Vermieter können haften, wenn durch Legionellen im Haus Mieter sterben. Eine Frau verklagt derzeit den Vermieter ihres verstorbenen Vaters auf Schadenersatz. Der Vermieter betrieb eine ungeeignete Wasseranlage. Der Vater starb an einer Legionellen-Lungenentzündung. Später wurde ein erhöhter Legionellenbefall im Haus festgestellt. Laut Bundesgerichtshof legen die Indizien nahe, dass Fehler des Vermieters den Tod verursacht haben (Az. VIII ZR 161/14). Der Fall geht zurück ans Landgericht Berlin, das nun endgültig entscheiden muss.