Je nachdem, wie lange Ihre Lebens- oder Rentenversicherung noch läuft, haben Sie verschiedene Möglichkeiten, Ihren Vertrag zu optimieren.
Kurz vor Auszahlung
- Kapital oder Rente: Haben Sie eine Rentenversicherung mit Kapitalwahlrecht, müssen Sie sich kurz vor Auszahlungsbeginn für Kapital oder Rente entscheiden. Haben Sie hohe monatliche Renten aus anderen Quellen oder Mieteinnahmen? Dann wählen Sie lieber die Kapitalauszahlung. Kapital können Sie zum Beispiel auch vererben
- Auszahlungsbeginn: In einigen Verträgen gibt es eine „Aufschuboption“. Damit können Sie die Rente einige Jahre nach vorne oder nach hinten schieben. Die Auszahlung in die Rentenphase zu legen, kann sich lohnen, weil Sie auf diese Weise Steuern sparen.
- Auszahlungsform: Entscheiden Sie sich für die Zahlung einer lebenslangen Rente, können Sie meist zwischen verschiedenen Auszahlvarianten wählen. Wir empfehlen die „dynamische“ oder „steigende“ Variante. Damit gehen Sie sicher, dass ein einmal erreichtes Rentenniveau nicht gekürzt wird, falls die Überschüsse des Versicherers weiter einbrechen.
In einigen Jahren
- Keine dynamischen Beiträge: Beim Vertrag mit automatischer Beitragserhöhung (Dynamik) fallen jedesmal Kosten an. Haben Sie weniger als zehn Jahre bis zur Auszahlung, widersprechen Sie bei einer Erhöhung. Trotz guter Verzinsung fressen sonst die Kosten das Plus auf.
- Jährliche Zahlung: Wenn Sie es sich leisten können, stellen Sie von monatlicher auf jährliche Zahlung Ihrer Beiträge um. Die Ablaufleistung steigt deutlich.
- Zusatzversicherungen prüfen: Die Extra-Versicherung des Unfalltods ist meist nicht sinnvoll und immer teuer.
- Nicht kündigen: Ihre Lebensversicherung läuft noch einige Jahre und Sie überlegen, ob Sie weiterzahlen sollen? Sie sollten durchhalten. Eine vergleichbar hohe sichere Verzinsung finden Sie nicht mehr. Die meisten Kosten sind bezahlt. Ein größerer Teil Ihrer Beiträge wird verzinst. Nehmen Sie den Schlussüberschuss mit. Wird es eng, stellen Sie den Vertrag beitragsfrei.
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@Harryken: Ob der Versicherer richtig gerechnet hat, ist sehr schwer nachzuvollziehen. Daher auch der Rat, sich für eine Überprüfung des Vertrags an die Verbraucherzentrale Hamburg zu wenden. In Ihrem Fall gilt die die ganz normale Verjährung. Wenn Ihnen mehr zusteht, als Ihnen den Versicherer von sich aus ausgerechnet hat, haben Sie ab Ende des Jahres, in dem abgerechnet wurde, drei Jahre Zeit. Schneller sollte es möglichst gehen, wenn Sie einen der Verträge mit fehlerhaften Informationen zu Ihren Rechten und Pflichten vorliegen haben und Sie deshalb noch widerrufen oder widersprechen können. Diesen Umstand sollten Sie ebenfalls von der Verbraucherzentrale prüfen lassen. (TK9
Hallo liebes Stiftung-Warentest-Team,
Mein Vertrag einer Kapital-Lebensversicherung, welcher jetzt 41 Jahre gelaufen ist, kommt am 30. 09. 2020 zur Auszahlung.
Nun ist meine Frage, kann ich diesen Vertrag jetzt noch prüfen lassen, oder ist das schon zu spät, da dieses ja bei der Verbraucherzentrale 4 Monate dauert.
Ich muss jetzt den Vertrag, zur Versicherung zurück senden, mit Angabe meiner Konto-Verbindung. Sind mit der Auszahlung dann alle Ansprüche erloschen, wenn da noch welche wären?
In den Unterlagen kann ich das alles nicht so recht nachvollziehen, ob die Rendite plausibel ist.
Den Antrag habe ich bereits runtergeladen, und ausgefüllt!
Bitte um Antwort, wie ich mich jetzt verhalten soll.
Mit freundlichem Gruß
Harryken
@silversmith: Ob Sie aus Ihrem Vertrag den BU-Schutz herauskündigen können, müssten Sie bitte bei Ihrem Versicherer erfragen. Es kommt auf die Versicherungsbedingungen an. Bedenken Sie aber, dass Sie dann den BU-Schutz nicht mehr haben und dass Sie für einen neuen Vertrag je nach Gesundheitszustand und Alter evtl. viel zahlen oder überhaupt keinen Vertrag mehr bekommen werden. Ob Sie durch eine solche Kündigung höhere Leistungen erwarten dürfen, können wir nicht beurteilen. Das kommt auf den Vertrag an. Normalerweise führt eine solche Teilkündigung nur zur Reduzierung der Beiträge. Dass Ihr Versicherer eine Erhöhung des Sparanteils im laufenden Vertrag und damit eine Anlage der ersparten Risikoprämie zu 4% zulässt, ist eher nicht zu erwarten. Bitte lassen Sie sich vor einer Vertragsänderung auf jeden Fall bei der Verbraucherzentrale Ihres Bundeslands beraten. www.verbraucherzentrale.de (PH)
Bei einer Kapitallebensversicherung mit 4 % Garantiezins und jährlichem Beitrag iH des pauschal besteuerten Höchstbetrags (1.752 EUR, Abschluss vor 2005) ist eine BU-Versicherung inkludiert.
Wäre diese aktuell steuerunschädlich kündbar? Kann typischerweise der Versicherer (AZ) eine solche partielle Kündigung auch verweigern?
Würde mir das im Falle einer möglichen Kündigung überhaupt transparent zusätzliche Leistung bei Ablauf der Kapitallebensversicherung bringen? Oder sind dann auch nur 4 % Mindestverzinsung zu erwarten, wenn die Überschussbeteiligungen am Ende sowieso eingeschmolzen werden?
Danke für jeglichen Hinweis.
@BR118: Dies ist nicht der Ort für eine individuelle Rechtsberatung. Beim Versicherer selbst können Sie sich natürlich beschweren und danach auch den (kostenfreien) Weg zum Ombudsmann der Versicherung gehen. Der Weg vor Gericht sollte auf jedem Fall aufgrund des damit verbundenen Prozesskostenrisikos gut überlegt sein. Kommt es vor Gericht auf den Zugang des Kündigungsschreibens an, obliegt die Beweislast für den Zugang des Schreibens demjenigen, der sich darauf beruft, wenn die Gegenseite den Zugang des Schreibens bestreitet. (maa)