Steuern sparen – Geld vom Finanzamt

Kursgebühr, Anreise, oft auch Übernachtungskosten: Die Höhe der Ausgaben schreckt viele davon ab, auf eigene Kosten eine Weiterbildung zu buchen. Doch oft zahlen Kursteilnehmer unterm Strich deutlich weniger als befürchtet – die Steuererklärung bringt ihnen einen Teil des Geldes zurück.
Wer kann mit einer Weiterbildung Steuern sparen?
Sowohl Arbeitnehmer als auch Selbstständige, die eine erste Berufsausbildung abgeschlossen haben und sich nun auf eigene Kosten weiterbilden. Auch Eltern in Elternzeit und Arbeitslose, die die berufliche Auszeit zur Weiterbildung nutzen, können das Finanzamt an den Ausgaben beteiligen. Steuern sparen kann aber nur, wer eine Steuererklärung einreicht.
Was wird gefördert?
Steuern lassen sich zum Beispiel mit den Ausgaben für ein Seminar, einen Lehrgang oder ein Zweitstudium sparen. Auch Ausgaben für Studien-, Sprach- oder Kongressreisen können einen Vorteil beim Finanzamt bringen. Dazu müssen die Veranstaltungen aber straff organisiert sein und die beruflichen Interessen klar im Vordergrund stehen.
Tipp: Um dies zu belegen, sollten Sie dem Finanzamt eine Übersicht zum Ablauf der Reise vorlegen.
Welche Ausgaben lassen sich beim Finanzamt abrechnen?
Neben der Teilnahmegebühr erkennt das Finanzamt unter anderem Fahrt-, Verpflegungs- und Übernachtungskosten an. Auch Ausgaben für Fachliteratur, Internetnutzung sowie Kopien können Sie abrechnen. Dasselbe gilt für Kreditzinsen und -gebühren, wenn die Weiterbildung per Kredit finanziert wird.
Tipp: Welche Posten bringen noch einen Steuervorteil? In welcher Höhe werden Reisekosten und Aufwendungen für Verpflegung anerkannt? Fragen zum Thema beantwortet das Finanztest Spezial Steuern 2018. Es ist für 9,80 Euro im test.de-Shop erhältlich ist.
Wie können sich Berufstätige den Steuervorteil sichern?
Arbeitnehmer tragen ihre Bildungskosten in der Anlage N zur Steuererklärung ein. Die Ausgaben zählen zu den Werbungskosten, die sich ohne Obergrenze geltend machen lassen.
Für Selbstständige sind Bildungskosten Betriebsausgaben. Sie füllen mit der Steuererklärung die Anlage EÜR aus und rechnen die Weiterbildung darin ab.
Wie rechnet das Finanzamt?
Für Selbstständige zählen Bildungskosten ab dem ersten Euro als Betriebsausgaben. Je höher die Ausgaben sind, desto niedriger ist der steuerpflichtige Gewinn und desto weniger Steuern sind letztlich zu zahlen.
Für Arbeitnehmer setzt das Finanzamt automatisch eine Werbungskostenpauschale von 1 000 Euro im Jahr an. Mit jedem Euro, den sie zusätzlich für den Job ausgeben, sparen sie weiter Steuern. Sind die 1 000 Euro bereits komplett ausgeschöpft – etwa durch die Ausgaben für den Arbeitsweg oder einen berufsbedingten Umzug – macht sich der Steuervorteil durch die Weiterbildung voll bemerkbar: Dann bekommt zum Beispiel ein Angestellter, der 800 Euro für eine Weiterbildung ausgegeben hat und einen Steuersatz von 25 Prozent hat, 200 Euro zurück.
Wie gehen Teilnehmer einer Weiterbildung vor, die derzeit nicht arbeiten?
Auch sie können sich mit Hilfe der Steuererklärung einen Vorteil sichern, eventuell aber erst mit Verzögerung.
Besucht beispielsweise eine junge Mutter auf eigene Kosten ein Wochenendseminar, sollte auch sie ihre Ausgaben beim Finanzamt abrechnen. Hat sie keine oder nur geringe Einnahmen und liegen die Bildungskosten höher, ermittelt das Amt einen steuerlichen Verlust. Diesen verrechnet es soweit möglich im selben Jahr mit anderen Einkünften – zum Beispiel mit denen ihres Ehemannes, wenn das Paar eine gemeinsame Steuererklärung abgibt.
Gibt es nichts zu verrechnen, kann der Verlust in der Steuererklärung von Jahr zu Jahr vorgetragen werden. Ist irgendwann wieder ausreichend Einkommen da, macht er sich steuermindernd bemerkbar.
Tipp: In Jahren ohne Einkommen gilt die Werbungskostenpauschale von 1 000 Euro nicht. Rechnen Sie daher auch kleine Posten konsequent ab: Die Ausgaben helfen, ab dem ersten Euro Steuern zu sparen.