Gut ein Drittel der Versicherer geben immer größere Summen an ihre Muttergesellschaft weiter. Allein im Jahr 2016 waren es mehr als 1,1 Milliarden Euro, so die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine parlamentarische Anfrage von Bündnis 90/Die Grünen. Auf diese Weise umgehen Unternehmen die Vorschrift, ihre Aktionäre nicht zu bedienen, wenn sie Kunden die Beteiligung an den Bewertungsreserven kürzen. Erlaubt ist das drastische Kürzen der Beteiligung seit August 2014.
Bewertungsreserven entstehen, wenn der Marktwert einer Kapitalanlage über dem Anschaffungspreis liegt – also etwa der Wert von Immobilien, Aktien oder Zinspapiere gestiegen ist.