Die Lebensversicherer müssen zahlreichen Kunden Geld nachzahlen. Freuen dürfen sich viele Kunden, die ihren Versicherungs-Vertrag zwischen Ende Juli 1994 und Mitte 2001 abgeschlossen und frühzeitig gekündigt haben. Die Richter des Bundesgerichtshofs verurteilten im Oktober 2005 unklare Vertragsklauseln zur Auszahlung bei Kündigung. Die Versicherer hätten Kunden nur unzureichend über mögliche hohe Verluste bei einer Kündigung informiert. Kunden, die aus solchen Verträgen ausgestiegen sind, haben Anspruch auf eine Mindestauszahlung in Höhe von knapp der Hälfte der eingezahlten Beiträge. Stornoabzüge erklärten die Richter für unberechtigt. Langsam zahlen die Versicherer das zu Unrecht einbehaltene Geld aus. Die Exkunden müssen ihre Forderungen aber schriftlich stellen. Denn Leserzuschriften und eine Umfrage von Finanztest zeigen: Von selbst rückt bisher kein Lebensversicherer einen Nachschlag heraus.
Finanztest informiert über die Auszahlungspraxis der Lebensversicherer, sagt, wer einen Nachschlag beanspruchen kann und gibt Tipps zum Thema.
Service: test.de hilft Betroffenen mit Mustertexten.
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