Unser Rat
Widerspruch. Sie können Ihre zwischen Ende Juli 1994 und Ende 2007 abgeschlossenen Lebens- oder Rentenversicherungen rückabwickeln, wenn die Widerspruchsbelehrung falsch war. Das gilt für Verträge, die noch laufen, bereits gekündigt wurden oder längst ausgezahlt sind. Bei einem Widerspruch gibt es meist mehr Geld als bei einem regulären Vertragsende oder einer Kündigung. Auch für laufende Verträge kann sich eine Rückabwicklung lohnen, wenn Sie das Geld dringend brauchen oder Ihr Vertrag schlecht läuft (siehe Kasten Ausstieg überlegen im Hauptartikel).
Hilfe. Viele Versicherer blocken Widersprüche ab. Deshalb ist es sinnvoll, seine Ansprüche mit professioneller Hilfe geltend zu machen.
Verbraucherzentrale (VZ). Wenn Sie nicht rechtsschutzversichert sind, können Sie die Belehrung in Ihrem Vertrag für 85 Euro von der VZ Hamburg prüfen lassen. Für weitere 85 Euro können Sie sich ausrechnen lassen, was Ihr Versicherer Ihnen zahlen muss. Diesen Betrag können Sie mit einem Musterbrief der VZ einfordern. Akzeptiert der Versicherer Ihren Widerspruch nicht, können Sie sich kostenlos an den Ombudsmann wenden. Entscheidet er für Sie, zahlt der Versicherer meist.
Anwalt. Wenn Sie Rechtsschutz haben, können Sie sich im Internet einen auf den Widerspruch von Lebensversicherungen spezialisierten Anwalt suchen. Rechtsschutzversicherer decken meist die Kosten.
Dienstleister. Sind Sie rechtsschutzversichert, wollen sich aber um nichts kümmern, finden Sie im Internet Firmen, die Ihr Widerspruchsverfahren begleiten. Wählen Sie keine Firmen, die ein Vorabhonorar oder mehr als 20 Prozent Ihres finanziellen Vorteils verlangen.