Alle Testergebnisse für Garantien der Lebensversicherer 04/2020
Dynamik
Bei Verträgen mit Dynamik erhöht sich der Beitrag regelmäßig automatisch, beispielsweise jedes Jahr. Diese zusätzlichen Einzahlungen sollen den Versicherungsschutz und die Auszahlung erhöhen. Allerdings fallen auch zusätzliche Kosten an, sodass nicht der volle Erhöhungsbetrag in den Vertrag fließt. Je nach Police ist für die Erhöhung der seit Vertragsschluss geltende Garantiezins maßgebend oder der aktuelle Garantiezins zum Zeitpunkt der Beitragserhöhung.
Garantieverpflichtungen
Vom Beitrag des Kunden zieht der Versicherer Abschluss-, Verwaltungs- und Risikokosten ab. Übrig bleibt der Sparanteil. Nur auf diesen Anteil erhält der Kunde den garantierten Zins, derzeit 0,9 Prozent für Neuverträge. Diese Leistung ist dem Kunden also garantiert. Erwirtschaften die Kapitalmanager eines Versicherers höhere Erträge, entstehen Zinsüberschüsse. Davon müssen Versicherer ihren Kunden mindestens 90 Prozent weiterreichen.
Kostenüberschuss
Sind die Verwaltungskosten des Versicherers durch ein effektives Kostenmanagement niedriger als kalkuliert, entsteht ein Kostenüberschuss. Der Kunde bekommt davon mindestens 50 Prozent.
Risikoüberschuss
Versicherer beziehen das „Sterblichkeitsrisiko“ der Kunden in ihre Kalkulation ein. Bei privaten Rentenversicherungen entsteht ein Risikoüberschuss, wenn die Kunden früher sterben als gerechnet. Den Kunden stehen mindestens 90 Prozent des Risikoüberschusses zu.
Zinszusatzreserve
Einen Teil ihrer Kapitalerträge müssen die Versicherer seit 2011 zunächst in eine Zinszusatzreserve stecken. Dieser Puffer soll ihnen helfen, ihre Garantieverpflichtungen zu erfüllen. Bis Ende 2018 legten die Lebensversicherer insgesamt rund 65 Milliarden Euro dafür zurück. Welche Kunden davon später wie profitieren, ist noch ungewiss. Seit 2018 müssen die Unternehmen diese Reserve nicht mehr so schnell auffüllen, wie ursprünglich vorgesehen.
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@winzof: Leider können wir Ihnen nicht mit detaillierten Infos dazu dienen. Vielleicht gibt es bei der britischen Schwester-Organisation which weitere Infos dazu: www.which.co.uk/about-which/contact-us
Eine andere Frage ist, ob Sie es sich leisten können, auf den Berufsunfähigkeitsschutz zu verzichten. Prüfen Sie, ob es für Sie einen (bezahlbaren), Berufsunfähigkeitsschutz gibt, der nicht in Verbindung mit einer Altersvorsorge erworben werden muss: www.test.de/Berufsunfaehigkeitsversicherung-im-Test-4881349-0
Zwischenzeitlich eingetretene Vorerkrankungen können dem Abschluss eines neuen Vertrages entgegenstehen. Unter Umständen macht es dann Sinn, auch an einen Kombi-Vertrag aus KLV + Berufsunfähigkeitsschutz festzuhalten, um den Berufsunfähigkeitsschutz nicht zu verlieren. (maa)
Ich habe vor vielen Jahren eine KLV (mit BUZ) bei der Standard Life abgeschlossen. Diese wie auch andere britische Lebensversicherer werden von Ihnen und auch anderen deutschen Organisationen so gut wie nie getestet - offenbar weil ihr Marktanteil in Deutschland zu gering ist. Wo kann ich (gerne auch englischsprachige) Tests finden?
@ltdeta: Ob es für Sie sinnvoll ist, Ihren Vertrag jetzt noch still zu legen und zu einem anderen Anbieter zu wechseln, können wir von hier aus nicht beurteilen, denn wir kennen ja die Bedingungen nicht. Bedenken Sie aber bitte, dass neue Verträge zumindest nicht besser verzinst sein werden als der Bestehende. Zudem werden Gebühren für einen neuen Vertrag fällig. Wegen des für Ihre derzeitigen Einzahlungen geltenden Rechnungszinses schauen Sie bitte in die Vertragsbedingungen und fragen Sie direkt bei der Debeka nach, es kommt auf Ihren Vertrag an. Prüfen Sie Ihren Vertrag, möglicherweise können Sie ja wie im Artikel beschrieben, auf dem ursprünglich vereinbarten Rechnungszins bestehen. Lassen Sie sich bei der Prüfung der Bedingungen ggf. von der Verbraucherzentrale Ihres Bundeslandes helfen. www.verbraucherzentrale.de (PH)
Hallo,
1. Ich habe seit 2004 eine Rentenversicherung (Tarif PA1 M(5)/A Dynamik) bei der DEBEKA
Im Bericht zur Überschussbeteiligung wurde 2017 letztmalig der garantierte Rechnungszins von 3,25% erwähnt. Seit dem fehlt diese Angabe. Habe ich hier einen Anspruch auf die Information?
2. Für die Jährl. Beitragserhöhung finde ich (auch in den Vertragsbedingungen) keine Information ob der Garantiezins bei Vertragsabschluss oder der aktuelle gilt. Wie komme ich an diese Information?
3. Kann ich die Pensionskasse wechseln oder ist das nicht empfehlenswert bei einem Altvertrag von 2004?
@BernieKHB: Prüfen Sie, ob bei der letzten Beitragserhöhung in Ihrem Vertrag nur ein garantierter Zinssatz von 0,9 % angesetzt wurde. Ist das der Fall, können die Debeka-Kunden die Anwendung des ursprünglich vereinbarten Zinssatzes auf ihre Beitragserhöhung verlangen. Man kann das zuerst auf dem außergerichtlichen Weg versuchen (Widerspruch gegen die Verringerung der Verzinsung gegenüber dem Versicherer, Beschwerde gegen die Nichtberücksichtigung des Widerspruches, Anrufung des Ombudsverfahren). Wie der Fall des im Artikel erwähnten Lesers zeigt, kann es passieren, dass Sie einen Rechtsanwalt brauchen, weil die Debeka erst nach Beschreiten des Gerichtsweges einlenkt. Überprüfen Sie bei der Gelegenheit den Eigenbetrag im Riester-Vertrag. Ist er optimal auf die Förderung ausgerichtet? Zuwenig führt zur Kürzung der Zulagen. Zu viel führt dazu, dass ein Teil der Einzahlung ungefördert bleibt. (maa)