Lebens­versicherung

Wider­spruch – Schritt für Schritt

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Vor dem Ausstieg. Bei laufenden Verträgen über­legen Sie zunächst, ob der Ausstieg aus einer Lebens- oder Renten­versicherung sinn­voll ist.Gründe, die gegen einen Ausstieg sprechen können, finden Sie im Kasten links.

Unterlagen. Um erfolg­reich zu wider­sprechen, benötigen Sie die Ursprung­spolice. Zudem sollten Sie den aktuellen Stand Ihrer Versicherung kennen und wissen, welche Beträge eventuell schon ausgezahlt wurden.

Prüfen der Verträge. Einige Fach­anwälte für Versicherungs­recht sowie Dienst­leister, die mit Anwälten zusammen­arbeiten, bieten Ihnen zunächst eine kostenlose Prüfung der Belehrungen in Ihren Verträgen an. Sie tun das, weil sie hoffen, später für Sie das Wider­spruchs­verfahren durch­führen und daran verdienen zu können. Die Verbraucherzentrale Hamburg prüft die Belehrung für 85 Euro (vzhh.de).

Auf eigene Faust. Wenn Sie nicht rechts­schutz­versichert sind, könnenSie einen Wider­spruch selber erklären. Die VZ Hamburg bietet dazu einen Muster­brief an (vzhh.de). Um Ihre Forderung zu beziffern, sollten Sie ein finanzma­thematisches Gutachten bei der VZ Hamburg bestellen, das ebenfalls 85 Euro kostet.

Ombuds­mann. Akzeptiert Ihr Versicherer den Wider­spruch nicht und wollen Sie nicht zum Anwalt, können Sie sich kostenlos an den Versicherungs­ombuds­mann wenden (versicherungsombudsmann.de). So haben Sie keine Extra­kosten, falls Ihr Wider­spruch erfolg­los ist.

Außerge­richt­liche Einigung. Versicherer regelnWider­sprüche gerne außerge­richt­lich. So kommen Sie auch schneller an Ihr Geld. Der Versicherer zahlt aber meist weniger als gefordert.

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Profilbild Stiftung_Warentest am 03.06.2020 um 10:56 Uhr
Kopien Originalvertrag

@David88888: Sie könnten noch versuchen, beim damals zuständigen ERGO-Vermittler nachzufragen, ob dieser einen Zugriff auf das Archiv hat oder ob dort eine Policen-Kopie vorliegt. Ein Widerruf mit einer Ersatzpolice ist nicht erfolgsversprechend und wird von den „meisten“ Anwälten und / oder Dienstleistern nicht angenommen.
Da Sie zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses erst 14 Jahre alt waren, hat vermutlich ein Elternteil den Vertrag abgeschlossen und ist / war somit Versicherungsnehmer. Wenn Sie im Vertrag nur als versicherte Person genannt werden und die Eltern noch als Vertragspartner, müsste der entsprechende Elternteil den Widerruf erklären.
Haben die Eltern den Vertrag bei Volljährigkeit auf Sie „umgeschrieben“ (David = Versicherungsnehmer), hat ein Versicherungsnehmerwechsel stattgefunden, was als „harter“ Eingriff in den Vertrag gewertet wird und quasi nochmal bestätigt an dem Vertrag festhalten zu wollen. Dies wird vor Gericht häufig als starker Verwirkungstatbestand gesehen und führt somit zu schlechteren Erfolgsaussichten für den Widerruf. (maa)

David88888 am 02.06.2020 um 15:04 Uhr
Kopien der Orignalvertrag

Hallo, liebe Test-Redaktion,
Die Vertragunterlagen von meiner Ergo-Lebensversicherung liegen nicht mehr vor. Bei der Unterzeichnung war ich erst 14 Jahre und habe somit keine Erinnerungen mehr, was darin steht. Aber der Vertrag wurde zwischen 1994 und 2007 beschlossen.
Nach der Anforderung an Ergo kam nur eine "Ersatzvertrag", in der die fehlerhafte Widerrufungsbelehrung anscheinend korrigiert wurde.
Ist es möglich auf Kopien vom Originalvertrag zu bestehen? Muss diesbezüglch auf einen Gesetz berufen werden?
Auf eine kurze Rückinfo freue ich mich und bedanke mich im Voraus.
VG -David

Profilbild Stiftung_Warentest am 27.04.2020 um 20:19 Uhr
Widerspruch nur für Kapitalbildende LV?

@Sienna: Die Rechtsprechung gilt auch für Kombiprodukte aus Kapitallebens- und Berufsunföhigkeitsversicherung. Da die Kosten des genossenen Versicherungs­schutzes abzuziehen sind, sind die Abzüge bei diesem Produkt weitaus höher als bei der klassischen Kapitalleben- und Rentenversicherung. (maa)

Sienna am 24.04.2020 um 07:55 Uhr
Widerspruch nur für Kapitalbildende LV?

Sehr geehrte Damen und Herren,
ist der Widerspruch auch für eine Risiko-Lebensversicherung mit Berufsunfähigkeit möglich? Ich habe den Vertrag 2003 abgeschlossen bei der HUK-Coburg und jetzt Anfang diesen Jahres gekündigt und der Rückkaufswert war natürlich nicht hoch.
Mit freundlichen Grüßen

Profilbild Stiftung_Warentest am 07.08.2017 um 12:48 Uhr
LV mit Bewertungsreserven

@driver1707: Die Möglichkeit zum Widerspruch haben nur Verbraucher, die ihren Vertrag zwischen Ende Juli 1994 und Ende 2007 abgeschlossen hatten. Wer wie Sie den Vertrag bereits früher abgeschlossen hat, kann nur versuchen, auf anderen Wegen seine Versicherung zu optimieren. Bitte lesen Sie dazu unseren Beitrag aus Finanztest 2/2016.(PH)
https://www.test.de/Lebensversicherung-Wie-Versicherer-Rente-und-Kapitalauszahlung-kuerzen-4965508-0/