Weiterbildung finanzieren

Förderprogramme der Länder – Geld vom Land

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Weiterbildung finanzieren - Diese Fördermittel gibts für Wissens­durs­tige

Landes-Zuschüsse. Beschäftigte können damit beispiels­weise einen Berufs­schul­abschluss nach­holen. © Getty Images / Katarzyna Bialasiewicz

Viele Länder beteiligen sich an den Kosten für berufliche Weiterbildungen. Um eine Finanz­spritze zu bekommen, müssen Bildungs­hung­rige in dem Land wohnen oder arbeiten.

Brandenburg: Berufliche Weiterbildung

Das Land bezu­schusst Weiterbildungen von Arbeitnehmern, die in Brandenburg beschäftigt sind, auch Betriebs­inhaber, Freiberufler und Einzel­unternehmer können derzeit noch einen Antrag stellen.

Was wird gefördert? Die berufliche Weiterbildungen inklusive Prüfungs­gebühren. Nicht förderfähig sind dagegen Qualifizierungen, die zu einem Berufsab­schluss führen – es sei denn, der Antrag­steller weist nach, dass er von einer Förderung nach dem Aufstiegs­fortbildungs­förderungs­gesetz (AFBG), auch Aufstiegs-Bafög genannt (siehe Glossar), ausgeschlossen ist. In diesem Fall kommen auch berufs­begleitende oder post­graduale Studien­gänge sowie Aufstiegs­fort­bildungen im Sinne des AFBG infrage.

Wie wird gefördert? Es gibt Zuschüsse von bis zu 50 Prozent zu den Kosten der Weiterbildung, die übrigen 50 Prozent sind vom Teilnehmer selbst zu tragen. Pro Antrag sind maximal 3 000 Euro Zuschuss möglich. Allerdings muss der Kurs inklusive Prüfungs­gebühren mehr als 1 000 Euro kosten.

Wer ist Ansprech­partner? Die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) , auch über das Infotelefon Arbeit unter 03 31/6 60 22 00 zu erreichen. Der jeweilige Kurs darf nach der Antrag­stellung gebucht oder begonnen werden. Das Programm lief am 30. Juni 2022 aus, soll aber ab November 2022 fortgesetzt werden.

Hamburg: Weiterbildungs­bonus

Mit dem Hamburger Weiterbildungs­bonus werden Arbeitnehmer in kleinen und mitt­leren Unternehmen mit bis zu 249 Mitarbeitern gefördert. Beantragen können ihn auch Selbst­ständige. Auch Aufstocker, Gering­qualifizierte, im „Hamburger Modell“ Beschäftigte (siehe Glossar) und Berufs­rück­kehrer haben einen Anspruch. Weitere Zielgruppe sind Arbeitnehmer, Selbst­ständige und Kleinst­unternehmer aus der Kreativ­wirt­schaft. Antrag­steller müssen in Hamburg leben oder arbeiten.

Was wird gefördert? Die Förderung ist für berufliche Weiterbildungen und Qualifizierungen zu verwenden.

Wie wird gefördert? Je nach Zielgruppe gibt es Zuschüsse von 50 bis 100 Prozent, bei einer 50-Prozent-Förderung sind es maximal 750 Euro.

Wer ist Ansprech­partner? Der Hamburger Weiterbildungs­bonus ist spätestens vier Wochen vor Beginn eines Kurses zu beantragen. Formulare und mehr Informationen gibt es unter www.weiterbildungsbonus.net und 040/211 12 536.

Nord­rhein-West­falen: Bildungs­scheck

Der Bildungs­scheck kommt für Arbeitnehmer in Betrieben mit höchs­tens 249 Mitarbeitern infrage, deren zu versteuerndes Jahres­einkommen bei 20 000 bis 40 000 Euro (gemein­sam Veranlagte: 40 000 bis 80 000 Euro) liegt. Auch Selbst­ständige, die die Einkommens­grenzen einhalten, und Berufs­rück­kehrer können den Bildungs­scheck bekommen. Antrag­steller müssen in Nord­rhein-West­falen leben.

Was wird gefördert? Der Bildungs­scheck ist für Weiterbildungen mit engem Bezug zum Beruf des Antrag­stel­lers erhältlich. Möglich sind fachliche und fach­über­greifende Qualifizierungen oder das Nach­holen eines Berufs­abschlusses.

