Weiterbildung finanzieren

Förderprogramme des Bundes – Geld vom Bund

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Weiterbildung finanzieren - Diese Fördermittel gibts für Wissens­durs­tige

Staatliche Zuschüsse. Fach­kräfte können damit sogar ein Erst­studium finanzieren. © Getty Images / Halfpoint Images

Ob Eng­lisch­kurs oder Studium – staatliche Zuschuss-Programme unterstützen die berufliche Weiterbildung. Wer die Förderbedingungen erfüllt, kann viel Geld heraus­holen.

Aufstiegs-Bafög

Das Aufstiegs-Bafög, früher Meister-Bafög, unterstützt Arbeitnehmer, Berufs­rück­kehrer und Selbst­ständige, die sich per Aufstiegs­fort­bildung auf einen von mehr als 700 Fort­bildungs­abschlüssen vorbereiten möchten, etwa zum Meister, Techniker oder Betriebs­wirt. Unter bestimmten Voraus­setzungen sind außerdem Studierende mit einem Bachelor-Abschluss, Studien­abbrecher und Abiturienten förderfähig. Auch ausländische Mitbürger haben Anspruch, wenn sie in Deutsch­land ihren Dauer­wohn­sitz oder bestimmte Aufenthalts­titel haben oder hier bereits regulär tätig waren. Es gibt keine Alters­grenze.

Was wird gefördert? Das Aufstiegs-Bafög gibt es für berufliche Fort­bildungen, etwa zum Meister, Techniker oder Betriebs­wirt. Der angestrebte Abschluss muss über dem Niveau einer Fach­arbeiter-, Gesellen- und Gehilfen­prüfung oder eines Berufs­fach­schul­abschlusses liegen. Die erlangten Titel lauten dann zum Beispiel geprüfter Berufs­spezialist, Bachelor Professional oder Master Professional. Für die Zulassung zur Fort­bildungs­prüfung ist häufig eine abge­schlossene Erst­ausbildung Voraus­setzung. Lehr­gänge müssen in der 1. Stufe mindestens 200 Unterrichts­stunden umfassen, in der 2. und 3. Stufe mindestens 400 Stunden. Sie und können in Voll- oder Teil­zeit statt­finden.

Wie wird gefördert? Das Aufstiegs-Bafög ist ein Mix aus zins­güns­tigen Darlehen und Zuschüssen, die nicht zurück­gezahlt werden müssen. Für Lehr­gangs- und Prüfungs­gebühren von bis zu 15 000 Euro erhalten die Teilnehmer 50 Prozent als Zuschuss. Den Rest können sie über ein KfW- Darlehen finanzieren. Teilnehmer im Voll­zeit­lehr­gang erhalten außerdem einen Zuschuss bis maximal 892 Euro monatlich für ihren Lebens­unterhalt. Es gibt Zuschläge für Partner und Kinder. Für Einkünfte und Vermögen gelten Frei­beträge. Wer die Abschluss­prüfung besteht, bekommt auf Antrag 50 Prozent des auf die Kurs- und Prüfungs­gebühren entfallenden Restdarlehens erlassen. Bei einer Existenz­gründung wird es ganz erlassen.

Wer ist Ansprech­partner? In der Regel die Ämter für Ausbildungs­förderung am Wohn­ort, zu finden über die Suchmaske „Zuständige Stellen“ auf der Info-Website www.aufstiegs-bafoeg.de.

Aufstiegs­stipendium

Das Programm richtet sich an besonders engagierte Fach­kräfte, die erst­mals studieren wollen. Der aktuelle berufliche Status ist nicht relevant. Kandidaten müssen allerdings eine Berufs­ausbildung oder Aufstiegs­fort­bildung absol­viert haben. Zudem benötigen sie mindestens zwei Jahre Berufs­erfahrung und müssen Besonderes geleistet haben, zum Beispiel ihre Berufs­ausbildung mit der Note 1,9 oder besser absol­viert haben.

Was wird gefördert? Das Aufstiegs­stipendium gibt es für ein Erst­studium in Voll­zeit, aber auch für ein berufs­begleitendes erstes Studium an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hoch­schule. Diese kann sich in Deutsch­land, einem anderen EU-Land oder der Schweiz befinden.

Wie wird gefördert? Studierende im Voll­zeitstudium erhalten monatlich 861 Euro plus 80 Euro Büchergeld. Studierende Eltern können zusätzlich eine Betreuungs­pauschale für Kinder unter 14 Jahren bekommen. Sie liegt bei 150 Euro für jedes Kind. Wer sich für einen berufs­begleitenden Studien­gang entscheidet, bekommt jähr­lich 2 700 Euro. Die Förderdauer richtet sich jeweils nach der laut Studien­ordnung vorgesehenen Regel­studien­zeit.

