Ablauftermin. Haben Sie kurz vor dem 7. August 2014 eine Lebensversicherung oder Rentenversicherung ausgezahlt bekommen? Wenn der Posten „Bewertungsreserven“ viel niedriger ausfällt als in vorangegangenen Standmitteilungen, haken Sie beim Versicherer nach. Einige Versicherer haben die Auszahlung zu früh gekürzt, obwohl das neue Recht noch gar nicht galt. Sind überhaupt keine Bewertungsreserven ausgewiesen, verlangen Sie eine transparente Abrechnung.
Beschwerde. Zweifeln Sie daran, dass Ihr Versicherer Sie korrekt an seinen „Bewertungsreserven“ beteiligt und kann er die Zweifel nicht ausräumen, beschweren Sie sich beim Ombudsmann (versicherungsombudsmann.de) oder bei der staatlichen Versicherungsaufsicht (bafin.de/beschwerden). Seit dem 7. August 2014 dürfen die Lebensversicherer erheblich weniger Reserven auszahlen. Sie selbst können aber nicht überprüfen, ob Sie korrekt beteiligt werden.
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@ apollo_2000 : Auch in der fondsgebundenen Rentenversicherung müssen die Versicherer von ihren Risikogewinnen etwas abgeben. Kunden bekommen mindestens 90 Prozent des Risikoüberschusses. Bei Rentenversicherungen entsteht so ein Überschuss, wenn die Kunden früher sterben als gerechnet. Denn die Versicherer müssen die lebenslange Rente nicht so lange zahlen wie ursprünglich kalkuliert. (maa)
Sehr geehrte Damen und Herren von Finanztest,
ist man bei einer >>Fondgebundenen Lebensversicherung<< auch mit 90 % an den Risikoüberschüssen beteiligt oder gilt diese Regelung nur für die Kapitallebensversicherung?
Vielen Dank für Ihre Antwort im Voraus!
Wir haben eine LV die jetzt im März ausbezahlt werden soll - auch bei uns sind die Bewertungsreserven drastisch gekürzt worden dies macht einen Betrag von gut 11.000,- € bei uns aus. Unsere Generalagentur hat mehereren Kunden geholfen noch vor der Umstellung aus ihren Verträgen zu kommen uns hat er leider auf Nachfrage leider VERGESSEN bzw. sagte er gegenüber der Allianz aufgrund der jährlichen Zahlungsweise war die Kündigungsfrist schon überschritten. Wir haben uns immer selber und auch immer aktiv um unsere Zahlen seitens der Versicherung kümmern müssen. In 2012 bekamen wir noch die Bewertungsreserven mitgeteilt in 2013 nicht mehr und in 2014 schon nur noch den verminderten Teil alleine das geht schon nicht weil in 2013 war das Gesetz nicht in Kraft. Die jetzt gültigen 90 % an der Risikobeteiligung haben sie jetzt bei der Abrechnung auch weggelassen. Ich kann nur raten den Ombudsmann einzuschalten bzw. die BaFin zu informieren. Bin gespannt was daraus wird. Melde mich dann noch mal.
Kommentar vom Autor gelöscht.
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