Wie wird gefördert? Der Bildungs­scheck wird nach einer Beratung in einer der Be­ratungs­stellen des Landes ausgestellt. Er deckt 50 Prozent der Kurs- und Prüfungs­gebühren ab, maximal aber 500 Euro. In einigen Fällen über­nimmt der Arbeit­geber den restlichen Teil. Der Bildungs­scheck kann einmal im Kalender­jahr beantragt werden.

Wer ist Ansprech­partner? Interes­sierte wenden sich an eine auto­risierte Beratungs­stelle, im Internet zu finden unter www.weiterbildungsberatung.nrw. Informationen erteilt auch das Infotelefon berufliche Weiterbildung in Nord­rhein-West­falen unter der Rufnummer 02 11/8 37 19 29.

Rhein­land-Pfalz: QualiSch­eck

Der QualiSch­eck fördert abhängig Beschäftigte. Kostet die Weiterbildung weniger als 1 000 Euro, haben nur diejenigen Anspruch, deren zu versteuerndes Jahres­einkommen sich auf mehr als 20 000 Euro (gemein­sam Veranlagte: 40 000 Euro) beläuft. Beschäftigte mit geringerem Verdienst werden nur gefördert, wenn die Weiterbildung mehr als 1 000 Euro inklusive Mehr­wert­steuer kostet. Der Haupt­wohn­sitz oder Arbeits­ort des Antrag­stel­lers muss in Rhein­land-Pfalz liegen.

Was wird gefördert? Der QualiSch­eck gilt für berufliche Weiterbildungen, die Fach-, Methoden- oder Sozial­kompetenzen für den derzeit ausgeübten Beruf vermitteln und mindestens 100 Euro kosten.

Wie wird gefördert? Es werden 50 Prozent der Kurs­kosten (Teil­nahme inklusive Lernmaterial plus Prüfungs­gebühren) erstattet, maximal 1 500 Euro. Der Quali-Scheck ist einmal pro Jahr erhältlich.

Wer ist Ansprech­partner? Der QualiSch­eck ist beim Landes­amt für Soziales, Jugend und Versorgung in Mainz zu beantragen, spätestens einen Monat vor Beginn der Weiterbildung. Anträge sind nur noch möglich für Maßnahmen, die spätestens am 31. Dezember 2022 enden. Das Land plant aber eine Fortsetzung des Programms. Antrags­formulare sind unter Förderprogramm Qualischeck abruf­bar. Informationen unter 06161/96 71 49. Wichtig: Die Anmeldung zur Weiterbildung ist erst nach Erhalt des QualiSch­ecks zulässig. Der Zuschuss zu den Kosten wird nach Abschluss des Kurses erstattet.

Sachsen: Berufliche Weiterbildung – individuelle berufliche Weiterbildung

Die individuelle berufliche Weiterbildung richtet sich an Beschäftigte mit erhöhtem Förderbedarf, auch Auszubildende oder Berufs­fach­schüler. Das monatliche Brutto­einkommen darf 3 300 Euro nicht über­steigen. Sie sollen mit den Zuschüssen berufliche Kompetenzen und Qualifikationen ausbauen. Die Teilnehmer an den Fort­bildungen müssen ihren Haupt­wohn­sitz in Sachsen haben.

Was wird gefördert? Die Beschäftigten holen drei vergleich­bare Angebote externer Bildungs­anbieter ein. Betragen die Gesamt­kosten der Weiterbildung weniger als 5  000 Euro, fügen sie dem Antrag das ausgewählte Angebot bei, ab 5 000 Euro alle drei Angebote.

Wie wird gefördert? Die Gesamt­kosten der Weiterbildung müssen mindestens 1 000 Euro betragen. Der Zuschuss beträgt dann 50 Prozent der Ausgaben für Kurs und Prüfung, bei gering­fügig Beschäftigten sogar 80 Prozent, insgesamt aber nicht mehr als 4 000 Euro. Er wird nach Abschluss des Kurses erstattet. Liegen die Gesamt­kosten über 3 000 Euro, kann es eine Zwischenzahlung geben.

