
Ab Juli 2018 müssen Versicherungsunternehmen ihre Kunden einmal im Jahr umfassender als bisher informieren.
Versicherungsunternehmen müssen Kunden künftig besser über den Stand ihrer Lebensversicherung und privaten Rentenversicherung informieren. Sie müssen zwar schon jetzt allen Kunden eine jährliche Standmitteilung mit Informationen zum Vertrag schicken. Doch ab Juli 2018 müssen alle Mitteilungen genauere Angaben enthalten. Der Bundestag hat das Versicherungsvertragsgesetz geändert und den Versicherern strengere Vorgaben gemacht. test.de informiert.
Überschüsse
Neu ist, dass der Versicherer dem Kunden mitteilen muss, wie hoch die Überschüsse sind, die bereits jetzt garantiert sind, und wie hoch der Teil ist, der noch nicht feststeht, weil er von der künftigen Entwicklung des Kapitalmarktes abhängig ist.
Rückkaufswert
Der Versicherer ist jetzt verpflichtet, in der Standmitteilung den aktuellen Rückkaufswert zu nennen. Das ist der Betrag, den der Kunde bekommt, wenn er seinen Vertrag kündigt. Auch muss das Unternehmen darüber informieren, wie hoch die Auszahlung am Ende der Vertragslaufzeit ist, wenn der Kunde seinen Vertrag jetzt beitragsfrei stellt.
Todesfallleistung
Wenn der Versicherte stirbt, haben seine Hinterbliebenen Anspruch auf einen bestimmten Betrag. Der Versicherer muss in der Standmitteilung informieren, wie viel Geld sie bekommen, wenn der Versicherte jetzt stirbt.
Auch für Riester-Kunden
Die neuen Regelungen zur Standmitteilung gelten für alle bestehenden Verträge. Dazu gehören auch Riester- und Rürup-Policen sowie Direktversicherungen und Pensionskassen. Bei ab 1. Juli 2018 neu abgeschlossen Verträgen muss das Versicherungsunternehmen in künftigen Standmitteilungen zusätzlich auch die Summe der bisher vom Kunden gezahlten Beiträge nennen.
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