
Staatliche Zuschüsse. Fachkräfte können damit sogar ein Erststudium finanzieren. © Getty Images / Halfpoint Images
Ob Englischkurs oder Studium – staatliche Zuschuss-Programme unterstützen die berufliche Weiterbildung. Wer die Förderbedingungen erfüllt, kann viel Geld herausholen.
Aufstiegs-Bafög
Das Aufstiegs-Bafög, früher Meister-Bafög, unterstützt Arbeitnehmer, Berufsrückkehrer und Selbstständige, die sich per Aufstiegsfortbildung auf einen von mehr als 700 Fortbildungsabschlüssen vorbereiten möchten, etwa zum Meister, Techniker oder Betriebswirt. Unter bestimmten Voraussetzungen sind außerdem Studierende mit einem Bachelor-Abschluss, Studienabbrecher und Abiturienten förderfähig. Auch ausländische Mitbürger haben Anspruch, wenn sie in Deutschland ihren Dauerwohnsitz oder bestimmte Aufenthaltstitel haben oder hier bereits regulär tätig waren. Es gibt keine Altersgrenze.
Was wird gefördert? Das Aufstiegs-Bafög gibt es für berufliche Fortbildungen, etwa zum Meister, Techniker oder Betriebswirt. Der angestrebte Abschluss muss über dem Niveau einer Facharbeiter-, Gesellen- und Gehilfenprüfung oder eines Berufsfachschulabschlusses liegen. Die erlangten Titel lauten dann zum Beispiel geprüfter Berufsspezialist, Bachelor Professional oder Master Professional. Für die Zulassung zur Fortbildungsprüfung ist häufig eine abgeschlossene Erstausbildung Voraussetzung. Lehrgänge müssen in der 1. Stufe mindestens 200 Unterrichtsstunden umfassen, in der 2. und 3. Stufe mindestens 400 Stunden. Sie und können in Voll- oder Teilzeit stattfinden.
Wie wird gefördert? Das Aufstiegs-Bafög ist ein Mix aus zinsgünstigen Darlehen und Zuschüssen, die nicht zurückgezahlt werden müssen. Für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren von bis zu 15 000 Euro erhalten die Teilnehmer 50 Prozent als Zuschuss. Den Rest können sie über ein KfW- Darlehen finanzieren. Teilnehmer im Vollzeitlehrgang erhalten außerdem einen Zuschuss bis maximal 892 Euro monatlich für ihren Lebensunterhalt. Es gibt Zuschläge für Partner und Kinder. Für Einkünfte und Vermögen gelten Freibeträge. Wer die Abschlussprüfung besteht, bekommt auf Antrag 50 Prozent des auf die Kurs- und Prüfungsgebühren entfallenden Restdarlehens erlassen. Bei einer Existenzgründung wird es ganz erlassen.
Wer ist Ansprechpartner? In der Regel die Ämter für Ausbildungsförderung am Wohnort, zu finden über die Suchmaske „Zuständige Stellen“ auf der Info-Website www.aufstiegs-bafoeg.de.
Aufstiegsstipendium
Das Programm richtet sich an besonders engagierte Fachkräfte, die erstmals studieren wollen. Der aktuelle berufliche Status ist nicht relevant. Kandidaten müssen allerdings eine Berufsausbildung oder Aufstiegsfortbildung absolviert haben. Zudem benötigen sie mindestens zwei Jahre Berufserfahrung und müssen Besonderes geleistet haben, zum Beispiel ihre Berufsausbildung mit der Note 1,9 oder besser absolviert haben.
Was wird gefördert? Das Aufstiegsstipendium gibt es für ein Erststudium in Vollzeit, aber auch für ein berufsbegleitendes erstes Studium an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule. Diese kann sich in Deutschland, einem anderen EU-Land oder der Schweiz befinden.
Wie wird gefördert? Studierende im Vollzeitstudium erhalten monatlich 861 Euro plus 80 Euro Büchergeld. Studierende Eltern können zusätzlich eine Betreuungspauschale für Kinder unter 14 Jahren bekommen. Sie liegt bei 150 Euro für jedes Kind. Wer sich für einen berufsbegleitenden Studiengang entscheidet, bekommt jährlich 2 700 Euro. Die Förderdauer richtet sich jeweils nach der laut Studienordnung vorgesehenen Regelstudienzeit.
