Widerspruch. Sie können Ihre zwischen Ende Juli 1994 und Ende 2007 abgeschlossenen Lebens- oder Rentenversicherungen rückabwickeln, wenn die Widerspruchsbelehrung falsch war. Das gilt für Verträge, die noch laufen, bereits gekündigt wurden oder längst ausgezahlt sind. Bei einem Widerspruch gibt es meist mehr Geld als bei einem regulären Vertragsende oder einer Kündigung. Auch für laufende Verträge kann sich eine Rückabwicklung lohnen, wenn Sie das Geld dringend brauchen oder Ihr Vertrag schlecht läuft (siehe Kasten Ausstieg überlegen im Hauptartikel).
Hilfe. Viele Versicherer blocken Widersprüche ab. Deshalb ist es sinnvoll, seine Ansprüche mit professioneller Hilfe geltend zu machen.
Verbraucherzentrale (VZ). Wenn Sie nicht rechtsschutzversichert sind, können Sie die Belehrung in Ihrem Vertrag für 85 Euro von der VZ Hamburg prüfen lassen. Für weitere 85 Euro können Sie sich ausrechnen lassen, was Ihr Versicherer Ihnen zahlen muss. Diesen Betrag können Sie mit einem Musterbrief der VZ einfordern. Akzeptiert der Versicherer Ihren Widerspruch nicht, können Sie sich kostenlos an den Ombudsmann wenden. Entscheidet er für Sie, zahlt der Versicherer meist.
Anwalt. Wenn Sie Rechtsschutz haben, können Sie sich im Internet einen auf den Widerspruch von Lebensversicherungen spezialisierten Anwalt suchen. Rechtsschutzversicherer decken meist die Kosten.
Dienstleister. Sind Sie rechtsschutzversichert, wollen sich aber um nichts kümmern, finden Sie im Internet Firmen, die Ihr Widerspruchsverfahren begleiten. Wählen Sie keine Firmen, die ein Vorabhonorar oder mehr als 20 Prozent Ihres finanziellen Vorteils verlangen.
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- Aus seiner Kapitallebensversicherung bekam Ergo-Kunde Willi Lübke 176 Euro weniger heraus, als er in 27 Jahren eingezahlt hatte. Rund 60 Prozent des Beitrags für seine...
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- Kunden sollten angemessen an den Bewertungsreserven beteiligt werden. Das fordert der Bund der Versicherten und zieht vor das Bundesverfassungsgericht.
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- Die Heidelberger Lebensversicherung und die Generali Lebensversicherung haben ihre Kunden nicht korrekt über ihr Recht auf Widerspruch gegen den Vertragsschluss...
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@David88888: Sie könnten noch versuchen, beim damals zuständigen ERGO-Vermittler nachzufragen, ob dieser einen Zugriff auf das Archiv hat oder ob dort eine Policen-Kopie vorliegt. Ein Widerruf mit einer Ersatzpolice ist nicht erfolgsversprechend und wird von den „meisten“ Anwälten und / oder Dienstleistern nicht angenommen.
Da Sie zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses erst 14 Jahre alt waren, hat vermutlich ein Elternteil den Vertrag abgeschlossen und ist / war somit Versicherungsnehmer. Wenn Sie im Vertrag nur als versicherte Person genannt werden und die Eltern noch als Vertragspartner, müsste der entsprechende Elternteil den Widerruf erklären.
Haben die Eltern den Vertrag bei Volljährigkeit auf Sie „umgeschrieben“ (David = Versicherungsnehmer), hat ein Versicherungsnehmerwechsel stattgefunden, was als „harter“ Eingriff in den Vertrag gewertet wird und quasi nochmal bestätigt an dem Vertrag festhalten zu wollen. Dies wird vor Gericht häufig als starker Verwirkungstatbestand gesehen und führt somit zu schlechteren Erfolgsaussichten für den Widerruf. (maa)
Hallo, liebe Test-Redaktion,
Die Vertragunterlagen von meiner Ergo-Lebensversicherung liegen nicht mehr vor. Bei der Unterzeichnung war ich erst 14 Jahre und habe somit keine Erinnerungen mehr, was darin steht. Aber der Vertrag wurde zwischen 1994 und 2007 beschlossen.
Nach der Anforderung an Ergo kam nur eine "Ersatzvertrag", in der die fehlerhafte Widerrufungsbelehrung anscheinend korrigiert wurde.
Ist es möglich auf Kopien vom Originalvertrag zu bestehen? Muss diesbezüglch auf einen Gesetz berufen werden?
Auf eine kurze Rückinfo freue ich mich und bedanke mich im Voraus.
VG -David
@Sienna: Die Rechtsprechung gilt auch für Kombiprodukte aus Kapitallebens- und Berufsunföhigkeitsversicherung. Da die Kosten des genossenen Versicherungsschutzes abzuziehen sind, sind die Abzüge bei diesem Produkt weitaus höher als bei der klassischen Kapitalleben- und Rentenversicherung. (maa)
Sehr geehrte Damen und Herren,
ist der Widerspruch auch für eine Risiko-Lebensversicherung mit Berufsunfähigkeit möglich? Ich habe den Vertrag 2003 abgeschlossen bei der HUK-Coburg und jetzt Anfang diesen Jahres gekündigt und der Rückkaufswert war natürlich nicht hoch.
Mit freundlichen Grüßen
@driver1707: Die Möglichkeit zum Widerspruch haben nur Verbraucher, die ihren Vertrag zwischen Ende Juli 1994 und Ende 2007 abgeschlossen hatten. Wer wie Sie den Vertrag bereits früher abgeschlossen hat, kann nur versuchen, auf anderen Wegen seine Versicherung zu optimieren. Bitte lesen Sie dazu unseren Beitrag aus Finanztest 2/2016.(PH)
https://www.test.de/Lebensversicherung-Wie-Versicherer-Rente-und-Kapitalauszahlung-kuerzen-4965508-0/