfortbildung machen möchten. Gesetzliche Grundlage dafür ist das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (siehe auch Geld vom Bund und
Mehr Geld für Förderberechtigte).
Aufstiegsfortbildung. Berufliche Fortbildung, die häufig auf einer abgeschlossenen Berufsausbildung aufbaut und für Aufgaben mit größerer Verantwortung und höherer Vergütung qualifizieren soll.
Aufstocker. Erwerbstätige mit geringem Einkommen oder Bezieher von Arbeitslosengeld, die ergänzend Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) II erhalten.
Freiberufler. Personen, die einen freien Beruf ausüben. Ein freier Beruf ist eine selbstständig ausgeübte wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeit, die nicht der Gewerbeordnung unterliegt.
Geringfügig Beschäftigte. Auch als Mini-Jobber bezeichnete Arbeitnehmer, deren Arbeitsentgelt 450 Euro im Monat nicht überschreitet.
Geringqualifizierte. Arbeitnehmer, die keinen (branchenspezifischen) Berufsabschluss haben und Hilfsarbeiten verrichten.
Hamburger Modell. Stufenweise Wiedereingliederung von Arbeitnehmern nach einer längeren Arbeitsunfähigkeit.
Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU). Behörde, die unter anderem für die Prüfung und Zulassung aller in Deutschland zulassungspflichtigen Fernlehrgänge nach dem Fernunterrichtsschutzgesetz zuständig ist.
Umschulung. Aus- bzw. Weiterbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf. Sie ist notwendig, wenn der ursprünglich erlernte Beruf nicht mehr ausgeübt werden kann.
Vermögenswirksame Leistungen. Im Arbeits- oder Tarifvertrag geregelter Betrag, den der Arbeitgeber monatlich zum Verdienst zuschießt und in einen Sparvertrag des Mitarbeiters einzahlt.
Wissenschaftliche Weiterbildung. Bildungsangebote, die von Hochschulen konzipiert und durchgeführt werden.