Lebens­versicherung

Aachen Münchener: Gut 2 600 Euro mehr in der Tasche

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Harald Börgardts, 52-jähriger Elektrotechniker aus Krefeld, hat seine zwei im Jahr 2003 und 2005 abge­schlossenen fonds­gebundenen Riester-Renten­versicherungen bei der Aachen Münchener Lebens­versicherung 2006 und 2009 beitrags­frei gestellt. „Während meiner Scheidung war ich knapp bei Kasse“, sagt er.

2016 erzählte ihm ein Bekannter, dass solche Verträge viel Geld bringen könnten, wenn ein Anbieter falsch über das Wider­spruchs­recht informiert habe. Da Börgardts sich nicht selber kümmern wollte, wendete er sich an die Afin24. Der Dienst­leister begleitet Wider­spruchs­verfahren von Kunden. Er speist zum Beispiel alle Kunden­daten in ein Rechen­programm ein. Hat der Wider­spruch Erfolg, verlangt er 20 Prozent des Mehr­werts, den ein Kunde erhält, als Honorar.

„Als ich erfuhr, dass die Belehrungen falsch waren, war das für mich wie ein Lottogewinn“, erklärt Börgardts. Statt eines Rück­kaufs­werts von 2 432 Euro, der ihm zum Zeit­punkt des Wider­spruchs 2016 zugestanden hätte, errechnete die Daten­bank Auszahlungen in Höhe von 6 768 Euro.

Mithilfe von Anwalt Volker Greisbach, der mit der Afin24 zusammen­arbeitet, wider­sprach Börgardts seinen Verträgen. Die Aachen Münchener zahlte zwar, allerdings knapp 880 Euro weniger als gefordert. „Ohne jede Begründung“, wie Greisbach sagt. Börgardts will die Differenz jetzt einklagen.

Insgesamt hat Börgardts 3 455 Euro über dem Rück­kaufs­wert erhalten. Nach Abzug des Honorars von 822 Euro für den Dienst­leister bleibt ihm ein Plus von 2 633 Euro.

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Profilbild Stiftung_Warentest am 03.06.2020 um 10:56 Uhr
Kopien Originalvertrag

@David88888: Sie könnten noch versuchen, beim damals zuständigen ERGO-Vermittler nachzufragen, ob dieser einen Zugriff auf das Archiv hat oder ob dort eine Policen-Kopie vorliegt. Ein Widerruf mit einer Ersatzpolice ist nicht erfolgsversprechend und wird von den „meisten“ Anwälten und / oder Dienstleistern nicht angenommen.
Da Sie zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses erst 14 Jahre alt waren, hat vermutlich ein Elternteil den Vertrag abgeschlossen und ist / war somit Versicherungsnehmer. Wenn Sie im Vertrag nur als versicherte Person genannt werden und die Eltern noch als Vertragspartner, müsste der entsprechende Elternteil den Widerruf erklären.
Haben die Eltern den Vertrag bei Volljährigkeit auf Sie „umgeschrieben“ (David = Versicherungsnehmer), hat ein Versicherungsnehmerwechsel stattgefunden, was als „harter“ Eingriff in den Vertrag gewertet wird und quasi nochmal bestätigt an dem Vertrag festhalten zu wollen. Dies wird vor Gericht häufig als starker Verwirkungstatbestand gesehen und führt somit zu schlechteren Erfolgsaussichten für den Widerruf. (maa)

David88888 am 02.06.2020 um 15:04 Uhr
Kopien der Orignalvertrag

Hallo, liebe Test-Redaktion,
Die Vertragunterlagen von meiner Ergo-Lebensversicherung liegen nicht mehr vor. Bei der Unterzeichnung war ich erst 14 Jahre und habe somit keine Erinnerungen mehr, was darin steht. Aber der Vertrag wurde zwischen 1994 und 2007 beschlossen.
Nach der Anforderung an Ergo kam nur eine "Ersatzvertrag", in der die fehlerhafte Widerrufungsbelehrung anscheinend korrigiert wurde.
Ist es möglich auf Kopien vom Originalvertrag zu bestehen? Muss diesbezüglch auf einen Gesetz berufen werden?
Auf eine kurze Rückinfo freue ich mich und bedanke mich im Voraus.
VG -David

Profilbild Stiftung_Warentest am 27.04.2020 um 20:19 Uhr
Widerspruch nur für Kapitalbildende LV?

@Sienna: Die Rechtsprechung gilt auch für Kombiprodukte aus Kapitallebens- und Berufsunföhigkeitsversicherung. Da die Kosten des genossenen Versicherungs­schutzes abzuziehen sind, sind die Abzüge bei diesem Produkt weitaus höher als bei der klassischen Kapitalleben- und Rentenversicherung. (maa)

Sienna am 24.04.2020 um 07:55 Uhr
Widerspruch nur für Kapitalbildende LV?

Sehr geehrte Damen und Herren,
ist der Widerspruch auch für eine Risiko-Lebensversicherung mit Berufsunfähigkeit möglich? Ich habe den Vertrag 2003 abgeschlossen bei der HUK-Coburg und jetzt Anfang diesen Jahres gekündigt und der Rückkaufswert war natürlich nicht hoch.
Mit freundlichen Grüßen

Profilbild Stiftung_Warentest am 07.08.2017 um 12:48 Uhr
LV mit Bewertungsreserven

@driver1707: Die Möglichkeit zum Widerspruch haben nur Verbraucher, die ihren Vertrag zwischen Ende Juli 1994 und Ende 2007 abgeschlossen hatten. Wer wie Sie den Vertrag bereits früher abgeschlossen hat, kann nur versuchen, auf anderen Wegen seine Versicherung zu optimieren. Bitte lesen Sie dazu unseren Beitrag aus Finanztest 2/2016.(PH)
https://www.test.de/Lebensversicherung-Wie-Versicherer-Rente-und-Kapitalauszahlung-kuerzen-4965508-0/