Ansprüche aus Lebens- und Rentenversicherungen sind im Normalfall pfändbar. Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Versicherte aber erreichen, dass die Auszahlung seiner Lebensversicherung trotz seiner Insolvenz vor dem Zugriff von Gläubigern geschützt ist. Das geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs hervor. Im verhandelten Fall war über den Nachlass eines Mannes ein Insolvenzverfahren eröffnet worden. Für eine seiner vier Lebensversicherungen hatte der Mann seiner Ehefrau ein unwiderrufliches Bezugsrecht eingeräumt. Dadurch erhielt die Ehefrau die Rechte aus diesem Vertrag sofort. Hinzu kam: Da die Schenkung bereits mehr als vier Jahre vor Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens erfolgte, konnte der Insolvenzverwalter sie nicht mehr anfechten. Nur bei geringeren Zeiträumen haben Anfechtungen Erfolg (Bundesgerichtshof, Az. IX ZR 15/12).
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