Der Höchstrechnungszins für Lebensversicherungen wird auch 2016 bei 1,25 Prozent liegen. Entgegen dem ursprünglichen Vorschlag des Finanzministeriums wird der Höchstrechnungszins nicht abgeschafft. Damit sind die Versicherer mit ihren Garantiezusagen auch 2016 weiter an die Höchstgrenze von 1,25 Prozent gebunden.*
Vorsichtige Bewertung gewünscht
Nun bleibt doch alles beim Alten: Wenn Lebensversicherer Garantiezinsen anbieten, dürfen diese nicht höher als 1,25 Prozent liegen. „Der Höchstrechnungszins als Aufsichtsinstrument wird damit vorerst beibehalten“, teilte uns eine Sprecherin des Finanzministeriums mit. „So wird weiterhin gewährleistet, dass die Versicherer in ihrer Bilanz eine vorsichtige Bewertung ihrer Verpflichtungen vornehmen. Damit wird den Einschätzungen insbesondere der Deutschen Aktuarvereinigung und des Instituts der Wirtschaftsprüfers sowie der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Rechnung getragen“.
Pläne zur Abschaffung
Das Finanzministerium hatte im Oktober 2015 vorgeschlagen, den Höchstrechnungszins abzuschaffen. Der Grund war das neue Aufsichtssystem „Solvency II“. Für höhere Versprechen gegenüber ihren Kunden müssen die Versicherer damit mehr Eigenmittel zurücklegen. Das Finanzministerium argumentierte, dass die Versicherer durch das neue Aufsichtssystem krisenfester werden und die Vorgabe eines Höchstrechnungszinses deswegen nicht mehr benötigt wird.
Kritik kam von den Versicherungsmathematikern
Die Deutsche Aktuarvereinigung (DAV), die Vertretung der Versicherungsmathematiker, hatte zu den Plänen des Finanzministeriums im Oktober mitgeteilt: „Ohne die Begrenzung durch einen Höchstrechnungszins würden hier bei steigenden Marktzinsen wieder langfristige Zinsgarantien möglich sein, die am Kapitalmarkt nicht abgesichert werden können.“ Anders ausgedrückt: Die Mathematiker befürchteten, dass Versicherer aus Wettbewerbsgründen zu hohe Garantieversprechungen machen würden, die sie langfristig nicht einhalten könnten.
Garantiezinsen immer seltener
Auf dem Markt für Lebensversicherungen spielen Versicherungsprodukte mit Garantiezinsen von 1,25 Prozent jedoch sowieso eine immer geringere Rolle. Stärker beworben werden Produkte, die nur den Beitragserhalt garantieren oder ohne jegliche Garantiezusagen auskommen. Die Experten von Finanztest sehen die Angebotsentwicklung bei der Altersvorsorge kritisch. Die neuen Produkte – ohne Garantieverzinsung – sind oft noch komplizierter, enthalten weniger Schutz und verlagern die Risiken der Kapitalanlage immer mehr auf die Kunden. Kostengünstige und verlässliche Produkte zu finden, wird für Kunden so immer schwerer. Deshalb testen die Experten von Finanztest garantierte Renten gegen Einmalbetrag. Die Ergebnisse lesen Sie im Test Sofortrente: Nur 2 von 30 Angeboten sind gut.
Prüfen Sie die Alternativen
Die Altersvorsorge lässt viele Varianten zu. Klassische Garantien gibt es noch bei der Betriebsrente und bei der Riester-Rente. Ein Teil der Vorsorge sollte planungssicher sein.
Tipp: Aktuell hat die Stiftung Warentest Riester-Fondssparpläne, Riester-Banksparpläne und Riester-Rentenversicherungen getestet.
* Diese Meldung ist am 9. Oktober 2015 auf test.de erschienen. Am 18. Dezember wurde sie grundlegend überarbeitet. Kommentare unter diesem Artikel können sich auch auf die ursprüngliche Version beziehen.