Lebens­versicherung

Clerical Medical: Wider­spruch bringt Kundin rund 4 600 Euro

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„Ich mache mir ständig Sorgen, ob ich genügend für das Alter vorgesorgt habe“, erklärt die 60-jährige Physio­therapeutin Martina W.* aus Auleben in Thüringen. „Ich war vielleicht ein biss­chen zu gutgläubig, als ich mich drei- bis vierfach versichern lassen habe.“ W. hat zwischen 1994 und 2007 bei drei Versicherern acht Renten­versicherungen abge­schlossen. Alle sind bereits ausgezahlt.

Rein zufäl­lig erfuhr W. vom Wider­spruchs­recht, das auch für schon ausgezahlte Verträge gilt, wenn die Belehrung fehler­haft war. „Das bringt meist viel Geld“, erklärte ihr Berater in Steuerfragen, der zum Glück von allen Verträgen Kopien aufgehoben hatte.

Er empfahl W. den Dienst­leister Afin24, der in Zusammen­arbeit mit einem Anwalt ausschließ­lich Wider­spruchs­verfahren von Kunden begleitet, die rechts­schutz­versichert sind. Für W.s Verträge, in denen alle Belehrungen falsch waren, wurde eine Entschädigung in Höhe von rund 80 000 Euro errechnet. Das ist der Mehr­wert, den W. bekommen müsste, wenn ihre Wider­sprüche Erfolg haben.

Bisher hat nur die Clerical Medical den Wider­spruch für einen Vertrag von W. akzeptiert. Sie hat W., die 2014 einen Rück­kaufs­wert von 30 266 Euro erhielt, zusätzlich weitere 5 795 Euro als Nutzungs­entschädigung ausgezahlt.

Mit den 4 636 Euro, die W. nach Abzug des Honorars für den Dienst­leister erhalten hat, will sie einen Kredit ablösen. Ihre Ansprüche gegen die anderen Gesell­schaften will W. einklagen.

*Name der Redak­tion bekannt

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Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 03.06.2020 um 10:56 Uhr
    Kopien Originalvertrag

    @David88888: Sie könnten noch versuchen, beim damals zuständigen ERGO-Vermittler nachzufragen, ob dieser einen Zugriff auf das Archiv hat oder ob dort eine Policen-Kopie vorliegt. Ein Widerruf mit einer Ersatzpolice ist nicht erfolgsversprechend und wird von den „meisten“ Anwälten und / oder Dienstleistern nicht angenommen.
    Da Sie zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses erst 14 Jahre alt waren, hat vermutlich ein Elternteil den Vertrag abgeschlossen und ist / war somit Versicherungsnehmer. Wenn Sie im Vertrag nur als versicherte Person genannt werden und die Eltern noch als Vertragspartner, müsste der entsprechende Elternteil den Widerruf erklären.
    Haben die Eltern den Vertrag bei Volljährigkeit auf Sie „umgeschrieben“ (David = Versicherungsnehmer), hat ein Versicherungsnehmerwechsel stattgefunden, was als „harter“ Eingriff in den Vertrag gewertet wird und quasi nochmal bestätigt an dem Vertrag festhalten zu wollen. Dies wird vor Gericht häufig als starker Verwirkungstatbestand gesehen und führt somit zu schlechteren Erfolgsaussichten für den Widerruf. (maa)

  • David88888 am 02.06.2020 um 15:04 Uhr
    Kopien der Orignalvertrag

    Hallo, liebe Test-Redaktion,
    Die Vertragunterlagen von meiner Ergo-Lebensversicherung liegen nicht mehr vor. Bei der Unterzeichnung war ich erst 14 Jahre und habe somit keine Erinnerungen mehr, was darin steht. Aber der Vertrag wurde zwischen 1994 und 2007 beschlossen.
    Nach der Anforderung an Ergo kam nur eine "Ersatzvertrag", in der die fehlerhafte Widerrufungsbelehrung anscheinend korrigiert wurde.
    Ist es möglich auf Kopien vom Originalvertrag zu bestehen? Muss diesbezüglch auf einen Gesetz berufen werden?
    Auf eine kurze Rückinfo freue ich mich und bedanke mich im Voraus.
    VG -David

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 27.04.2020 um 20:19 Uhr
    Widerspruch nur für Kapitalbildende LV?

    @Sienna: Die Rechtsprechung gilt auch für Kombiprodukte aus Kapitallebens- und Berufsunföhigkeitsversicherung. Da die Kosten des genossenen Versicherungs­schutzes abzuziehen sind, sind die Abzüge bei diesem Produkt weitaus höher als bei der klassischen Kapitalleben- und Rentenversicherung. (maa)

  • Sienna am 24.04.2020 um 07:55 Uhr
    Widerspruch nur für Kapitalbildende LV?

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    ist der Widerspruch auch für eine Risiko-Lebensversicherung mit Berufsunfähigkeit möglich? Ich habe den Vertrag 2003 abgeschlossen bei der HUK-Coburg und jetzt Anfang diesen Jahres gekündigt und der Rückkaufswert war natürlich nicht hoch.
    Mit freundlichen Grüßen

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 07.08.2017 um 12:48 Uhr
    LV mit Bewertungsreserven

    @driver1707: Die Möglichkeit zum Widerspruch haben nur Verbraucher, die ihren Vertrag zwischen Ende Juli 1994 und Ende 2007 abgeschlossen hatten. Wer wie Sie den Vertrag bereits früher abgeschlossen hat, kann nur versuchen, auf anderen Wegen seine Versicherung zu optimieren. Bitte lesen Sie dazu unseren Beitrag aus Finanztest 2/2016.(PH)
    https://www.test.de/Lebensversicherung-Wie-Versicherer-Rente-und-Kapitalauszahlung-kuerzen-4965508-0/