Wer ist Ansprech­partner? Interes­sierte bewerben sich online bei der Stiftung Begabten­förderung berufliche Bildung. Diese wählt die Stipen­diaten aus und begleitet sie während des Studiums. Weitere Informationen zum Programm finden Interes­sierte auf der Website www.sbb-stipendien.de.

Bildungs­gutschein

Mit dem Bildungs­gutschein fördert die Bundes­agentur für Arbeit die berufliche Weiterbildung von Arbeits­losen, Beschäftigten und Berufs­rück­kehrern. Der Gutschein wird ausgestellt, wenn die zuständige Agentur für Arbeit eine Weiterbildung für notwendig hält.

Was wird gefördert? Im Fokus stehen berufliche Weiterbildungen, die eine Rück­kehr in den Arbeits­markt wahr­scheinlicher machen, eine konkret drohende Arbeits­losig­keit abwenden oder zu einem bislang fehlenden Berufs­abschluss führen. Günstig für den Erhalt des Bildungs­gutscheins ist es zum Beispiel, wenn der angestrebte Beruf stark nachgefragt ist.

Wie wird gefördert? Ist eine Förderung sinn­voll, gibt der Mitarbeiter der Arbeits­agentur den Gutschein aus. Darauf sind das Bildungs­ziel, die Inhalte der Qualifizierung und die Gültig­keits­dauer des Gutscheins angegeben – sowie die Region, für die er gilt. Damit sucht sich der Weiterbildungs­interes­sierte einen zugelassenen Kurs aus und meldet sich dafür an. Sofern der Lehr­gang mit den Angaben auf dem Bildungs­gutschein über­einstimmt, über­nimmt die Arbeits­agentur die Kosten der Weiterbildung. Neben den Kurs­gebühren können auch Kosten für Fahrten zum Kurs­ort, für Unterbringung und Verpflegung sowie für die Betreuung von Kindern bezahlt werden. Wer Arbeits­losengeld bezieht, erhält es während des Kurses weiter.

Wer ist Ansprech­partner? Zuständig ist die Arbeits­agentur am Wohn­ort, zu finden auf www.arbeitsagentur.de unter „Dienst­stelle finden“. Dort müssen sich Interes­sierte beraten lassen. In der Beratung wird unter anderem geklärt, ob die Voraus­setzungen für eine Förderung vorliegen.

Qualifizierung­schancengesetz

Das Programm „Weiterbildung Gering­qualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer in Unternehmen“ (WeGebAU) ist im Programm „Weiter.Bildung!“ aufgegangen. Unternehmen vom Kleinst­betrieb bis zum Groß­konzern erhalten einen Zuschuss für die betriebliche Weiterbildung. Es geht um die Qualifizierung jüngerere Fach­kräfte, aber auch Maßnahmen für ältere Beschäftigte, die mit ihrer ursprüng­lichen Ausbildung keine guten Chancen mehr in der neuen Arbeits­welt hätten. Das Geld kommt von der Bundes­agentur für Arbeit. Auch Teil­zeitkräfte können sich weiterbilden.

Was wird gefördert? Bei gering­qualifizierten Beschäftigten über­nimmt das Programm die Kosten für Weiterbildungen, die zu einem anerkannten Berufs­abschluss oder einer berufs­anschluss­fähigen Teilqualifikation führen. Beschäftigte werden gefördert, wenn sie an beruflichen Qualifizierungen teilnehmen, die während der Arbeits­zeit außer­halb des Betriebs statt­finden und mehr als arbeits­platz­bezogene Kennt­nisse und Fertigkeiten vermitteln.

Wie wird gefördert? Beschäftigte erhalten einen Bildungs­gutschein. Damit können sie unter zugelassenen Weiterbildungen einen passenden Kurs auswählen. Bei Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitern über­nimmt die Arbeits­agentur 50 Prozent der Kurs­kosten, wenn die Beschäftigten ab 45 Jahre alt oder schwerbehindert sind die vollen Kosten. Ab 250 Mitarbeitern sind es 25 Prozent, ab 2 500 Mitarbeitern mindestens 15 Prozent. Zählt der Betrieb weniger als zehn Beschäftigte, trägt sie die kompletten Kurs­kosten. Auch bei gering­qualifizierten Beschäftigten über­nimmt die Arbeits­agentur die vollen Kurs­gebühren. Arbeit­geber erhalten Zuschüsse zum Arbeits­entgelt sowie eine Pauschale zu den Sozial­versicherungs­beiträgen für die weiterbildungs­bedingt ausgefallene Arbeits­zeit.

Wer ist Ansprech­partner? Interes­sierte Arbeitnehmer wenden sich an ihre Arbeits­agentur vor Ort. Arbeit­geber kontaktieren den Arbeit­geber-Service der örtlichen Arbeits­agentur.

