Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat die Überschussbeteiligung von Kunden in der Lebensversicherung klarer geregelt. Von Kostenüberschüssen müssen die Versicherer nun mindestens 50 Prozent, von Risikogewinnen 75 Prozent abgeben. Bislang reichte eine „angemessene“ Beteiligung. Was das hieß, konnten die Unternehmen weitgehend selbst festlegen.
Risikogewinne entstehen, wenn weniger für versicherte Risiken aufgewendet wird als zunächst kalkuliert. Kostengewinne fallen an, wenn der Versicherer kostengünstiger arbeitet als geplant. Risikogewinne sind viel größer als Kostengewinne, weil die Unternehmen im Risikogeschäft sehr vorsichtig rechnen.
Aus der dritten Quelle, den Kapitalerträgen, stammt der größte Überschussbrocken. Er wird mit dem Spargeld der Kunden erwirtschaftet. Sie müssen schon bisher mindestens 90 Prozent bekommen.
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