Droht einem Lebensversicherer die Pleite, müssen seine Kunden höchstens auf 5 Prozent ihrer garantierten Leistungen verzichten. „Für den Extremfall einer Auffanglösung durch den Sicherungsfonds stehen nur 5 Prozent der Garantieleistung im Feuer, da die staatliche Aufsichtsbehörde Bafin diese maximal um 5 Prozent kürzen darf“, erläutert Finanzwirtschafts-Professor Hermann Weinmann von der Hochschule Ludwigshafen. Mehr erlaubt das Versicherungsaufsichtsgesetz nicht. Die Bafin kann auch festlegen, dass Kunden ihren Vertrag nicht vorzeitig beenden dürfen. Die Bafin ordnet die Übertragung des Bestands auf den Sicherungsfonds Protektor an. Dieser führt die Verträge fort.