Weiterbildungs­stipendium

Das Stipendien­programm richtet sich an engagierte Fach­kräfte bis 24 Jahre. Voraus­setzung sind eine abge­schlossene Berufs­ausbildung und besondere Leistungen in Ausbildung und/oder Beruf, etwa ein Abschluss mit der Note 1,9 oder besser. Die Alters­grenze kann sich um bis zu drei Jahre verschieben, falls Eltern­zeit oder Freiwil­ligen­dienst anzu­rechnen sind. Bei Gesund­heits­fach­kräften können bis zu zwei Jahre für die fach­schu­lische Ausbildung ange­rechnet werden. Einen Antrag auf das Stipendium stellen können Arbeitnehmer, Selbst­ständige und Studien­anfänger, die seit ihrem Berufs­abschluss mindestens zwei Jahre mindestens 19 Stunden in der Woche berufs­tätig waren. Auch Arbeits­lose, die bei der Arbeits­agentur gemeldet sind, können gefördert werden. Junge Menschen mit Hoch­schul­abschluss haben keinen Anspruch.

Was wird gefördert? Das Stipendium gibt es für fachbezogene berufliche Weiterbildungen, etwa zum Schweißer oder zur Palliativ­begleiterin. Gefördert werden aber auch fach­über­greifende Qualifikationen wie Sprach- oder Software-Kurse. Auch ein berufs­begleitendes Studium zum Beispiel zum Maschinenbauer oder zum Pflegemanager ist förderfähig.

Wie wird gefördert? Stipen­diaten erhalten inner­halb von drei Jahren bis zu 8 100 Euro für beliebig viele förderfähige Weiterbildungen – bei einem Eigen­anteil von 10 Prozent. Bezu­schusst werden Ausgaben für Kurse, Prüfungen, Arbeits­mittel, Fahrten zum Kursort und für die Unterkunft. Außerdem gibt es einen IT-Bonus von 250 Euro für den Kauf eines Computers. Das dritte Förderjahr endet immer am 31. Dezember, unabhängig davon, ob der Stipendiat im Früh­jahr oder im Herbst in das erste Förderjahr startete.

Wer ist Ansprech­partner? Wer eine Ausbildung nach Berufs­bildungs­gesetz oder Handwerks­ordnung absol­viert hat, wendet sich an die für ihn zuständige Stelle. Das ist die Institution, die den Ausbildungs­vertrag unterzeichnet hat – in der Regel also eine Handwerks- oder Industrie- und Handels­kammer. Wer einen Beruf im Gesund­heitswesen erlernt hat, bewirbt sich direkt bei der Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung. Dort gibt es auch ausführ­liche Informationen zum Weiterbildungs­stipendium.

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Datascientest am 25.04.2023 um 10:23 Uhr

Kommentar vom Administrator gelöscht. Grund: Schleichwerbung

wolfie am 24.01.2022 um 15:20 Uhr
Weiterbildungsscheck Sachsen ist ausgelaufen

Die aktive Förderphase der ESF-Förderperiode 2014-2020 endete zum 31. Dezember 2020. Die finanziellen Mittel für die Förderung der individuellen (WBSi) und betrieblichen (WBSb) Weiterbildung wurden vollständig verausgabt.
Seit dem 15. September 2021 können Sie das Förderprogramm „Berufliche Weiterbildung Sachsen (ReactEU)“ in Anspruch nehmen. Nähere Informationen finden Sie auf unserer Internetseite zur individuell berufsbezogenen Weiterbildung.
Siehe https://www.sab.sachsen.de/f%C3%B6rderprogramme/sie-planen-ihre-mitarbeiter-oder-sich-selbst-weiterzubilden/weiterbildungsscheck-individuell.jsp
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Plum, InfoWeb Weiterbildung www.iwwb.de

wolfie am 24.01.2022 um 15:18 Uhr
Das Förderprogramm Bildungsprämie ist ausgelaufen

Das Förderprogramm Bildungsprämie des Bundes ist am 31.12.2021 ausgelaufen, der Text im Leifaden sollte angepasst werden. Siehe dazu https://www.bildungspraemie.info/
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Plum, InfoWeb Weiterbildung www.iwwb.de

Profilbild Stiftung_Warentest am 14.08.2019 um 16:22 Uhr
Förderung für Freiberufler

@website-connection.de: Finanzierungsmöglichkeiten von Weiterbildungen für Freiberufler sind uns leider nicht bekannt. (TK)

website-connection.de am 11.08.2019 um 08:13 Uhr
Förderung für Freiberufler

Hallo,
es gibt einige Konferenzen und Workshops z.B. ist eine demnächst für Suchmaschinenoptimierung. die kosten an die 1000 €. Ich als kleiner Freiberufler kann mir das leider nicht leisten. Gibt es auch Förderung für Freiberufler die man für solche Weiterbildungen beantragen kann.
Vielen Dank im Voraus.