Wer ist Ansprech­partner? Anträge sind vor einer verbindlichen Anmeldung zur Weiterbildung online einzureichen bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank. Dort gibt es auch weitere Informationen. Die Maßnahmen müssen bis zum 31. Oktober 2022 beendet sein, dann endet das Programm. Sofern der Land­tag das beschließt, könnte es aber ab 2023 weiterlaufen.

Sachsen-Anhalt: Weiterbildung direkt

Das Programm richtet sich an Arbeitnehmer mit einem durch­schnittlichen monatlichen Brutto­gehalt unter 4 575 Euro, an Arbeits­lose, die keinen Anspruch auf Arbeits­losengeld haben, Berufs­rück­kehrer und gering­fügig Beschäftigte. Sie müssen ihren Haupt­wohn­sitz in Sachsen-Anhalt haben. Weitere Zielgruppe: Auszubildende und Berufs­fach­schüler ab 18 Jahren. Ausbildungs­betrieb oder Berufs­fach­schule müssen in Sachsen-Anhalt liegen.

Was wird gefördert? Arbeitnehmer und Arbeits­lose erhalten Zuschüsse für berufliche Weiterbildungen (Studien­gänge, Supervision, Coachings, Kurse), wenn diese mehr als 1 000 Euro kosten. Azubis und Berufs­fach­schüler bekommen Finanz­spritzen für berufs- oder schul­begleitende Lehr­gänge, die mindestens 500 Euro kosten und Zusatz­qualifikationen vermitteln, die über die Ausbildung hinaus­gehen (Sprach- oder IT-Kurse, betriebs­wirt­schaftliche Kennt­nisse).

Wie wird gefördert? Bei einem monatlichen Brutto­gehalt bis 1 500 Euro beträgt der Zuschuss 90 Prozent der Kurs­kosten, ebenso bei Auszubildenden. Bis zu 80 Prozent sind es bei einem monatlichen Brutto­gehalt unter 2 500 Euro, Personen ab 45 Jahren, befristet oder gering­fügig Beschäftigten Teil­zeit­beschäftigten unter 30 Stunden, Leih­arbeitern, Berufs­rück­kehrern, Allein­erziehenden, Arbeits­losen und Menschen mit anerkanntem Grad einer Behin­derung. Bis 60 Prozent für alle anderen Berechtigten. Die Zuwendung ist auf 25 000 Euro begrenzt, bei Azubis sind es 3 000 Euro. Pauschalen gibt es für die Fahrten zum Kursort, für Über­nachtungen und Kinder­betreuung. Die Weiterbildung kann insgesamt bis zu vier Jahre dauern.

Wer ist Ansprech­partner? Anträge sind bei der Investitions­bank Sachsen-Anhalt zu stellen. Ab Kosten von 5 000 Euro sind drei vergleich­bare Weiterbildungs­angebote einzuholen und beizufügen. Antrags­formulare gibt es auf der Website der Investitionsbank Sachsen-Anhalt. Fragen zum Programm und zur Antrag­stellung beant­wortet die kostenlose Hotline unter 08 00/56 007 57. Wer den Kurs vor der Zusage beginnt, trägt das Finanzierungs­risiko allein.

Schleswig-Holstein: Weiterbildungs­bonus Pro

Den Weiterbildungs­bonus können Arbeitnehmer, Auszubildende, Aufstocker und Mitarbeiter im Hamburger Modell beantragen, die in Schleswig-Holstein wohnen sowie Selbst­ständige und Kleinst­unternehmer mit Betriebs­sitz im Land.

Was wird gefördert? Den Weiterbildungs­bonus gibt es für berufliche Weiterbildungen, die mindestens 16 Stunden umfassen. Infrage kommen auch Online­kurse und Fern­lehr­gänge, die durch die Staatliche Zentral­stelle für Fern­unter­richt akkreditiert sind (siehe Glossar), sowie wissenschaftliche Weiterbildungen an Hoch­schulen, zum Beispiel einzelne Module eines Studien­gangs. Ein Voll­zeitstudium wird jedoch nicht gefördert. Bei Auszubildenden muss der geplante Kurs Inhalte vermitteln, die in der Ausbildung nicht behandelt werden.

