
Bei vielen Selbstständigen schwinden in der Corona-Krise die Einnahmen. © Getty Images / Richard Clark
Aufgrund der Pandemie ist bei vielen Menschen gerade das Geld knapp. Manche überlegen daher vielleicht, auch ihre Altersvorsorge, Risikolebensversicherung oder Berufsunfähigkeitsversicherung anzupassen, um Geld zu sparen. Lebensversicherer bieten verschiedene Optionen zur Anpassung, die aber unterschiedliche Auswirkungen haben. Wir haben Antworten von mehr als 50 Versicherern, ob sie wegen der Pandemie großzügigere Regelungen haben. Hier finden Sie die Kulanzregeln Ihres Versicherers.
Corona – Informationen der Stiftung Warentest
Corona – Gesundheit. Laufend aktualisierte Hinweise der Gesundheitsexperten der Stiftung Warentest finden Sie im Special Corona – Verbreitung und Gesundheit.
Corona – Recht & Förderung. Im Special Corona – Rechtsrat und finanzielle Hilfen lesen Sie, wo Familien und Selbstständige Hilfe erhalten und was mit laufenden Verträge geschieht.
Corona – Aktienmärkte. Informationen zur Lage auf den Aktienmärkten finden Sie im Special Corona-Krise und Aktienmärkte.
Geld knapp, Sparpotenziale suchen
Bei vielen Unternehmen ist Kurzarbeit angesagt, bei Frisören, Gastronomen und anderen Berufsgruppen ist das Gehalt zwischenzeitlich komplett weggebrochen. Da fällt das Sparen für später natürlich schwer. Zwar sollten sich Sparer genau überlegen, ob sie ihre Altersvorsorge oder eine Berufsunfähigkeitsversicherung jetzt anfassen wollen, aber wenn das Geld knapp ist, geht es manchmal natürlich nicht anders. Bei geförderten Altersvorsorgeformen wie Riester- oder Rürup-Renten gibt es mehrere Aspekte zu berücksichtigen (siehe unten). Für Versicherte mit einer Lebensversicherung, also privaten Rentenversicherung, einer Risikolebensversicherung oder einer Berufsunfähigkeitsversicherung, gibt es grundsätzlich drei Möglichkeiten ihre Verträge anzupassen, bevor sie kündigen:
1. Beitragsfrei stellen
Rente deutlich geringer. Bei einer Beitragsfreistellung bleibt die Versicherung bestehen, aber der Versicherte zahlt keine Beiträge mehr. Problem: Die vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente wird dann auf eine beitragsfreie Rente herabgesetzt. Diese ist aber je nachdem wie viel in den Vertrag schon eingezahlt wurde, viel geringer als die versicherte Rente. Bei gerade erst abgeschlossenen Verträgen geht eine Beitragsfreistellung meistens nicht. Der Versicherungsverband GDV weist darauf hin, dass dies meist erst nach zwei bis drei Jahren Laufzeit möglich ist. Auch muss bei kapitalbildenden Versicherungen häufig ein bestimmter Rückkaufswert erreicht sein, damit ein Vertrag beitragsfrei gestellt werden kann. Ansonsten wird der Vertrag einfach aufgelöst.
Meist nicht umkehrbar. Ein Vertrag der beitragsfrei gestellt ist, kann nicht weitergeführt werden, es sei denn, der Versicherer stimmt zu. Das geht meistens nur innerhalb einer bestimmten Frist. Dadurch können gute Konditionen verloren gehen. Als Alternative bieten manche Anbieter an, den Vertrag ruhen zu lassen und später wieder aufzunehmen.