Wer ist Ansprechpartner? Interessierte bewerben sich online bei der Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung. Diese wählt die Stipendiaten aus und begleitet sie während des Studiums. Weitere Informationen zum Programm finden Interessierte auf der Website www.sbb-stipendien.de.
Bildungsgutschein
Mit dem Bildungsgutschein fördert die Bundesagentur für Arbeit die berufliche Weiterbildung von Arbeitslosen, Beschäftigten und Berufsrückkehrern. Der Gutschein wird ausgestellt, wenn die zuständige Agentur für Arbeit eine Weiterbildung für notwendig hält.
Was wird gefördert? Im Fokus stehen berufliche Weiterbildungen, die eine Rückkehr in den Arbeitsmarkt wahrscheinlicher machen, eine konkret drohende Arbeitslosigkeit abwenden oder zu einem bislang fehlenden Berufsabschluss führen. Günstig für den Erhalt des Bildungsgutscheins ist es zum Beispiel, wenn der angestrebte Beruf stark nachgefragt ist.
Wie wird gefördert? Ist eine Förderung sinnvoll, gibt der Mitarbeiter der Arbeitsagentur den Gutschein aus. Darauf sind das Bildungsziel, die Inhalte der Qualifizierung und die Gültigkeitsdauer des Gutscheins angegeben – sowie die Region, für die er gilt. Damit sucht sich der Weiterbildungsinteressierte einen zugelassenen Kurs aus und meldet sich dafür an. Sofern der Lehrgang mit den Angaben auf dem Bildungsgutschein übereinstimmt, übernimmt die Arbeitsagentur die Kosten der Weiterbildung. Neben den Kursgebühren können auch Kosten für Fahrten zum Kursort, für Unterbringung und Verpflegung sowie für die Betreuung von Kindern bezahlt werden. Wer Arbeitslosengeld bezieht, erhält es während des Kurses weiter.
Wer ist Ansprechpartner? Zuständig ist die Arbeitsagentur am Wohnort, zu finden auf www.arbeitsagentur.de unter „Dienststelle finden“. Dort müssen sich Interessierte beraten lassen. In der Beratung wird unter anderem geklärt, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.
Qualifizierungschancengesetz
Das Programm „Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer in Unternehmen“ (WeGebAU) ist im Programm „Weiter.Bildung!“ aufgegangen. Unternehmen vom Kleinstbetrieb bis zum Großkonzern erhalten einen Zuschuss für die betriebliche Weiterbildung. Es geht um die Qualifizierung jüngerere Fachkräfte, aber auch Maßnahmen für ältere Beschäftigte, die mit ihrer ursprünglichen Ausbildung keine guten Chancen mehr in der neuen Arbeitswelt hätten. Das Geld kommt von der Bundesagentur für Arbeit. Auch Teilzeitkräfte können sich weiterbilden.
Was wird gefördert? Bei geringqualifizierten Beschäftigten übernimmt das Programm die Kosten für Weiterbildungen, die zu einem anerkannten Berufsabschluss oder einer berufsanschlussfähigen Teilqualifikation führen. Beschäftigte werden gefördert, wenn sie an beruflichen Qualifizierungen teilnehmen, die während der Arbeitszeit außerhalb des Betriebs stattfinden und mehr als arbeitsplatzbezogene Kenntnisse und Fertigkeiten vermitteln.
Wie wird gefördert? Beschäftigte erhalten einen Bildungsgutschein. Damit können sie unter zugelassenen Weiterbildungen einen passenden Kurs auswählen. Bei Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitern übernimmt die Arbeitsagentur 50 Prozent der Kurskosten, wenn die Beschäftigten ab 45 Jahre alt oder schwerbehindert sind die vollen Kosten. Ab 250 Mitarbeitern sind es 25 Prozent, ab 2 500 Mitarbeitern mindestens 15 Prozent. Zählt der Betrieb weniger als zehn Beschäftigte, trägt sie die kompletten Kurskosten. Auch bei geringqualifizierten Beschäftigten übernimmt die Arbeitsagentur die vollen Kursgebühren. Arbeitgeber erhalten Zuschüsse zum Arbeitsentgelt sowie eine Pauschale zu den Sozialversicherungsbeiträgen für die weiterbildungsbedingt ausgefallene Arbeitszeit.
Wer ist Ansprechpartner? Interessierte Arbeitnehmer wenden sich an ihre Arbeitsagentur vor Ort. Arbeitgeber kontaktieren den Arbeitgeber-Service der örtlichen Arbeitsagentur.
