
Seit dem 7.8.2014 gilt ein neues Lebensversicherungsrecht. Kunden, deren Kapitallebensversicherung an diesem Tag oder später fällig geworden ist, bekommen weniger ausgezahlt. Denn sie werden nicht mehr so wie vorher an den Bewertungsreserven beteiligt. Betroffen sind auch Kunden mit einer privaten Rentenversicherung, Direktversicherung oder einem Pensionskassen-Vertrag. Manchen Kunden haben die Versicherer allerdings etwas voreilig die Zahlungen gekürzt. Finanztest hat nachgehakt.
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Finanztest schildert Fälle, in denen Lebensversicherer bei jüngst gekündigten Verträgen voreilig die Beteiligung an den Bewertungsreserven gekürzt haben – und sagt, wie die Versicherten letztlich doch zu ihrem Geld gekommen sind. Eine Grafik zeigt, wie die Versicherer ihr Geld 2013 angelegt haben.
Der Einstieg in das Special
„Helmut Dwertmanns Hartnäckigkeit hat sich gelohnt. Mehr als 3 000 Euro zahlte ihm sein Versicherer, die Huk-Coburg, nach.
Dwertmanns Lebensversicherung war am 1. August 2014 abgelaufen. Der 65-Jährige aus dem niedersächsischen Nordhorn wunderte sich über den geringen Anteil des Postens „Bewertungsreserven“ am Auszahlbetrag. Er betrug laut Schlussabrechnung der Huk-Coburg 390 Euro. Im Juli 2013 hatte der Versicherer Dwertmanns Anteil noch auf rund 2 230 Euro beziffert.
Bewertungsreserven ergeben sich aus dem Wert der Kapitalanlagen eines Versicherers. Da sie vom Kapitalmarkt abhängig sind, können sie sehr schwanken. Doch die große Differenz machte Dwertmann stutzig. Er fragte nach. (...)“