
Lebensversicherungskunden müssen weiter an Bewertungsreserven beteiligt werden. Eine Kündigung bringt keine Vorteile. Finanztest erklärt die Regeln – und hat eine Bitte: Machen sie mit bei der Leserbefragung zum Thema.
Kunden haben weiter Anspruch auf Anteil
Kunden, deren Lebensversicherung abläuft oder deren private Rente beginnt, haben weiterhin nach den geltenden Vorschriften Anspruch auf einen Anteil an den Bewertungsreserven ihres Versicherers. Bewertungsreserven entstehen, wenn der Wert einer Kapitalanlage des Versicherers im Vergleich zum Anschaffungspreis gestiegen ist. Kunden, deren Auszahlung fällig wird, müssen daran zur Hälfte beteiligt werden.
Hängepartie bei der Gesetzgebung
Ein gegenteiliger Beschluss des Bundestags vom November 2012 ist nicht in Kraft getreten, weil der Bundesrat sein Veto eingelegt und den Vermittlungsausschuss angerufen hat. Der Ausschuss hat in seiner Sitzung im Januar die Entscheidung auf den 26. Februar vertagt.
Unsicherheit bei den Kunden
Aus zahlreichen Leserzuschriften wissen wir, dass Kunden überlegen, ihren Vertrag vorzeitig zu kündigen, weil sie eine neue, kundenunfreundliche Regelung fürchten und sich ihren Teil der Reserven sichern wollen. Ob sich jedoch überhaupt etwas ändert, ist ungewiss. Jedenfalls wird der Beschluss des Bundestags, der die Beteiligung an den Reserven fast vollständig abgeschafft hätte, nach dem Veto des Bundesrats keinen Bestand haben. Kunden sollten auf jeden Fall den Beschluss des Vermittlungsausschusses Ende Februar abwarten. Etliche Leser haben uns geschrieben, dass sie ihre Verträge zum Ende vergangenen Jahres vorzeitig gekündigt haben. Sie haben damit ohne Not auf mögliche Schlussgewinnanteile verzichtet.
Mailen Sie uns Ihre Erfahrungen
Haben Sie Ihren Vertrag aus Sorge um eine künftig geringere Beteiligung an den Reserven vorzeitig gekündigt? Oder haben Sie eine Kündigung erwogen und deshalb bei Ihrem Vermittler oder Ihrer Versicherungsgesellschaft gefragt, was Sie tun sollen? Wir möchten Ihre Erfahrungen gerne für unsere Berichterstattung nutzen. Mailen Sie uns: bewertungsreserven@stiftung-warentest.de.