Lebens­versicherung Kulanz bei knapper Kasse

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Lebens­versicherung - Kulanz bei knapper Kasse

Bei vielen Selbst­ständigen schwinden in der Corona-Krise die Einnahmen. © Getty Images / Richard Clark

Aufgrund der Pandemie ist bei vielen Menschen gerade das Geld knapp. Manche über­legen daher vielleicht, auch ihre Alters­vorsorge, Risiko­lebens­versicherung oder Berufs­unfähigkeits­versicherung anzu­passen, um Geld zu sparen. Lebens­versicherer bieten verschiedene Optionen zur Anpassung, die aber unterschiedliche Auswirkungen haben. Wir haben Antworten von mehr als 50 Versicherern, ob sie wegen der Pandemie groß­zügigere Rege­lungen haben. Hier finden Sie die Kulanz­regeln Ihres Versicherers.

Corona – Informationen der Stiftung Warentest

Corona – Gesundheit. Laufend aktualisierte Hinweise der Gesund­heits­experten der Stiftung Warentest finden Sie im Special Corona – Verbreitung und Gesundheit.

Corona – Recht & Förderung. Im Special Corona – Rechtsrat und finanzielle Hilfen lesen Sie, wo Familien und Selbst­ständige Hilfe erhalten und was mit laufenden Verträge geschieht.

Corona – Aktienmärkte. Informationen zur Lage auf den Aktienmärkten finden Sie im Special Corona-Krise und Aktienmärkte.

Geld knapp, Spar­potenziale suchen

Bei vielen Unternehmen ist Kurz­arbeit angesagt, bei Frisören, Gastronomen und anderen Berufs­gruppen ist das Gehalt zwischen­zeitlich komplett weggebrochen. Da fällt das Sparen für später natürlich schwer. Zwar sollten sich Sparer genau über­legen, ob sie ihre Alters­vorsorge oder eine Berufs­unfähigkeits­versicherung jetzt anfassen wollen, aber wenn das Geld knapp ist, geht es manchmal natürlich nicht anders. Bei geförderten Alters­vorsorgeformen wie Riester- oder Rürup-Renten gibt es mehrere Aspekte zu berück­sichtigen (siehe unten). Für Versicherte mit einer Lebens­versicherung, also privaten Renten­versicherung, einer Risiko­lebens­versicherung oder einer Berufs­unfähigkeits­versicherung, gibt es grund­sätzlich drei Möglich­keiten ihre Verträge anzu­passen, bevor sie kündigen:

1. Beitrags­frei stellen

Rente deutlich geringer. Bei einer Beitrags­frei­stellung bleibt die Versicherung bestehen, aber der Versicherte zahlt keine Beiträge mehr. Problem: Die vereinbarte Berufs­unfähigkeits­rente wird dann auf eine beitrags­freie Rente herab­gesetzt. Diese ist aber je nachdem wie viel in den Vertrag schon einge­zahlt wurde, viel geringer als die versicherte Rente. Bei gerade erst abge­schlossenen Verträgen geht eine Beitrags­frei­stellung meistens nicht. Der Versicherungs­verband GDV weist darauf hin, dass dies meist erst nach zwei bis drei Jahren Lauf­zeit möglich ist. Auch muss bei kapital­bildenden Versicherungen häufig ein bestimmter Rück­kaufs­wert erreicht sein, damit ein Vertrag beitrags­frei gestellt werden kann. Ansonsten wird der Vertrag einfach aufgelöst.

Meist nicht umkehr­bar. Ein Vertrag der beitrags­frei gestellt ist, kann nicht weitergeführt werden, es sei denn, der Versicherer stimmt zu. Das geht meistens nur inner­halb einer bestimmten Frist. Dadurch können gute Konditionen verloren gehen. Als Alternative bieten manche Anbieter an, den Vertrag ruhen zu lassen und später wieder aufzunehmen.

