Unser Rat
Ablauftermin. Haben Sie kurz vor dem 7. August 2014 eine Lebensversicherung oder Rentenversicherung ausgezahlt bekommen? Wenn der Posten „Bewertungsreserven“ viel niedriger ausfällt als in vorangegangenen Standmitteilungen, haken Sie beim Versicherer nach. Einige Versicherer haben die Auszahlung zu früh gekürzt, obwohl das neue Recht noch gar nicht galt. Sind überhaupt keine Bewertungsreserven ausgewiesen, verlangen Sie eine transparente Abrechnung.
Beschwerde. Zweifeln Sie daran, dass Ihr Versicherer Sie korrekt an seinen „Bewertungsreserven“ beteiligt und kann er die Zweifel nicht ausräumen, beschweren Sie sich beim Ombudsmann (versicherungsombudsmann.de) oder bei der staatlichen Versicherungsaufsicht (bafin.de/beschwerden). Seit dem 7. August 2014 dürfen die Lebensversicherer erheblich weniger Reserven auszahlen. Sie selbst können aber nicht überprüfen, ob Sie korrekt beteiligt werden.