Bewertungsreserven: Reform kostet die Kunden viel Geld
Weniger für Kunden. Seit dem 7. August 2014 streichen die Versicherer die Beteiligung der Kunden an den Bewertungsreserven aus festverzinslichen Wertpapieren – dies sind mehr als 85 Prozent aller Kapitalanlagen. Je nach Vertrag kann das mehrere tausend Euro ausmachen.
Reserven aus Kundengeld. Die Bewertungsreserven entstehen, wenn der Marktwert einer Kapitalanlage des Versicherers, die er mit den Beiträgen der Kunden erworben hat, über dem Anschaffungspreis liegt – wenn also zum Beispiel der Wert seiner Immobilien, Aktien, Staats- und Unternehmensanleihen gestiegen ist. Versicherer müssen ihre Kunden zu 50 Prozent daran beteiligen. Dies geht auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2005 zurück. Neu ist, dass die Reserven aus festverzinslichen Anlagen seit 7. August 2014 in Niedrigzinsphasen nicht berücksichtigt werden.
Geld für die Garantien. Wenn ihre „Rückstellungen bei den gegenwärtig niedrigen Zinsen nicht ausreichen, um die den verbleibenden Versicherten gegebenen Garantiezusagen zu finanzieren“, so die Bundesregierung, müssen die Versicherer Kunden, deren Leistung ausgezahlt wird, nicht mehr an den Reserven aus festverzinslichen Anlagen beteiligen. Denn die Versicherer müssen in Zeiten niedriger Zinsen einen „Sicherungsbedarf“ zurückstellen. Das schmälert die Beteiligung der Kunden an den Bewertungsreserven erheblich, wie die Erfahrungen von Finanztest-Lesern zeigen Lebensversicherung.
Viele Verträge betroffen. Die Kürzung der Bewertungsreserven gilt nicht nur für Kapitallebensversicherungen, sondern auch für private Rentenversicherungen, Riester- und Rürup-Rentenversicherungen sowie Direktversicherungen und Pensionskassenverträge.