Vielen Kunden, die ab 2001 eine Lebensversicherung abgeschlossen, dann aber doch gekündigt haben, steht eine höhere Auszahlung zu. Nach einer Klage der Verbraucherzentrale Hamburg hat das Landgericht Hamburg Vertragsklauseln von Deutscher Ring, Hamburg-Mannheimer und Generali (früher Volksfürsorge) gekippt (Az. 324 0 1116/07, 1136/07, 1153/07). Ähnlich hatte schon 2005 der Bundesgerichtshof geurteilt (Az. IV ZR 162 03, IV ZR 177 03, IV ZR 245 03). Viele Kunden bekamen daraufhin Nachzahlungen, doch einige Versicherer lehnten wegen angeblicher Verjährung ab. Zwei, die deshalb verklagt wurden, zahlten nun doch, statt in die Revision zu gehen.
Tipp: Ein letztinstanzliches Urteil steht also noch aus. Wer aber zwischen 2001 und 2007 gekündigt hat, sollte eine Nachzahlung verlangen. Eine Beschwerde beim Ombudsmann hemmt vorerst die fünfjährige Verjährung:
10006 Berlin
Postfach 08 06 32
beschwerde@versicherungsombuds mann.de
Mehr Infos gibt die Verbraucherzentrale Hamburg.
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