Für Lebensversicherer gelten seit dem 7. August 2014 neue Regeln, wenn ein Versicherungsvertrag fällig wird. Doch bei der Umsetzung scheint noch einiges schief zu laufen, wie die Erfahrungen von Finanztest-Lesern zeigen. Die Versicherungsexperten bitten Sie deshalb um Unterstützung. Welche Erfahrungen haben Sie gemacht? Erfahrungsberichte nehmen sie unter bewertungsreserven@stiftung-warentest.de entgegen.
Neue Regeln für die Auszahlung von Reserven
Lebensversicherungskunden bekommen seit dem 7. August 2014 weniger Geld ausgezahlt. Seitdem müssen Versicherer die Kunden nicht mehr im gewohnten Maße an den Bewertungsreserven beteiligen. Diese Reserven entstehen, wenn der Marktwert einer Kapitalanlage des Versicherers über dem Anschaffungspreis liegt – wenn also zum Beispiel der Wert seiner Immobilien, seiner Aktien oder Staats- und Unternehmensanleihen gestiegen ist. Kunden, deren Verträge bis zum 6. August fällig wurden, bekamen ihren Anteil an den Bewertungsreserven noch nach der alten Regelung. Endet ihr Vertrag später, müssen die Versicherer die Kunden nun nicht mehr an den Reserven aus festverzinslichen Anlagen beteiligen.
Versicherer wendet Neuregelung auf Altfall an
Dass das nicht immer glatt läuft, musste Finanztest-Leser Christian Bach erfahren. Am 31. Juli wurde seine Kapitallebensversicherung bei der Provinzial Rheinland fällig. Glücklicherweise galt für ihn noch die alte Regelung. Um so mehr wunderte sich Bach, dass die Auszahlung erheblich geringer war als gedacht. Er hakte bei der Provinzial Rheinland nach. Die Antwort: Das Gesetz sei später in Kraft getreten als erwartet. Der 59-Jährige habe seine Beteiligung an den Bewertungsreserven bereits auf Grundlage der neuen Regelung erhalten. Sie war aber noch gar nicht in Kraft getreten. Am Ende bekam Bach dann doch noch eine Nachzahlung.
Am Ende gab es vier mal mehr Geld für den Kunden
Finanztest fragte das Unternehmen daraufhin, ob betroffene Kunden sich melden müssen oder automatisch den fehlenden Anteil an den Bewertungsreserven erhalten. Es antwortete den Testern: „Im Interesse der Kunden an einer pünktlichen Auszahlung“ habe sich der Versicherer „dazu entschlossen, zum Stichtag 1. August die Beteiligung an den Bewertungsreserven bereits nach den Regeln des LVRG auszuzahlen“. Inzwischen hätten die Kunden die Nachzahlung bekommen. „Unsere Kunden mussten nicht selbst aktiv tätig werden“, so eine Unternehmenssprecherin. Ohnehin hätten die Kunden „rechtzeitig den Großteil“ ihrer Leistungen aus Bewertungsreserven erhalten. Bei Bach war das jedoch anders. Die Versicherungsleistung, die ihm die Provinzial zunächst auszahlte, enthielt knapp 428 Euro Bewertungsreserven. Die Nachzahlung war mehr als viermal so hoch: 1 806,54 Euro.
Ihre Erfahrungen sind gefragt
Haben Sie im Juli oder August Ihre Kapitallebensversicherung ausgezahlt bekommen? Hat die Rente aus Ihrer privaten Rentenversicherung, Riester-, Rürup-Rentenversicherung, Direktversicherung oder Pensionskasse begonnen? Wie sind Sie an den Bewertungsreserven beteiligt worden? Wie hat Ihr Versicherer Sie über die Beteiligung an den Bewertungsreserven informiert? Ihre Erfahrungen helfen den Experten von Finanztest bei der Berichterstattung. Wenn Sie sie teilen möchten, nutzen Sie bitte die Adresse bewertungsreserven@stiftung-warentest.de.