Weiterbildungsstipendium
Das Stipendienprogramm richtet sich an engagierte Fachkräfte bis 24 Jahre. Voraussetzung sind eine abgeschlossene Berufsausbildung und besondere Leistungen in Ausbildung und/oder Beruf, etwa ein Abschluss mit der Note 1,9 oder besser. Die Altersgrenze kann sich um bis zu drei Jahre verschieben, falls Elternzeit oder Freiwilligendienst anzurechnen sind. Bei Gesundheitsfachkräften können bis zu zwei Jahre für die fachschulische Ausbildung angerechnet werden. Einen Antrag auf das Stipendium stellen können Arbeitnehmer, Selbstständige und Studienanfänger, die seit ihrem Berufsabschluss mindestens zwei Jahre mindestens 19 Stunden in der Woche berufstätig waren. Auch Arbeitslose, die bei der Arbeitsagentur gemeldet sind, können gefördert werden. Junge Menschen mit Hochschulabschluss haben keinen Anspruch.
Was wird gefördert? Das Stipendium gibt es für fachbezogene berufliche Weiterbildungen, etwa zum Schweißer oder zur Palliativbegleiterin. Gefördert werden aber auch fachübergreifende Qualifikationen wie Sprach- oder Software-Kurse. Auch ein berufsbegleitendes Studium zum Beispiel zum Maschinenbauer oder zum Pflegemanager ist förderfähig.
Wie wird gefördert? Stipendiaten erhalten innerhalb von drei Jahren bis zu 8 100 Euro für beliebig viele förderfähige Weiterbildungen – bei einem Eigenanteil von 10 Prozent. Bezuschusst werden Ausgaben für Kurse, Prüfungen, Arbeitsmittel, Fahrten zum Kursort und für die Unterkunft. Außerdem gibt es einen IT-Bonus von 250 Euro für den Kauf eines Computers. Das dritte Förderjahr endet immer am 31. Dezember, unabhängig davon, ob der Stipendiat im Frühjahr oder im Herbst in das erste Förderjahr startete.
Wer ist Ansprechpartner? Wer eine Ausbildung nach Berufsbildungsgesetz oder Handwerksordnung absolviert hat, wendet sich an die für ihn zuständige Stelle. Das ist die Institution, die den Ausbildungsvertrag unterzeichnet hat – in der Regel also eine Handwerks- oder Industrie- und Handelskammer. Wer einen Beruf im Gesundheitswesen erlernt hat, bewirbt sich direkt bei der Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung. Dort gibt es auch ausführliche Informationen zum Weiterbildungsstipendium.
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Kommentar vom Administrator gelöscht. Grund: Schleichwerbung
Die aktive Förderphase der ESF-Förderperiode 2014-2020 endete zum 31. Dezember 2020. Die finanziellen Mittel für die Förderung der individuellen (WBSi) und betrieblichen (WBSb) Weiterbildung wurden vollständig verausgabt.
Seit dem 15. September 2021 können Sie das Förderprogramm „Berufliche Weiterbildung Sachsen (ReactEU)“ in Anspruch nehmen. Nähere Informationen finden Sie auf unserer Internetseite zur individuell berufsbezogenen Weiterbildung.
Siehe https://www.sab.sachsen.de/f%C3%B6rderprogramme/sie-planen-ihre-mitarbeiter-oder-sich-selbst-weiterzubilden/weiterbildungsscheck-individuell.jsp
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Plum, InfoWeb Weiterbildung www.iwwb.de
Das Förderprogramm Bildungsprämie des Bundes ist am 31.12.2021 ausgelaufen, der Text im Leifaden sollte angepasst werden. Siehe dazu https://www.bildungspraemie.info/
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Plum, InfoWeb Weiterbildung www.iwwb.de
@website-connection.de: Finanzierungsmöglichkeiten von Weiterbildungen für Freiberufler sind uns leider nicht bekannt. (TK)
Hallo,
es gibt einige Konferenzen und Workshops z.B. ist eine demnächst für Suchmaschinenoptimierung. die kosten an die 1000 €. Ich als kleiner Freiberufler kann mir das leider nicht leisten. Gibt es auch Förderung für Freiberufler die man für solche Weiterbildungen beantragen kann.
Vielen Dank im Voraus.