Kursgebühr, Anreise, Übernachtung: Die Kosten schrecken viele davon ab, eine Weiterbildung zu buchen. Doch die Steuererklärung kann einen Teil des Geldes zurückbringen.
Wer kann mit einer Weiterbildung Steuern sparen?
Sowohl Arbeitnehmer als auch Selbstständige, die eine erste Berufsausbildung abgeschlossen haben und sich nun auf eigene Kosten weiterbilden, können ihre Kosten von der Steuer absetzen. Auch Eltern in Elternzeit und Arbeitslose, die die berufliche Auszeit zur Weiterbildung nutzen, können das Finanzamt an den Ausgaben beteiligen. Steuern sparen kann aber nur, wer eine Steuererklärung einreicht.
Was wird gefördert?
Steuern lassen sich zum Beispiel mit den Ausgaben für ein Seminar, einen Lehrgang oder ein Zweitstudium sparen. Auch Ausgaben für Studien-, Sprach- oder Kongressreisen können einen Vorteil beim Finanzamt bringen. Dazu müssen die Veranstaltungen aber straff organisiert sein und die beruflichen Interessen klar im Vordergrund stehen.
Tipp: Um dies zu belegen, sollten Sie dem Finanzamt eine Übersicht zum Ablauf der Reise vorlegen.
Welche Ausgaben lassen sich beim Finanzamt abrechnen?
Neben der Teilnahmegebühr erkennt das Finanzamt unter anderem Fahrt-, Verpflegungs- und Übernachtungskosten an. Auch Ausgaben für Fachliteratur, Internetnutzung sowie Kopien können Sie abrechnen. Dasselbe gilt für Kreditzinsen und -gebühren, wenn die Weiterbildung per Kredit finanziert wird.
Tipp: Welche Posten bringen noch einen Steuervorteil? In welcher Höhe werden Aufwendungen für Verpflegung anerkannt? Fragen zum Thema beantwortet das Finanztest Spezial Steuern 2022. Es ist für 10,90 Euro als PDF im test.de-Shop erhältlich, für 12,90 Euro als Heft.
Wie können sich Berufstätige den Steuervorteil sichern?
Arbeitnehmer tragen ihre Bildungskosten in der Anlage N zur Steuererklärung ein. Die Ausgaben zählen zu den Werbungskosten, die sich ohne Obergrenze geltend machen lassen. Selbstständige tragen sie in der Anlage EÜR bei den Fortbildungskosten ein.
Wie rechnet das Finanzamt?
Für Selbstständige zählen Bildungskosten ab dem ersten Euro als Betriebsausgaben. Je höher die Ausgaben sind, desto niedriger ist der steuerpflichtige Gewinn und desto weniger Steuern sind letztlich zu zahlen.
Für Arbeitnehmer setzt das Finanzamt automatisch eine Werbungskostenpauschale von 1 200 Euro im Jahr an. Mit jedem Euro, den sie zusätzlich für den Job ausgeben, sparen sie weiter Steuern. Sind die 1 200 Euro bereits komplett ausgeschöpft – etwa durch die Ausgaben für den Arbeitsweg oder einen berufsbedingten Umzug – macht sich der Steuervorteil durch die Weiterbildung voll bemerkbar.
Tipp: Wie viel Sie mit Ihrer Weiterbildung konkret sparen, können Sie mithilfe unseres Steuerspar-Rechners ganz einfach ausrechnen.
Wie gehen Teilnehmer einer Weiterbildung vor, die derzeit nicht arbeiten?
Auch sie können sich mit Hilfe der Steuererklärung einen Vorteil sichern, eventuell aber erst mit Verzögerung.
Besucht beispielsweise eine junge Mutter auf eigene Kosten ein Wochenendseminar, sollte auch sie ihre Ausgaben beim Finanzamt abrechnen. Hat sie keine oder nur geringe Einnahmen und liegen die Bildungskosten höher, ermittelt das Amt einen steuerlichen Verlust. Diesen verrechnet es soweit möglich im selben Jahr mit anderen Einkünften – zum Beispiel mit denen ihres Ehemannes, wenn das Paar eine gemeinsame Steuererklärung abgibt.
Gibt es nichts zu verrechnen, kann der Verlust in der Steuererklärung von Jahr zu Jahr vorgetragen werden. Ist irgendwann wieder ausreichend Einkommen da, macht er sich steuermindernd bemerkbar.
Tipp: In Jahren ohne Einkommen gilt die Werbungskostenpauschale von 1 200 Euro nicht. Rechnen Sie daher auch kleine Posten konsequent ab: Die Ausgaben helfen, ab dem ersten Euro Steuern zu sparen.
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Die aktive Förderphase der ESF-Förderperiode 2014-2020 endete zum 31. Dezember 2020. Die finanziellen Mittel für die Förderung der individuellen (WBSi) und betrieblichen (WBSb) Weiterbildung wurden vollständig verausgabt.
Seit dem 15. September 2021 können Sie das Förderprogramm „Berufliche Weiterbildung Sachsen (ReactEU)“ in Anspruch nehmen. Nähere Informationen finden Sie auf unserer Internetseite zur individuell berufsbezogenen Weiterbildung.
Siehe https://www.sab.sachsen.de/f%C3%B6rderprogramme/sie-planen-ihre-mitarbeiter-oder-sich-selbst-weiterzubilden/weiterbildungsscheck-individuell.jsp
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Plum, InfoWeb Weiterbildung www.iwwb.de
Das Förderprogramm Bildungsprämie des Bundes ist am 31.12.2021 ausgelaufen, der Text im Leifaden sollte angepasst werden. Siehe dazu https://www.bildungspraemie.info/
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Plum, InfoWeb Weiterbildung www.iwwb.de
@website-connection.de: Finanzierungsmöglichkeiten von Weiterbildungen für Freiberufler sind uns leider nicht bekannt. (TK)
Hallo,
es gibt einige Konferenzen und Workshops z.B. ist eine demnächst für Suchmaschinenoptimierung. die kosten an die 1000 €. Ich als kleiner Freiberufler kann mir das leider nicht leisten. Gibt es auch Förderung für Freiberufler die man für solche Weiterbildungen beantragen kann.
Vielen Dank im Voraus.
@Deee: Dazu können wir leider nichts sagen. Die EU-Programme haben wir nie dargestellt, das würde den Rahmen bei weitem sprengen. (TK)