Lebens­versicherung Wie Versicherer Rente und Kapital­auszahlung kürzen

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Über Jahr­zehnte haben Versicherer klassische Lebens­versicherungen als optimale Vorsorge für später angepriesen – und damit bei ihren Kunden Erwartungen geweckt, die sie oft nicht erfüllen. Was ist aus den Verträgen geworden, mit denen die Kunden viele Jahre lang gespart haben? Zahlreiche Leser haben uns ihre Vertrags­daten offen gelegt. Die Zahlen sind ernüchternd. Finanztest ordnet sie ein und gibt Tipps, wie Vorsorgesparer ihre Auszahlung trotzdem noch optimieren können.

Zu diesem Thema bietet test.de ein aktuel­leres Special Altersvorsorge: So bringen Lebens- und Rentenversicherungen mehr Geld.

Unrealistische Informationen, enttäuschte Kunden

Die Leistungen, die viele Kunden bei Ablauf ihrer Kapital­lebens­versicherung oder private Renten­versicherung erhalten, sind oft erheblich geringer, als bei Vertrags­beginn vom Versicherer mitgeteilt. 92 Leser haben uns ihre Vertrags­daten offen gelegt. Zwischen den Leistungen, die Versicherer ihren Kunden bei Vertrags­abschluss in Aussicht gestellt hatten, und der tatsäch­lichen Leistung bei Vertrags­ablauf klaffen oft erhebliche Lücken. Dies wirft ein Schlaglicht auf utopische Über­schuss­angaben und unrealistische Informationen der Versicherer über die Ablauf­leistungen.

Am Ende nur halb so viel wie in Aussicht gestellt

Im Extremfall kommt am Ende gerade mal halb so viel heraus wie einst hoch­gerechnet. Die Über­schuss­angaben zu Beginn des Vertrags erwiesen sich für unsere Leser meist als Luft­nummer. Auch noch nach Vertrags­abschluss wurden Kunden mit miss­verständlichen Aussagen in den Stand­mitteilungen an der Nase herum­geführt, wie unser Special zeigt.

Das bietet der Finanztest-Artikel

Die Finanztest-Experten

  • nennen sechs Möglich­keiten für Kunden mit noch laufenden Verträgen, ihre späteren Auszahlung zu optimieren,
  • erklären wichtige Begriffe wie Garan­tiezins und Risiko­über­schuss und
  • sagen, was Kunden in Bezug auf Kapital­wahl­recht, Auszahlungs­form und Dynamik wissen müssen.

Leser­aufruf der Finanzmarkt­wächter

Wie verständlich sind die Stand­mitteilungen von Lebens­versicherern? Das untersucht das vom Verbraucher­ministerium unterstützte Projekt Finanzmarkt­wächter. Haben Sie eine Kapital­lebens­versicherung oder eine Renten­versicherung? Dann helfen Sie mit, diese Produkte trans­parenter zu machen. Stellen Sie Ihre Informationen zur Verfügung und senden Sie Ihren Versicherungs­schein und die Stand­mitteilungen Ihrer Renten- oder ­Lebens­versicherung (idealer­weise aus den Jahren 2007 bis 2015) einge­scannt per E-Mail an fmw@vzhh.de oder als Kopien per Post an:

Verbraucherzentrale Hamburg
Finanzmarkt­wächter
Kirchen­allee 22
20 099 Hamburg

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Profilbild Stiftung_Warentest am 10.09.2020 um 14:08 Uhr
Auszahlung Lebensversicherung

@Harryken: Ob der Versicherer richtig gerechnet hat, ist sehr schwer nachzuvollziehen. Daher auch der Rat, sich für eine Überprüfung des Vertrags an die Verbraucherzentrale Hamburg zu wenden. In Ihrem Fall gilt die die ganz normale Verjährung. Wenn Ihnen mehr zusteht, als Ihnen den Versicherer von sich aus ausgerechnet hat, haben Sie ab Ende des Jahres, in dem abgerechnet wurde, drei Jahre Zeit. Schneller sollte es möglichst gehen, wenn Sie einen der Verträge mit fehlerhaften Informationen zu Ihren Rechten und Pflichten vorliegen haben und Sie deshalb noch widerrufen oder widersprechen können. Diesen Umstand sollten Sie ebenfalls von der Verbraucherzentrale prüfen lassen. (TK9