Neue Gesundheitsprüfung. Bei Versicherungen, deren Schutz und die Beiträge vom Gesundheitszustand abhängen, wie Berufsunfähigkeitsversicherungen und Risikolebensversicherungen, kann es bei der Wiederaufnahme nach einer Beitragsfreistellung zu einem wirklichen Problem kommen: Eine erneute Gesundheitsprüfung wird fällig. Hier ist Vorsicht geboten: Hat sich der Gesundheitszustand zum Zeitpunkt der Wiederaufnahme im Vergleich zum Vertragsabschluss verschlechtert, würde die Versicherung weniger Schutz bieten oder der Vertrag kann gar nicht mehr fortgeführt werden. Die wichtige Versicherung wäre dahin. Auch andere „Risikokriterien“, wie Rauchen, Job oder Hobbies könnten neu abgefragt werden. Deswegen sollte eine Beitragsfreistellung bei diesen Verträgen nur in wirklichen Notfällen in Frage kommen.
2. Beiträge stunden
Möglichkeiten oft erweitert. Viele Versicherer akzeptieren es, dass der Kunde seine Beträge später zahlt, sie „stunden“ ihm die Beiträge. Vor allem diese Regelung haben Versicherer wegen Corona ausgeweitet. Der Versicherungsschutz bleibt komplett bestehen, der Kunde muss die Beiträge dann aber nach dem Aufschub ein paar Monate später zahlen. Viele, aber nicht alle Anbieter, erlauben eine zinslose Stundung. Die Möglichkeit ist aber nur dann interessant, wenn Versicherte sich sicher sein können, dass es finanziell in ein paar Monaten wieder deutlich besser aussieht, denn die Beiträge müssen sie nachzahlen. In Absprache mit dem Versicherer kann eine Ratenzahlung hilfreich sein.
Gerade bei Berufsunfähigkeitsversicherungen ist das aber eine wichtige Option, da der Versicherungsschutz bestehen bleibt, sollte etwas in der Stundungsphase passieren.
3. Beiträge herabsetzen
Kunden können die Beiträge herabsetzen. Damit verringert sich aber auch die Versicherungssumme oder die spätere Rente. Ein Mindestbetrag oder eine Mindestlaufzeit darf häufig nicht unterschritten werden.
Weitere Möglichkeiten
Bei vielen Versicherern gibt es zudem weitere Möglichkeiten bei Zahlungsschwierigkeiten, beispielsweise Änderungen der Beitragszahlung oder der Vertragslaufzeit, eine Aussetzung dynamischer Beitragserhöhungen oder eine Verlegung des Leistungsbeginns.
Die Kulanzregeln Ihres Versicherers
Die Kulanzregeln wegen der Corona-Pandemie von über 50 Versicherern, die uns geantwortet haben, finden Sie in diesem Tool:
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Die Verträge der Versicherer sind je nach Datum des Vertragsabschlusses unterschiedlich. Versicherte sollten erst ihre vertraglichen Bedingungen prüfen, mit den Sonderregeln vergleichen und dann die günstigere Variante wählen.
Achtung: Eine Nichtteilnahme eines Versicherers bedeutet nicht unbedingt, dass die Regelungen in den Bedingungen schlecht sind. Es gibt Versicherer, die bei unserer Befragung teilgenommen haben und trotzdem noch schlechtere Bedingungen haben als Versicherer, die nicht teilgenommen haben.
Tipp: Rufen Sie bei Ihrem Versicherer an und fragen Sie nach individuellen Lösungen. In einem Gespräch können Sie besser individuelle Aspekte, Rahmenbedingungen, Auswirkungen und Risiken besprechen. Fragen Sie zum Beispiel auch, ob die gestundeten Beiträge ratenweise zurückgezahlt werden können. Bei einer Beitragsfreistellung sollten Sie unbedingt erfragen, unter welchen Bedingungen ein Vertrag wieder aufgenommen werden kann und welche Angaben Sie dann aktualisieren müssten.
Policendarlehen bringt Liquidität
Wer dringenden Geldbedarf hat, kann mit seinem Anbieter sprechen, ob ein Policendarlehen möglich ist. Dann zahlt der Versicherer einen Teil der angesparten Versicherungsleistung vorab aus. Entweder zahlt der Sparer das Darlehen irgendwann wieder in den Vertrag zurück oder es wird später mit der Versicherungsleistung verrechnet. Allerdings muss der Versicherte meistens Zinsen auf das Darlehen zahlen.