Wie wird gefördert? Die förderfähigen Kurs­kosten, zu denen auch Gebühren für Prüfungen und Lehr­material zählen, müssen mindestens 160 Euro betragen. Der Anbieter sollte möglichst in Schleswig-Holstein sitzen. Bis zu 90 Prozent der Kurs­kosten werden über­nommen, maximal jedoch 1 500 Euro. Der Arbeit­geber beziehungs­weise der Selbst­ständige muss sich mit 10 Prozent beteiligen. Alle Maßnahmen zusammen dürfen pro Person nicht mehr als 6 000 Euro kosten. Die Weiterbildungen müssen am 30. Juni 2023 beendet sein.

Wer ist Ansprech­partner? Anträge sind vor Beginn der Weiterbildung bei der Investitions­bank Schleswig-Holstein zu stellen. Antrags­formulare sind auf der Website der Investitionsbank Schleswig-Holstein abruf­bar. Weitere Informationen unter 0431 9905 2222.

Thüringen: Weiterbildungs­scheck

Den Weiterbildungs­scheck erhalten Arbeitnehmer in Thüringer Unternehmen. Ihr zu versteuerndes Jahres­einkommen muss zwischen 20  000 und 40  000 Euro liegen (bei gemein­sam Veranlagten zwischen 40  000 und 80  000 Euro).

Was wird gefördert? Weiterbildungen, die Kennt­nisse, Fähig­keiten oder Fertigkeiten für den Beruf vermitteln und berufs­begleitend bei einem Bildungs­institut statt­finden.

Wie wird gefördert? Es gibt einen Zuschuss zu der Weiterbildung von bis zu 1  000 Euro. Pro Kalender­jahr ist ein Weiterbildungs­scheck erhältlich.

Wer ist Ansprech­partner? Anträge sind bei der Gesell­schaft für Arbeits- und Wirt­schafts­förderung des Frei­staats Thüringen zu stellen, und zwar vor Buchung des Kurses. Antrags­formulare sind auf der Website www.gfaw-thueringen.de zu finden. Weitere Informationen unter 0361/2223 423. Der Zuschuss wird nach Beendigung der Weiterbildung und Prüfung des Verwendungs­nach­weises ausgezahlt.

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Datascientest am 25.04.2023 um 10:23 Uhr

Kommentar vom Administrator gelöscht. Grund: Schleichwerbung

wolfie am 24.01.2022 um 15:20 Uhr
Weiterbildungsscheck Sachsen ist ausgelaufen

Die aktive Förderphase der ESF-Förderperiode 2014-2020 endete zum 31. Dezember 2020. Die finanziellen Mittel für die Förderung der individuellen (WBSi) und betrieblichen (WBSb) Weiterbildung wurden vollständig verausgabt.
Seit dem 15. September 2021 können Sie das Förderprogramm „Berufliche Weiterbildung Sachsen (ReactEU)“ in Anspruch nehmen. Nähere Informationen finden Sie auf unserer Internetseite zur individuell berufsbezogenen Weiterbildung.
Siehe https://www.sab.sachsen.de/f%C3%B6rderprogramme/sie-planen-ihre-mitarbeiter-oder-sich-selbst-weiterzubilden/weiterbildungsscheck-individuell.jsp
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Plum, InfoWeb Weiterbildung www.iwwb.de

wolfie am 24.01.2022 um 15:18 Uhr
Das Förderprogramm Bildungsprämie ist ausgelaufen

Das Förderprogramm Bildungsprämie des Bundes ist am 31.12.2021 ausgelaufen, der Text im Leifaden sollte angepasst werden. Siehe dazu https://www.bildungspraemie.info/
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Plum, InfoWeb Weiterbildung www.iwwb.de

Profilbild Stiftung_Warentest am 14.08.2019 um 16:22 Uhr
Förderung für Freiberufler

@website-connection.de: Finanzierungsmöglichkeiten von Weiterbildungen für Freiberufler sind uns leider nicht bekannt. (TK)

website-connection.de am 11.08.2019 um 08:13 Uhr
Förderung für Freiberufler

Hallo,
es gibt einige Konferenzen und Workshops z.B. ist eine demnächst für Suchmaschinenoptimierung. die kosten an die 1000 €. Ich als kleiner Freiberufler kann mir das leider nicht leisten. Gibt es auch Förderung für Freiberufler die man für solche Weiterbildungen beantragen kann.
Vielen Dank im Voraus.