Neue Gesund­heits­prüfung. Bei Versicherungen, deren Schutz und die Beiträge vom Gesund­heits­zustand abhängen, wie Berufs­unfähigkeits­versicherungen und Risiko­lebens­versicherungen, kann es bei der Wieder­aufnahme nach einer Beitrags­frei­stellung zu einem wirk­lichen Problem kommen: Eine erneute Gesund­heits­prüfung wird fällig. Hier ist Vorsicht geboten: Hat sich der Gesund­heits­zustand zum Zeit­punkt der Wieder­aufnahme im Vergleich zum Vertrags­abschluss verschlechtert, würde die Versicherung weniger Schutz bieten oder der Vertrag kann gar nicht mehr fortgeführt werden. Die wichtige Versicherung wäre dahin. Auch andere „Risikokriterien“, wie Rauchen, Job oder Hobbies könnten neu abge­fragt werden. Deswegen sollte eine Beitrags­frei­stellung bei diesen Verträgen nur in wirk­lichen Notfällen in Frage kommen.

2. Beiträge stunden

Möglich­keiten oft erweitert. Viele Versicherer akzeptieren es, dass der Kunde seine Beträge später zahlt, sie „stunden“ ihm die Beiträge. Vor allem diese Regelung haben Versicherer wegen Corona ausgeweitet. Der Versicherungs­schutz bleibt komplett bestehen, der Kunde muss die Beiträge dann aber nach dem Aufschub ein paar Monate später zahlen. Viele, aber nicht alle Anbieter, erlauben eine zins­lose Stundung. Die Möglich­keit ist aber nur dann interes­sant, wenn Versicherte sich sicher sein können, dass es finanziell in ein paar Monaten wieder deutlich besser aussieht, denn die Beiträge müssen sie nach­zahlen. In Absprache mit dem Versicherer kann eine Ratenzahlung hilf­reich sein.

Gerade bei Berufs­unfähigkeits­versicherungen ist das aber eine wichtige Option, da der Versicherungs­schutz bestehen bleibt, sollte etwas in der Stundungs­phase passieren.

3. Beiträge herab­setzen

Kunden können die Beiträge herab­setzen. Damit verringert sich aber auch die Versicherungs­summe oder die spätere Rente. Ein Mindest­betrag oder eine Mindest­lauf­zeit darf häufig nicht unter­schritten werden.

Weitere Möglich­keiten

Bei vielen Versicherern gibt es zudem weitere Möglich­keiten bei Zahlungs­schwierig­keiten, beispiels­weise Änderungen der Beitrags­zahlung oder der Vertrags­lauf­zeit, eine Aussetzung dyna­mischer Beitrags­erhöhungen oder eine Verlegung des Leistungs­beginns.

Die Kulanz­regeln Ihres Versicherers

Die Kulanz­regeln wegen der Corona-Pandemie von über 50 Versicherern, die uns geant­wortet haben, finden Sie in diesem Tool:

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Die Verträge der Versicherer sind je nach Datum des Vertrags­abschlusses unterschiedlich. Versicherte sollten erst ihre vertraglichen Bedingungen prüfen, mit den Sonder­regeln vergleichen und dann die güns­tigere Variante wählen.

Achtung: Eine Nicht­teil­nahme eines Versicherers bedeutet nicht unbe­dingt, dass die Rege­lungen in den Bedingungen schlecht sind. Es gibt Versicherer, die bei unserer Befragung teil­genommen haben und trotzdem noch schlechtere Bedingungen haben als Versicherer, die nicht teil­genommen haben.

Tipp: Rufen Sie bei Ihrem Versicherer an und fragen Sie nach individuellen Lösungen. In einem Gespräch können Sie besser individuelle Aspekte, Rahmenbedingungen, Auswirkungen und Risiken besprechen. Fragen Sie zum Beispiel auch, ob die gestundeten Beiträge raten­weise zurück­gezahlt werden können. Bei einer Beitrags­frei­stellung sollten Sie unbe­dingt erfragen, unter welchen Bedingungen ein Vertrag wieder aufgenommen werden kann und welche Angaben Sie dann aktualisieren müssten.

Policendarlehen bringt Liquidität

Wer dringenden Geldbedarf hat, kann mit seinem Anbieter sprechen, ob ein Policendarlehen möglich ist. Dann zahlt der Versicherer einen Teil der angesparten Versicherungs­leistung vorab aus. Entweder zahlt der Sparer das Darlehen irgend­wann wieder in den Vertrag zurück oder es wird später mit der Versicherungs­leistung verrechnet. Allerdings muss der Versicherte meistens Zinsen auf das Darlehen zahlen.

