„Ich mache mir ständig Sorgen, ob ich genügend für das Alter vorgesorgt habe“, erklärt die 60-jährige Physiotherapeutin Martina W.* aus Auleben in Thüringen. „Ich war vielleicht ein bisschen zu gutgläubig, als ich mich drei- bis vierfach versichern lassen habe.“ W. hat zwischen 1994 und 2007 bei drei Versicherern acht Rentenversicherungen abgeschlossen. Alle sind bereits ausgezahlt.
Rein zufällig erfuhr W. vom Widerspruchsrecht, das auch für schon ausgezahlte Verträge gilt, wenn die Belehrung fehlerhaft war. „Das bringt meist viel Geld“, erklärte ihr Berater in Steuerfragen, der zum Glück von allen Verträgen Kopien aufgehoben hatte.
Er empfahl W. den Dienstleister Afin24, der in Zusammenarbeit mit einem Anwalt ausschließlich Widerspruchsverfahren von Kunden begleitet, die rechtsschutzversichert sind. Für W.s Verträge, in denen alle Belehrungen falsch waren, wurde eine Entschädigung in Höhe von rund 80 000 Euro errechnet. Das ist der Mehrwert, den W. bekommen müsste, wenn ihre Widersprüche Erfolg haben.
Bisher hat nur die Clerical Medical den Widerspruch für einen Vertrag von W. akzeptiert. Sie hat W., die 2014 einen Rückkaufswert von 30 266 Euro erhielt, zusätzlich weitere 5 795 Euro als Nutzungsentschädigung ausgezahlt.
Mit den 4 636 Euro, die W. nach Abzug des Honorars für den Dienstleister erhalten hat, will sie einen Kredit ablösen. Ihre Ansprüche gegen die anderen Gesellschaften will W. einklagen.
*Name der Redaktion bekannt
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- Aus seiner Kapitallebensversicherung bekam Ergo-Kunde Willi Lübke 176 Euro weniger heraus, als er in 27 Jahren eingezahlt hatte. Rund 60 Prozent des Beitrags für seine...
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- Kunden sollten angemessen an den Bewertungsreserven beteiligt werden. Das fordert der Bund der Versicherten und zieht vor das Bundesverfassungsgericht.
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- Die Heidelberger Lebensversicherung und die Generali Lebensversicherung haben ihre Kunden nicht korrekt über ihr Recht auf Widerspruch gegen den Vertragsschluss...
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@David88888: Sie könnten noch versuchen, beim damals zuständigen ERGO-Vermittler nachzufragen, ob dieser einen Zugriff auf das Archiv hat oder ob dort eine Policen-Kopie vorliegt. Ein Widerruf mit einer Ersatzpolice ist nicht erfolgsversprechend und wird von den „meisten“ Anwälten und / oder Dienstleistern nicht angenommen.
Da Sie zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses erst 14 Jahre alt waren, hat vermutlich ein Elternteil den Vertrag abgeschlossen und ist / war somit Versicherungsnehmer. Wenn Sie im Vertrag nur als versicherte Person genannt werden und die Eltern noch als Vertragspartner, müsste der entsprechende Elternteil den Widerruf erklären.
Haben die Eltern den Vertrag bei Volljährigkeit auf Sie „umgeschrieben“ (David = Versicherungsnehmer), hat ein Versicherungsnehmerwechsel stattgefunden, was als „harter“ Eingriff in den Vertrag gewertet wird und quasi nochmal bestätigt an dem Vertrag festhalten zu wollen. Dies wird vor Gericht häufig als starker Verwirkungstatbestand gesehen und führt somit zu schlechteren Erfolgsaussichten für den Widerruf. (maa)
Hallo, liebe Test-Redaktion,
Die Vertragunterlagen von meiner Ergo-Lebensversicherung liegen nicht mehr vor. Bei der Unterzeichnung war ich erst 14 Jahre und habe somit keine Erinnerungen mehr, was darin steht. Aber der Vertrag wurde zwischen 1994 und 2007 beschlossen.
Nach der Anforderung an Ergo kam nur eine "Ersatzvertrag", in der die fehlerhafte Widerrufungsbelehrung anscheinend korrigiert wurde.
Ist es möglich auf Kopien vom Originalvertrag zu bestehen? Muss diesbezüglch auf einen Gesetz berufen werden?
Auf eine kurze Rückinfo freue ich mich und bedanke mich im Voraus.
VG -David
@Sienna: Die Rechtsprechung gilt auch für Kombiprodukte aus Kapitallebens- und Berufsunföhigkeitsversicherung. Da die Kosten des genossenen Versicherungsschutzes abzuziehen sind, sind die Abzüge bei diesem Produkt weitaus höher als bei der klassischen Kapitalleben- und Rentenversicherung. (maa)
Sehr geehrte Damen und Herren,
ist der Widerspruch auch für eine Risiko-Lebensversicherung mit Berufsunfähigkeit möglich? Ich habe den Vertrag 2003 abgeschlossen bei der HUK-Coburg und jetzt Anfang diesen Jahres gekündigt und der Rückkaufswert war natürlich nicht hoch.
Mit freundlichen Grüßen
@driver1707: Die Möglichkeit zum Widerspruch haben nur Verbraucher, die ihren Vertrag zwischen Ende Juli 1994 und Ende 2007 abgeschlossen hatten. Wer wie Sie den Vertrag bereits früher abgeschlossen hat, kann nur versuchen, auf anderen Wegen seine Versicherung zu optimieren. Bitte lesen Sie dazu unseren Beitrag aus Finanztest 2/2016.(PH)
https://www.test.de/Lebensversicherung-Wie-Versicherer-Rente-und-Kapitalauszahlung-kuerzen-4965508-0/