Förderprogramme des Bundes – Geld vom Bund

Die verschiedenfarbigen Symbole dienen als Wegweiser durch unseren Leitfaden. So erkennen Sie auf einen Blick, ob der jeweilige Fördertopf für Sie interessant ist.
Ob Zuschuss zum Englischkurs oder Finanzspritze für ein Studium – staatliche Förderprogramme unterstützen Bildungshungrige beim Lernen für den Job. Wer die Förderbedingungen erfüllt, kann mitunter viel Geld für seine berufliche Weiterbildung herausholen.
Aufstiegs-Bafög

Das Aufstiegs-Bafög, früher Meister-Bafög, unterstützt Arbeitnehmer, Berufsrückkehrer und Selbstständige, die sich per Aufstiegsfortbildung auf einen von mehr als 700 Fortbildungsabschlüssen vorbereiten möchten, etwa zum Meister, Techniker oder Betriebswirt. Auch Arbeitslose, in erster Linie Empfänger von Arbeitslosengeld II, können unter bestimmten Bedingungen Aufstiegs-Bafög erhalten. Unter bestimmten Voraussetzungen sind außerdem Studierende mit einem Bachelor-Abschluss, Studienabbrecher und Abiturienten förderfähig.
Was wird gefördert? Das Aufstiegs-Bafög gibt es für berufliche Fortbildungen, etwa zum Meister, Techniker oder Betriebswirt. Der angestrebte Abschluss muss über dem Niveau einer Facharbeiter-, Gesellen- und Gehilfenprüfung oder eines Berufsfachschulabschlusses liegen. Für die Zulassung zur Fortbildungsprüfung ist häufig eine abgeschlossene Erstausbildung Voraussetzung. Lehrgänge müssen mindestens 400 Unterrichtsstunden umfassen und können in Voll- oder Teilzeit stattfinden.
Wie wird gefördert? Das Aufstiegs-Bafög ist ein Mix aus zinsgünstigen Darlehen und Zuschüssen, die nicht zurückgezahlt werden müssen. Für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren von bis zu 15 000 Euro erhalten die Teilnehmer zum Beispiel 40 Prozent als Zuschuss. Den Rest können sie per Darlehen finanzieren. Teilnehmer im Vollzeitlehrgang erhalten außerdem Zuschüsse und Darlehen für ihren Lebensunterhalt. Wer die Abschlussprüfung besteht, bekommt auf Antrag 40 Prozent des auf die Kurs- und Prüfungsgebühren entfallenden Restdarlehens erlassen.
Wer ist Ansprechpartner? In der Regel die Ämter für Ausbildungsförderung am Wohnort, zu finden über die Suchmaske „Zuständige Stellen“ auf der Info-Website www.aufstiegs-bafoeg.de.
Aufstiegsstipendium

Das Programm richtet sich an besonders engagierte Fachkräfte, die erstmals studieren wollen. Der aktuelle berufliche Status ist nicht relevant. Kandidaten müssen allerdings eine Berufsausbildung oder Aufstiegsfortbildung absolviert haben. Zudem benötigen sie mindestens zwei Jahre Berufserfahrung und müssen Besonderes geleistet haben, zum Beispiel ihre Berufsausbildung mit der Note 1,9 oder besser absolviert haben
Was wird gefördert? Das Aufstiegsstipendium gibt es für ein Erststudium in Vollzeit, aber auch für ein berufsbegleitendes erstes Studium an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule. Diese kann sich in Deutschland, einem anderen EU-Land oder der Schweiz befinden.
Wie wird gefördert? Studierende im Vollzeitstudium erhalten monatlich 735 Euro plus 80 Euro Büchergeld. Studierende Eltern können zusätzlich eine Betreuungspauschale für Kinder unter zehn Jahren bekommen. Sie liegt bei 130 Euro für jedes Kind. Wer sich für einen berufsbegleitenden Studiengang entscheidet, bekommt jährlich 2 400 Euro. Die Förderdauer richtet sich jeweils nach der laut Studienordnung vorgesehenen Regelstudienzeit.
Wer ist Ansprechpartner? Interessierte bewerben sich online bei der Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung. Diese wählt die Stipendiaten aus und begleitet sie während des Studiums. Weitere Informationen zum Programm finden Interessierte auf der Website www.aufstiegsstipendium.de.
Bildungsgutschein

