
Kunden von privaten Lebens- und Rentenversicherungen, die ihren Vertrag vorzeitig gekündigt oder beitragsfrei gestellt haben, haben Anspruch auf mehr Geld. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Die Praxis der Versicherer, von den Beiträgen zunächst Abschlussprovisionen für den Vermittler abzuziehen, bewerten die Richter als „unangemessene Benachteiligung“ der Kunden. So wird nach Vertragsbeginn erst einmal gar nichts angespart. Und auch die Kunden, die ihren Vertrag beitragsfrei weiterlaufen lassen, können am Ende jetzt mehr Geld erwarten.
Finanztest erklärt ausführlich, was Lebensversicherungskunden jetzt wissen müssen und bietet eine umfangreiche Checkliste. Mit ihr können Versicherte ihren eigenen Vertrag prüfen. Sie erhalten Ratschläge, wie sie den Versicherer anschreiben sollten und welche Fristen gelten und wie sie notwendige Informationen bei verstockten Versicherern einfordern.
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Ich habe bei meiner Lebenversicherung gekündigt,ich brauche das Geld al lebende nicht wen ich Tod bin.Das Geld war klasse ,so habe ich etwas schönes auf meinem Konto und kann mir was leisten.
Das war eine gute Entscheidung!!
Danke für die Antwort! Nur, ich bin nicht vorzeitig, sondern nach Ablauf der vertragsgemäßen Laufzeit von 15 Jahren ausgestiegen. Vermutlich ändert das nichts an Ihren Ausführungen, oder?
@bogenzweig: Ja, die Ansprüche aus dem 2002 beendeten Vertrag sind verjährt. Ansprüche verjähren drei Jahre nach Ende des Vertrages bzw. nach Kündigung des Vertrages (wenn der Kunde vorzeitig aussteigt). Die Verjährungsfrist beginnt am 1. Januar des auf das Vertragsende folgenden Jahres.
Verjährt, wenn ja wann, der Anspruch an der Beteiligung an den "stillen Reserven" bei vertragsgemäßem Ablauf einer Rentenversicherung?
Ich habe meine Rentenversicherung 2002 als Einmalzahlung auszahlen lassen und auf eine Rentenzahlung auf Lebenszeit verzichtet.
wenn der BGH festgestellt hat, dass die Praxis mit den Abschlussprovisionen eine "unangemessene Benachteiligung" für den Kunden darstellt, frage ich mich, warum davon nur Kunden bei Kündigung oder Beitragsfreistellung profitieren sollen. Schließlich wirkt sich diese Praxis durch den Zinseszinseffekt auch auf Kunden aus, deren Vertrag regulär abläuft! Klar - im konkreten Fall mag es darum nicht gegangen sein. Aber warum sollte ich dieses Urteil nicht nutzen können, wenn meine Police z.B. letztes Jahr ablief?