
Kunden von Lebensversicherern müssen weiterhin nach den bisherigen Regeln an den Bewertungsreserven beteiligt werden. Ein gegenteiliger Beschluss des Bundestages ist vom Tisch. Das ist gut so: Denn er wäre ein Eingriff in das Eigentum der Versicherten gewesen, sagt Professorin Astrid Wallrabenstein, Mitglied des Sozialbeirats der Bundesregierung im Gespräch mit Finanztest. Aber: Kunden müssen bei neuen Verträgen damit rechnen, künftig weniger Garantieleistungen zu bekommen. Es gibt bereits erste Versicherer, die die bisher lebenslangen Garantien zeitlich begrenzen wollen. Finanztest erklärt, wie die Versicherer trotz hoher Gewinne ihre Leistungen kappen wollen.
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Die Professorin hat Unrecht. Man sollte - bevor man derart einseitig über eine solch komplexe Thematik berichtet - sich auch mal andere Stellungnahmen und Medienberichte zur Diskussion um die Bewertungsreserven anschauen, wie z.B. hier in der Frankfurter Rundschau: http://www.fr-online.de/meinung/vorsorge-rettet-die-lebensversicherung-,1472602,21859204.html. Es muß ja einen Grund haben, warum selbst die BaFin für eine Neuregelung der Auszahlung von Bewertungsreserven ist. Denn tatsächlich geht die bisherige Regelung zu Lasten der Versicherten. Es profitieren nur einzelne Versicherte, die zufällig in einer Niedrigzinsphase aus dem Vertrag ausscheiden. Für diese Einzelpersonen müssen Versicherer Buchgewinne realisieren, was nichts anderes bedeutet, als das Vermögenswerte aufgelöst werden müssen. Und das geht zu Lasten der verbleibenden Versicherungsnehmer. Eine nachhaltige, verbraucherfreundliche und somit für alle gerechten Lösung wäre ein Verbot, die Bewertungsreserven auszuzahlen!
Selten hat mich eine Test-Nachrcht so gefreut!
Es wäre wirklich eine unbeschreibliche Sauerei, wenn dieses Gesetzt in aller Stille durchgegangen wäre.