Harryken am 09.09.2020 um 21:06 Uhr
Auszahlung Lebenversicherung

Hallo liebes Stiftung-Warentest-Team,
Mein Vertrag einer Kapital-Lebensversicherung, welcher jetzt 41 Jahre gelaufen ist, kommt am 30. 09. 2020 zur Auszahlung.
Nun ist meine Frage, kann ich diesen Vertrag jetzt noch prüfen lassen, oder ist das schon zu spät, da dieses ja bei der Verbraucherzentrale 4 Monate dauert.
Ich muss jetzt den Vertrag, zur Versicherung zurück senden, mit Angabe meiner Konto-Verbindung. Sind mit der Auszahlung dann alle Ansprüche erloschen, wenn da noch welche wären?
In den Unterlagen kann ich das alles nicht so recht nachvollziehen, ob die Rendite plausibel ist.
Den Antrag habe ich bereits runtergeladen, und ausgefüllt!
Bitte um Antwort, wie ich mich jetzt verhalten soll.
Mit freundlichem Gruß
Harryken

Profilbild Stiftung_Warentest am 15.04.2019 um 12:06 Uhr
partielle Kündigung der BU-Versicherung

@silversmith: Ob Sie aus Ihrem Vertrag den BU-Schutz herauskündigen können, müssten Sie bitte bei Ihrem Versicherer erfragen. Es kommt auf die Versicherungsbedingungen an. Bedenken Sie aber, dass Sie dann den BU-Schutz nicht mehr haben und dass Sie für einen neuen Vertrag je nach Gesundheitszustand und Alter evtl. viel zahlen oder überhaupt keinen Vertrag mehr bekommen werden. Ob Sie durch eine solche Kündigung höhere Leistungen erwarten dürfen, können wir nicht beurteilen. Das kommt auf den Vertrag an. Normalerweise führt eine solche Teilkündigung nur zur Reduzierung der Beiträge. Dass Ihr Versicherer eine Erhöhung des Sparanteils im laufenden Vertrag und damit eine Anlage der ersparten Risikoprämie zu 4% zulässt, ist eher nicht zu erwarten. Bitte lassen Sie sich vor einer Vertragsänderung auf jeden Fall bei der Verbraucherzentrale Ihres Bundeslands beraten. www.verbraucherzentrale.de (PH)

silversmith am 13.04.2019 um 22:28 Uhr
Partielle Kündigung der BU-Versicherung

Bei einer Kapitallebensversicherung mit 4 % Garantiezins und jährlichem Beitrag iH des pauschal besteuerten Höchstbetrags (1.752 EUR, Abschluss vor 2005) ist eine BU-Versicherung inkludiert.
Wäre diese aktuell steuerunschädlich kündbar? Kann typischerweise der Versicherer (AZ) eine solche partielle Kündigung auch verweigern?
Würde mir das im Falle einer möglichen Kündigung überhaupt transparent zusätzliche Leistung bei Ablauf der Kapitallebensversicherung bringen? Oder sind dann auch nur 4 % Mindestverzinsung zu erwarten, wenn die Überschussbeteiligungen am Ende sowieso eingeschmolzen werden?
Danke für jeglichen Hinweis.

Profilbild Stiftung_Warentest am 04.12.2018 um 12:35 Uhr
Zugang des Kündigungsschreiben

@BR118: Dies ist nicht der Ort für eine individuelle Rechtsberatung. Beim Versicherer selbst können Sie sich natürlich beschweren und danach auch den (kostenfreien) Weg zum Ombudsmann der Versicherung gehen. Der Weg vor Gericht sollte auf jedem Fall aufgrund des damit verbundenen Prozesskostenrisikos gut überlegt sein. Kommt es vor Gericht auf den Zugang des Kündigungsschreibens an, obliegt die Beweislast für den Zugang des Schreibens demjenigen, der sich darauf beruft, wenn die Gegenseite den Zugang des Schreibens bestreitet. (maa)