Steigende Zinsen sind gute Nachrichten für viele Kunden von Lebensversicherern. Doch die Effekte zeigen sich erst später.
Die Zinsen sind zurück. Sparerinnen und Sparer, die Geld bei einer Bank sicher anlegen wollen, bekommen das erste Mal seit Jahren wieder Zinsen. Doch was bedeutet das für die Millionen Menschen, die mit einem Lebensversicherungsprodukt für ihr Alter vorsorgen – seien es private Rentenversicherungen, Riester-Rentenversicherungen oder Betriebsrenten? Die Verzinsung der Verträge ist seit Jahren im Sinkflug. Dreht sich nun dieser Trend und können Kundinnen und Kunden wieder auf bessere Renditen bei ihrer Lebensversicherung hoffen? Wir erklären, welche Kundengruppen wann von steigenden Zinsen profitieren und welche Kunden eher das Nachsehen haben.
Endet der Abwärtstrend?
Seit mehr als zehn Jahren sinkt die laufende Verzinsung von Lebensversicherungsverträgen im Durchschnitt. Verzinst wird nur der Teil des Beitrags, der nach den teilweise hohen Kosten übrig bleibt.
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Stiftung_Warentest am 24.01.2023 um 11:20 Uhr
Kürzung der Bewertungsreserven
@rotfuchs0: Zur Kürzung der Bewertungsreserven berichten wir in den folgenden Artikeln. Unser Tipp: Nehmen Sie die Kürzung nicht widerspruchslos hin, sondern nutzen Sie wenigstens Ihr Recht, auf Erhalt einer Begründung für die Kürzung. www.test.de/Auszahlung-Lebensversicherung-Weniger-als-gedacht-was-tun-5437286-0 Der Bund der Versicherten ist gegen ein Urteil des BGH vorgegangen und hat dem Bundesverfassungsgericht die Frage der Verfassungsmäßigkeit der Kürzung der Bewertungsreserven durch eine Gesetzesänderung in 2014 vorgelegt. Wir werden unsere Leser und Leserinnen über den Ausgang des Verfahrens auf dem Laufenden halten: www.test.de/Lebensversicherung-Rechtsstreit-um-die-Reserven-5907527-0
Versicherten, denen seit dem Anstieg der Zinsen auf dem Kapitalmarkt in 2022 / 2023 ihr Versicherungskapital nach Vertragsablauf ausbezahlt wird, "verlieren" jetzt und mittelfristig erst einmal ihre bisher ausgewiesene Bewertungsreserve. Praxisbeispiel: Bewertungsreserve bei Auszahlung am 1.4.2022 = 1.626 EUR, Bewertungsreserve bei aufgeschobener Auszahlung zum 1.2.2023 = 2 EUR. Der "Verlust" beträgt 1.624 EUR in 10 Monaten und ist ein Schlag in die Kalkulation der Versicherten! So ähnlich dürfte es allen Versicherten gehen, deren Ansparphase zur Zeit oder mittelfristig endet und deren angespartes Guthaben in die Leistungsphase geht (Kapital- oder Rentenzahlung). Eine Warnung oder Beratung der Versicherten seitens des Versicherungsunternehmens gab es nicht. Die textliche Betonung des Zinsanstiegs im Artikel ist m.E. irreführend und bleibt eine Glaskugelbetrachtung.
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@rotfuchs0: Zur Kürzung der Bewertungsreserven berichten wir in den folgenden Artikeln. Unser Tipp: Nehmen Sie die Kürzung nicht widerspruchslos hin, sondern nutzen Sie wenigstens Ihr Recht, auf Erhalt einer Begründung für die Kürzung.
www.test.de/Auszahlung-Lebensversicherung-Weniger-als-gedacht-was-tun-5437286-0
Der Bund der Versicherten ist gegen ein Urteil des BGH vorgegangen und hat dem Bundesverfassungsgericht die Frage der Verfassungsmäßigkeit der Kürzung der Bewertungsreserven durch eine Gesetzesänderung in 2014 vorgelegt. Wir werden unsere Leser und Leserinnen über den Ausgang des Verfahrens auf dem Laufenden halten:
www.test.de/Lebensversicherung-Rechtsstreit-um-die-Reserven-5907527-0
Versicherten, denen seit dem Anstieg der Zinsen auf dem Kapitalmarkt in 2022 / 2023 ihr Versicherungskapital nach Vertragsablauf ausbezahlt wird, "verlieren" jetzt und mittelfristig erst einmal ihre bisher ausgewiesene Bewertungsreserve.
Praxisbeispiel: Bewertungsreserve bei Auszahlung am 1.4.2022 = 1.626 EUR,
Bewertungsreserve bei aufgeschobener Auszahlung zum 1.2.2023 = 2 EUR.
Der "Verlust" beträgt 1.624 EUR in 10 Monaten und ist ein Schlag in die Kalkulation der Versicherten!
So ähnlich dürfte es allen Versicherten gehen, deren Ansparphase zur Zeit oder mittelfristig endet und deren angespartes Guthaben in die Leistungsphase geht (Kapital- oder Rentenzahlung).
Eine Warnung oder Beratung der Versicherten seitens des Versicherungsunternehmens gab es nicht. Die textliche Betonung des Zinsanstiegs im Artikel ist m.E. irreführend und bleibt eine Glaskugelbetrachtung.