Mit dem Bildungsgutschein fördert die Bundesagentur für Arbeit die berufliche Weiterbildung von Arbeitslosen, Beschäftigten und Berufsrückkehrern. Der Gutschein wird ausgestellt, wenn die zuständige Agentur für Arbeit eine Weiterbildung für notwendig hält.
Was wird gefördert? Im Fokus stehen berufliche Weiterbildungen, die eine Rückkehr in den Arbeitsmarkt wahrscheinlicher machen, eine konkret drohende Arbeitslosigkeit abwenden oder zu einem fehlenden Berufsabschluss führen. Welche Bildungsziele die einzelnen Arbeitsagenturen fördern, legen sie – je nach Entwicklung des Arbeitsmarkts in ihrer Region – jedes Jahr neu fest. Viele Agenturen veröffentlichen ihre Planung im Internet, in der Regel über den Reiter „Institutionen“ bei der Arbeitsagentur am Wohnort zu finden.
Wie wird gefördert? Ist eine Förderung notwendig, gibt der Mitarbeiter der Arbeitsagentur den Gutschein aus. Darauf sind das Bildungsziel, die Inhalte der Qualifizierung und die Gültigkeitsdauer des Gutscheins angegeben – sowie die Region, für die er gilt. Damit sucht sich der Weiterbildungsinteressierte einen zugelassenen Kurs aus und meldet sich dafür an. Sofern der Lehrgang mit den Angaben auf dem Bildungsgutschein übereinstimmt, übernimmt die Arbeitsagentur die Kosten der Weiterbildung. Neben den Kursgebühren können auch Kosten für Fahrten zum Kursort, für Unterbringung und Verpflegung sowie für die Betreuung von Kindern bezahlt werden. Wer Arbeitslosengeld bezieht, erhält es während des Kurses weiter.
Wer ist Ansprechpartner? Zuständig ist die Arbeitsagentur am Wohnort, zu finden auf www.arbeitsagentur.de unter „Finden Sie Ihre Dienststelle“. Dort müssen sich Interessierte beraten lassen. In der Beratung wird unter anderem geklärt, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.
Bildungsprämie (1): Prämiengutschein

Mit dem Prämiengutschein übernimmt der Staat einen Teil der Kosten für eine Weiterbildung. Beantragen können den Gutschein Arbeitnehmer und Selbstständige, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen bis 20 000 Euro (gemeinsam Veranlagte: bis 40 000 Euro) beträgt. Auch Arbeitnehmer im Mutterschutz und in Eltern- bzw. Pflegezeit erhalten den Prämiengutschein.
Was wird gefördert? Der Prämiengutschein ist Teil des Programms „Bildungsprämie“ und kann für eine berufliche Weiterbildung eingesetzt werden. Dabei darf es sich jedoch nicht um eine betriebliche Schulung handeln. Der Prämiengutschein kann einmal pro Jahr beantragt werden.
Wie wird gefördert? Der Gutschein deckt die Hälfte der Kurskosten ab, maximal aber 500 Euro. Die übrigen Kosten muss der Antragsteller aus eigener Tasche bezahlen. Seit Juli 2017 ist die bislang gültige 1 000-Euro-Grenze in den meisten Bundesländern aufgehoben. Das heißt: Der Prämiengutschein ist nun auch für Weiterbildungen einsetzbar, die mehr als 1 000 Euro kosten. Von dieser Neuregelung ausgenommen sind die Bundesländer Brandenburg, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein. Dort darf der Prämiengutschein weiterhin nur für Weiterbildungen genutzt werden, die maximal 1 000 Euro inklusive Mehrwertsteuer kosten.
Wer ist Ansprechpartner? Der Prämiengutschein ist nach einem Beratungsgespräch in einer Beratungsstelle für die Bildungsprämie erhältlich. Adressen von Beratungsstellen und weitere Informationen gibt es auf der Seite www.bildungspraemie.info und unter der kostenlosen Rufnummer 08 00/2 62 30 00.
Bildungsprämie (2): Spargutschein

Das Programm können Arbeitnehmer nutzen, die über den Betrieb vermögenswirksame Leistungen ansparen und das Geld für Weiterbildung verwenden wollen. Auch Arbeitslose, Berufsrückkehrer und Selbstständige, die in der Vergangenheit ein solches Guthaben angesammelt haben, können den Spargutschein nutzen.
Was wird gefördert? Mit dem Spargutschein, dem zweiten Baustein des Programms „Bildungsprämie“, lassen sich längere und damit oft kostenintensive Weiterbildungen leichter finanzieren.
Wie wird gefördert? Sparer, die ein Sparguthaben nach dem Vermögensbildungsgesetz (VermBG) besitzen, können ihr Geld bereits vor Ablauf der Sperrfrist entnehmen und damit eine berufliche Weiterbildung finanzieren. Im Normalfall darf das Guthaben sieben Jahre lang nicht angetastet werden, sonst geht die Arbeitnehmersparzulage verloren – ein Extra vom Staat für Sparer mit geringerem Verdienst. Fließt das Geld in die Weiterbildung, bleibt die Zulage jedoch erhalten. Übrigens: Der Spargutschein lässt sich gleichzeitig mit dem Prämiengutschein nutzen.
Wer ist Ansprechpartner? Interessierte informieren sich zunächst bei ihrer Bank über die Konditionen für eine vorzeitige Geldentnahme aus ihrem Sparvertrag. Danach vereinbaren sie einen Termin in einer ausgewiesenen Beratungsstelle. Diese stellt nach erfolgter Beratung den Spargutschein aus. Adressen von Beratungsstellen sind auf www.bildungspraemie.info und telefonisch unter 08 00/2 62 30 00 erhältlich. Mit dem Spargutschein können sich Weiterbildungswillige dann für einen Kurs anmelden. Im letzten Schritt lösen sie den Spargutschein bei ihrer Bank ein und entnehmen Geld aus ihrem Sparvertrag.
WeGebAU

