
Kunden, die ihre Kapitallebens- oder Rentenversicherung beim Versicherer Signal Iduna gekündigt oder beitragsfrei gestellt haben, können Geld nachfordern. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat Klauseln des Versicherers für unwirksam erklärt. Damit steht Kunden ein höherer Rückkaufswert zu, wenn sie kündigen oder nicht mehr einzahlen. Sie müssen das Geld schriftlich einfordern.
Bundesgerichtshof streicht Klauseln
Kunden der Signal Iduna bekommen Geld, wenn sie ihre Kapitallebens- oder Rentenversicherung im Zeitraum zwischen Ende Juli 1994 und Dezember 2007 abgeschlossen und sie vorzeig gekündigt oder beitragsfrei gestellt haben. Weitere Bedingung für eine Erstattung ist, dass die Ansprüche nicht verjährt sein dürfen, siehe Tipp.
VZ Hamburg gewinnt gegen vierten Lebensversicherer
Nach dem Urteil des BGH sind Klauseln unwirksam, nach denen der Versicherer die Vermittlerkosten von den ersten Beiträgen abzieht (Az. IV ZR 200/10). Die Richter haben Signal-Iduna ebenso untersagt, zusätzliche Stornogebühren abzuziehen. Der BGH hatte bereits ähnliche Urteile gegen die großen Lebensversicherer Deutscher Ring, Ergo und Generali sowie deren Töchter verhängt. Geklagt hatte in allen Fällen die Verbraucherzentrale Hamburg (VZ HH).
Tipp: Fordern Sie Ihr Geld ein. Auf der Seite der Verbraucherzentrale Hamburg, www.vzhh.de, finden Sie unter dem Stichwort „Nachschlag“ einen Musterbrief. Haben Sie Ihre Kapitallebens- oder Rentenversicherung im Jahr 2009 gekündigt, sollten Sie sich beeilen und noch 2012 Ihre Ansprüche geltend machen. Siehe „Lebensversicherung: Schnell Geld nachfordern“ aus Finanztest 12/2012
Diese Versicherer müssen Nachschlag zahlen
Kunden mit gekündigten Kapitallebens- oder privaten Rentenversicherungen dieser Unternehmen sollten Ansprüche anmelden:
· Deutscher Ring
· Ergo
· Generali
· Signal Iduna
Die BGH-Entscheidung zu Klauseln in Lebens- und Rentenversicherungsverträgen der Allianz soll Anfang 2013 fallen.
Die Verbraucherzentrale Hamburg hat diese Unternehmen wegen unzulässiger Klauseln in Kapitallebens- oder Rentenversicherung zwischen 2001 und Dezember 2007 abgemahnt:
· Aachen+Münchener
· Axa
· BHW
· DBV
· HDI/Gerling (Aspecta)
· Nürnberger
· R+V
· Skandia
· Stuttgarter Leben
· VGH Provinzial
· Victoria
· Zurich