Kündigt ein Kunde seine fondsgebundene Lebensversicherung, kann er auch nach der Auszahlung noch Ansprüche gegen seinen Versicherer geltend machen. Der Versicherer muss seinen Kunden darüber informieren, auf welcher Grundlage der Rückkaufswert berechnet ist, den er nach der Kündigung ausgezahlt hat. Taucht dabei ein Fehler auf, stehen dem Kunden unter Umständen weitere Zahlungen zu.
Die Nürnberger Versicherung hatte gegenüber einem Kunden aber behauptet, dass er nach der Auszahlung der Rückvergütung „keine Ansprüche mehr aus dem Vertrag“ hätte. Die Verbraucherzentrale Hamburg mahnte das Unternehmen deshalb ab und forderte, künftig solch irreführende Äußerungen zu unterlassen. Die Nürnberger Versicherung unterschrieb daraufhin die Unterlassungserklärung.
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Nach Ablauf meiner Fonds-LV bekam ich nur eine schriftliche Mitteilung über die Höhe der Auszahlung. Erst nach mehrfachen Beschwerden wurde mir die Berechnungsgrundlage (Fonds-Abrechung) zugesendet. Auszahlung dauerte mehrere Wochen.