
Wegen falscher Beratung muss die Targobank einem Anleger mit Lehman-Zertifikaten 11 300 Euro plus Zinsen zurückzahlen. Das hat das Landgericht Bielefeld entschieden. Die damalige Citibank hatte in einem Kundengespräch im Sommer 2008 nicht über die Risiken der Papiere aufgeklärt. Kurze Zeit später war die amerikanische Investmentbank Lehman-Brothers pleite und die Papiere wertlos.
Citibank empfiehlt Lehman-Papiere
Auf Empfehlung der Citibank kaufte ein Anleger im Januar und im September 2007 Lehman-Zertifikate. Im Beratungsgespräch zuvor hatte der Kunde bereits angegeben, dass er nur an sicheren Geldanlagen interessiert sei. Er hatte im Vertrauen auf die Seriosität des Instituts angenommen, dass die Wertpapiere tatsächlich als Rücklage für seine Altersvorsorge und den geplanten Kauf einer Immobilie geeignet seien. Der Anleger zeichnete die von der niederländischen Lehman Brothers Treasury Co. B.V. emittierten Papiere DJ EuroStoxx 50 Outperformance (Wertpapierkennnummer WKN: A0LHNW) und Bonus Express Max Zertifikate (WKN: A0S5NN).
Bank warnt nicht vor Risiko
Gut einen Monat vor dem Zusammenbruch von Lehman-Brothers lud die Citibank im August 2008 den Anleger zu einem Kundengespräch, das sie als „Depotcheck“ bezeichnete. Bei dem Termin wollte die Beraterin mit dem Anleger prüfen, ob er seine Wertpapiere weiter behält oder durch andere ersetzt. Seit Beginn des Jahres 2008 berichteten bereits die Wirtschaftsseiten etlicher Zeitungen von hohen Verlusten bei Lehman Brothers. Die Citibank-Angestellte erklärte dem Anleger trotzdem, er müsse in seinem Depot nicht unbedingt etwas ändern. Mit der Pleite von Lehman Brothers am 15. September 2008 waren die Zertifikate dann wertlos.
Gericht urteilt: Bank verletzt Beratungspflicht
Die Citibank ist bei einem „Depotcheck“ verpflichtet, den Anleger über das Risiko eines Totalausfalls bei der Pleite von Lehman Brothers aufzuklären, entschied das Landgericht Bielefeld. Die Bank habe ihre „Pflicht zur vollständigen und sachgerechten Aufklärung zu Chancen und Risiken der Zertifikate verletzt“, urteilten die Richterin. Eine Aufklärungspflicht sehen Gerichte dann, wenn konkrete Hinweise auf eine Insolvenz vorliegen. Und die waren im August 2008 längst gegeben. Erstritten hat das rechtskräftige Urteil der Bremer Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, André Ehlers.
Landgericht Bielefeld, Urteil vom 1.02.2013
Aktenzeichen: 7 O 315/10
Klägervertreter: Rechtsanwalt André Ehlers, Bremen
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