Mit dem Programm „Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer in Unternehmen“ (WeGebAU) unterstützt die Bundesagentur für Arbeit die Qualifizierung von Beschäftigten, die keinen Berufsabschluss haben oder ihren erlernten Beruf seit mindestens vier Jahren nicht mehr ausüben. Außerdem gehören Beschäftigte in kleinen und mittleren Unternehmen zur Zielgruppe.
Was wird gefördert? Bei geringqualifizierten Beschäftigten übernimmt das Programm die Kosten für Weiterbildungen, die zu einem anerkannten Berufsabschluss oder einer berufsanschlussfähigen Teilqualifikation führen. Beschäftigte kleiner und mittlerer Unternehmen werden gefördert, wenn sie an beruflichen Qualifizierungen teilnehmen, die außerhalb des Betriebs stattfinden und mehr als arbeitsplatzbezogene Kenntnisse und Fertigkeiten vermitteln.
Wie wird gefördert? Beschäftigte erhalten einen Bildungsgutschein. Damit können sie unter zugelassenen Weiterbildungen selbst einen passenden Kurs auswählen. Bei Beschäftigten von kleinen und mittleren Unternehmen übernimmt die Arbeitsagentur die Kurskosten teilweise. Zählt der Betrieb weniger als zehn Beschäftigte, trägt sie die kompletten Kurskosten. Auch bei geringqualifizierten Beschäftigten übernimmt die Arbeitsagentur die vollen Kursgebühren. Außerdem können Arbeitgeber für diese Zielgruppe Zuschüsse zum Arbeitsentgelt sowie eine Pauschale zu den Sozialversicherungsbeiträgen für die weiterbildungsbedingt ausgefallene Arbeitszeit erhalten.
Wer ist Ansprechpartner? Interessierte Arbeitnehmer wenden sich an ihre Arbeitsagentur vor Ort. Arbeitgeber kontaktieren den Arbeitgeber-Service der örtlichen Arbeitsagentur.
Weiterbildungsstipendium

Das Stipendienprogramm richtet sich an engagierte Fachkräfte bis 24 Jahre. Voraussetzung sind eine abgeschlossene Berufsausbildung und besondere Leistungen in Ausbildung oder Beruf, etwa ein Abschluss mit der Note 1,9 oder besser. Die Altersgrenze kann sich um bis zu drei Jahre verschieben, falls zum Beispiel Elternzeit oder Freiwilligendienste anzurechnen sind. Neben Arbeitnehmern sind Selbstständige förderfähig. Arbeitslose können das Stipendium erhalten, wenn sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen und die zuständige Arbeitsagentur dies bestätigt.
Was wird gefördert? Das Stipendium gibt es für fachbezogene berufliche Weiterbildungen, etwa zum Handwerksmeister, Techniker oder Fachwirt. Gefördert werden aber auch fachübergreifende Qualifizierungen wie Sprach- und Rhetorikkurse. Unter bestimmten Bedingungen ist auch ein berufsbegleitendes Studium förderfähig.
Wie wird gefördert? Stipendiaten erhalten, verteilt auf drei Jahre, bis zu 7 200 Euro für beliebig viele förderfähige Weiterbildungen – bei einem Eigenanteil von 10 Prozent. Bezuschusst werden Ausgaben für Kurse, Prüfungen, Arbeitsmittel, Fahrten zum Kursort und für die Unterkunft. Außerdem gibt es einen „IT-Bonus“ von 250 Euro für den Kauf eines Computers.
Wer ist Ansprechpartner? Wer eine Ausbildung nach Berufsbildungsgesetz oder Handwerksordnung absolviert hat, wendet sich an die für ihn zuständige Stelle. Das ist die Institution, die den Ausbildungsvertrag unterzeichnet hat – in der Regel also eine Handwerks- oder Industrie- und Handelskammer. Wer einen Beruf im Gesundheitswesen erlernt hat, bewirbt sich bei der Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung. Dort gibt es auch ausführliche Informationen zum Weiterbildungsstipendium.