Glossar: Was dem Kunden bleibt
Garantiezins
Der Garantiezins ist der Zins, den Versicherer Kunden bei Vertragsbeginn höchstens zusichern dürfen. Für ab 2015 geschlossene Verträge beträgt er nur noch 1,25 Prozent. Er bezieht sich lediglich auf den Sparanteil des Beitrags – also Einzahlung abzüglich Todesfallschutz, Vermittlerprovision und Verwaltungskosten. Weil der Zins nur auf das gewährt wird, was vom Beitrag übrig bleibt, kann die garantierte Rendite auf die Beiträge bei teuren Versicherern unter 0 Prozent liegen.
Zins- und Kostenüberschüsse
Überschüsse erwirtschaften Versicherer an verschiedenen Stellen. Die Unternehmen beteiligen Kunden zu mindestens 90 Prozent an Zinsgewinnen aus Kapitalerträgen, die über den Garantiezins hinausgehen. Außerdem erhalten Kunden mindestens 50 Prozent vom Kostenüberschuss: Wenn Versicherer weniger Kosten haben als kalkuliert, profitieren die Kunden.
Risikoüberschüsse
Auch von ihren Risikogewinnen müssen Versicherer etwas abgeben. Kunden bekommen mindestens 90 Prozent des Risikoüberschusses. Bei Kapitallebensversicherungen und Risikolebensversicherungen gibt es einen Risikoüberschuss, wenn weniger Kunden vor Vertragsende sterben, als vom Versicherer kalkuliert. Denn dann müssen die Unternehmen weniger Todesfallleistungen auszahlen. Bei Rentenversicherungen entsteht ein Überschuss, wenn Kunden früher sterben als gerechnet. Denn Versicherer müssen dann die lebenslange Rente nicht so lange zahlen wie ursprünglich kalkuliert.
Schlussüberschuss
Einen Teil der Überschüsse gibt es erst am Vertragsende – als Schlussüberschuss. Der Kunde bekommt ihn nur vollständig, wenn der Vertrag regulär abläuft. Bei vorzeitiger Kündigung ist es je nach Versicherer und Zeitpunkt nur wenig oder gar nichts.