Kündigung der Alters­vorsorge gut abwägen

Wenn ein Sparer dringend Geld benötigt und er mit seiner Alters­vorsorge sowieso unzufrieden ist, ist auch eine Kündigung denk­bar. Der Schritt sollte aber gut über­legt sein: Der Versicherer zahlt dem Kunden dann nur den sogenannten Rück­kaufs­wert, der nach Abzug der Kosten über­bleibt. Ein großer Teil der Kosten wird in den ersten Jahren von den Beiträgen abge­zogen, so dass über lange Zeit weniger Geld im Vertrags­guthaben ist als Beiträge einge­zahlt wurden. Eine Kündigung führt dann zu Verlusten. Wenn der Vertrag sehr teuer ist und sehr schlecht läuft, ist ein Ende mit Schre­cken jedoch häufig sinn­voller als eine Schre­cken ohne Ende. Wenn Sie nur noch wenige Jahre bis zum Vertrags­ablauf haben, ist es aber am besten Ihren Vertrag durch­zuhalten. So profitieren Sie wenigs­tens noch von einem eventuellen Schluss­über­schuss.

Tipp: Mehr Informationen zur Lebens­versicherung finden Sie in unserem Special Was die Lebensversicherung leistet.

Riester- und Rürup-Renten komplizierter

Größere Konsequenzen haben Veränderungen an Verträgen von Riester- und Rürup-Renten. Diese sind staatlich gefördert. Bei Riester-Verträgen gibt es die volle staatliche Zulage oder Steuer­förderung nur, wenn genug einge­zahlt wird (Alle Informationen zur Riester-Rente lesen Sie in unserem Special Riester-Rente im Vergleich). Wer einen Riester-Vertrag kündigt, muss die gesamte staatliche Förderung zurück­zahlen. Ein Rürup-Vertrag lässt sich gar nicht kündigen.

Aufgrund der steuerlichen Förderungen sind auch groß­zügigere Beitrags­stundungen bei Riester- und Rürup-Verträgen schwierig. Die Steuererstattung gibt es nur für das Jahr, in dem Beiträge gezahlt wurden. „Eine Förderung von Nach­zahlungen für bereits abge­laufene Kalender­jahre ist steuerlich nicht vorgesehen“, teilt uns ein Sprecher des GDV mit.

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Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 25.05.2020 um 13:23 Uhr
    Abtrennung von BUZ von Kapitalversicherung

    @tom.urban: Wir haben hier vor allem die Optionen für kurzfristige Engpässe vorgestellt. Die von Ihnen genannte Option, den Altersvorsorgevertrag dauerhaft still zu legen und nur den BU-Vertrag selbstständig weiterzuführen, bieten einige Versicherer an.
    Eine vollständige Übersicht haben wir aber nicht. Wenn dazu nichts in den Bedingungen geregelt ist, kann man beim Vermittler oder Versicherer nachfragen. Fragen Sie auch unter welchen Bedingungen eine Weiterführung möglich ist und welche tariflichen bzw. bedingungsgemäßen Unterschiede es zwischen der Zusatzversicherung und der zukünftigen eigenständigen BU gibt. Es sollte dann natürlich keine neue Risikoprüfung anfallen. Bei BU-Versicherungen in Kombination mit einer Basis-Rente (Rürup-Rente) sind auch steuerliche Aspekte zu beachten. (maa)

  • PDV am 22.05.2020 um 17:10 Uhr
    BU-Schutz behalten und LV verkaufen ist möglich

    @tom.urban: Über einen Verkauf der "Lebensversicherung mit Rückerwerbsoption" kann der BU-Schutz erhalten bleiben. So können Sie umgehend bis zu 90 Prozent des aktuellen Rückkaufswertes bekommen.

  • tom.urban am 21.05.2020 um 10:40 Uhr
    Abtrennung von BUZ von Kapitalversicherung

    Bei den Verträgen, wo Kapital angespart wird (KLV oder Rentenversicherung) mit BUZ wäre eine faire Separierung von einer BU-Zusatzversicherung in einen selbstständige BU (und Stilllegung des Ansparhauptvertrages) , daß was am meisten Liquidität in der Not bringt, ohne den wichtigen BU Schutz zu gefähren.
    Bietet das jemand an?