Kündigung der Altersvorsorge gut abwägen
Wenn ein Sparer dringend Geld benötigt und er mit seiner Altersvorsorge sowieso unzufrieden ist, ist auch eine Kündigung denkbar. Der Schritt sollte aber gut überlegt sein: Der Versicherer zahlt dem Kunden dann nur den sogenannten Rückkaufswert, der nach Abzug der Kosten überbleibt. Ein großer Teil der Kosten wird in den ersten Jahren von den Beiträgen abgezogen, so dass über lange Zeit weniger Geld im Vertragsguthaben ist als Beiträge eingezahlt wurden. Eine Kündigung führt dann zu Verlusten. Wenn der Vertrag sehr teuer ist und sehr schlecht läuft, ist ein Ende mit Schrecken jedoch häufig sinnvoller als eine Schrecken ohne Ende. Wenn Sie nur noch wenige Jahre bis zum Vertragsablauf haben, ist es aber am besten Ihren Vertrag durchzuhalten. So profitieren Sie wenigstens noch von einem eventuellen Schlussüberschuss.
Tipp: Mehr Informationen zur Lebensversicherung finden Sie in unserem Special Was die Lebensversicherung leistet.
Riester- und Rürup-Renten komplizierter
Größere Konsequenzen haben Veränderungen an Verträgen von Riester- und Rürup-Renten. Diese sind staatlich gefördert. Bei Riester-Verträgen gibt es die volle staatliche Zulage oder Steuerförderung nur, wenn genug eingezahlt wird (Alle Informationen zur Riester-Rente lesen Sie in unserem Special Riester-Rente im Vergleich). Wer einen Riester-Vertrag kündigt, muss die gesamte staatliche Förderung zurückzahlen. Ein Rürup-Vertrag lässt sich gar nicht kündigen.
Aufgrund der steuerlichen Förderungen sind auch großzügigere Beitragsstundungen bei Riester- und Rürup-Verträgen schwierig. Die Steuererstattung gibt es nur für das Jahr, in dem Beiträge gezahlt wurden. „Eine Förderung von Nachzahlungen für bereits abgelaufene Kalenderjahre ist steuerlich nicht vorgesehen“, teilt uns ein Sprecher des GDV mit.
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@tom.urban: Wir haben hier vor allem die Optionen für kurzfristige Engpässe vorgestellt. Die von Ihnen genannte Option, den Altersvorsorgevertrag dauerhaft still zu legen und nur den BU-Vertrag selbstständig weiterzuführen, bieten einige Versicherer an.
Eine vollständige Übersicht haben wir aber nicht. Wenn dazu nichts in den Bedingungen geregelt ist, kann man beim Vermittler oder Versicherer nachfragen. Fragen Sie auch unter welchen Bedingungen eine Weiterführung möglich ist und welche tariflichen bzw. bedingungsgemäßen Unterschiede es zwischen der Zusatzversicherung und der zukünftigen eigenständigen BU gibt. Es sollte dann natürlich keine neue Risikoprüfung anfallen. Bei BU-Versicherungen in Kombination mit einer Basis-Rente (Rürup-Rente) sind auch steuerliche Aspekte zu beachten. (maa)
@tom.urban: Über einen Verkauf der "Lebensversicherung mit Rückerwerbsoption" kann der BU-Schutz erhalten bleiben. So können Sie umgehend bis zu 90 Prozent des aktuellen Rückkaufswertes bekommen.
Bei den Verträgen, wo Kapital angespart wird (KLV oder Rentenversicherung) mit BUZ wäre eine faire Separierung von einer BU-Zusatzversicherung in einen selbstständige BU (und Stilllegung des Ansparhauptvertrages) , daß was am meisten Liquidität in der Not bringt, ohne den wichtigen BU Schutz zu gefähren.
Bietet das jemand an?