Lebens­versicherung

Interview: 22 000 Euro Nach­schlag

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Lebens­versicherung - Versicherer zahlen ihren Ex-Kunden Geld

Die Verbraucherzentrale Hamburg hat die Nach­zahlungen für Lebens­versicherungs­kunden erstritten. Edda Castelló leitet dort die Abteilung Recht und Finanz­dienst­leistungen.

Zahlen die Versicherer zügig das Geld nach, das sie ihren Kunden schulden?

Castelló: Die Versicherer zahlen zäh und zähne­knirschend. Und es gibt große Unterschiede: Die Allianz ist relativ fix. Ergo ist offen­bar noch dabei, Rechen­prozeduren zu entwickeln.

Wie viel Geld bekommen die einzelnen Kunden?

Castelló: Der kleinste Betrag, der unseres Wissens nachgezahlt wurde, waren 17 Cent (PB Versicherung), der größte 22 000 Euro (Allianz). Der Allianz-Kunde hatte einen Einmalbetrag von knapp 53 000 Euro einge­zahlt und nach seiner Kündigung nur 5 000 Euro zurück­bekommen. Mit der Nach­zahlung hat er nun am Ende 27 000 Euro erhalten.
Teure Versicherer haben nach Vertrags­kündigung allein mehr als 2 000 Euro Storno­gebühr für einen Vertrag kassiert, beispiels­weise HDI oder Skandia. Dieses Geld müssen sie den Kunden nun ebenfalls erstatten.

Wie können Kunden fest­stellen, ob die Nach­zahlung korrekt ist?

Castelló: Die Kunden müssen – grob gesagt – die Hälfte ihrer bis zur Kündigung oder bis zur Beitrags­frei­stellung gezahlten Beiträge bekommen plus den Storno­abzug, den die Versicherer zu Unrecht einbehalten haben. Doch der Storno­abzug ist kaum nach­zuvoll­ziehen. Das macht das Nach­rechnen schwierig. Fast immer lassen die Versicherer auch die Verzugs­zinsen unter den Tisch fallen. Die Zinsen sind sie den Kunden ebenfalls schuldig, weil sie die Nach­zahlung erst jetzt, lange nach Vertrags­beendigung, leisten.

Wie läuft die Nach­zahlung bei Kunden, die ihren Vertrag beitrags­frei gestellt haben?

Castelló: Das Versicherungs­unternehmen muss den Wert des Vertrags neu berechnen. Die Kunden sollten die Stand­mitteilung für 2012, die jetzt bald kommt, mit der aus dem Vorjahr vergleichen. Die beitrags­freie Versicherungs­summe muss sich deutlich erhöht haben.

Der Bundes­gerichts­hof hat nur eine Hand­voll Versicherer verurteilt. Was ist mit den anderen Unternehmen?

Castelló: Die BGH-Urteile gelten auch für die meisten anderen Versicherer, denn ihre Klauseln waren identisch mit denen der verurteilten Unternehmen. Es kommt also nicht darauf an, welche Versicherer verurteilt worden sind, sondern entscheidend ist, ob ein Unternehmen die bean­standeten Vertrags­bedingungen verwendet hat. Auch in Verträgen, die 2008 und später geschlossen worden sind, haben Versicherer noch die unzu­lässigen Stornoklauseln verwendet. Für diese Verträge gilt ebenfalls: Kunden, die gekündigt haben oder keine Beiträge mehr zahlen, bekommen Geld. Oft enthielten die Verträge jedoch teure Zusatz­versicherungen. Dadurch wurde viel vom Beitrag verzehrt, und der Kunde bekommt kaum etwas nachgezahlt.

Wie reden sich Versicherer heraus, wenn sie nicht zahlen wollen?

Castelló: Versicherer wie Clerical Medical sagen: Unsere Klauseln sind völlig trans­parent. Doch sie über­sehen, dass der BGH auch die materielle Ungerechtig­keit bean­standet hat und die Klauseln schon deswegen unzu­lässig sind. Wenn bei einer Kündigung im Prinzip null heraus­kommen kann, dann sind Klauseln auch dann ungültig, wenn dort mehr oder weniger „trans­parent“ gesagt wird, dass der Kunde nichts oder nur ganz wenig heraus­bekommen kann.

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