Direktversicherung: Gelegenheit für Gutverdiener
Mit dem Alterseinkünftegesetz sollen Beiträge zu Direktversicherungen für die betriebliche Altersvorsorge steuerfrei gestellt werden. Das wird aber mit einem Nachteil bezahlt: Ab 2005 abgeschlossene Policen müssen in der Regel als Rente ausgezahlt werden und sind dann voll zu versteuern. Für einige Kunden kann es daher lohnen, nach den alten Spielregeln abzuschließen: Arbeitnehmer mit hohen Einkommen profitieren am meisten von der Altförderung, die noch für alle bis zum Jahresende abgeschlossenen Verträge gilt. Unterm Strich holen sie mit einer Direktversicherung leicht einige Tausend Euro mehr heraus als mit einem privaten Vertrag, vor allem wenn sie privat krankenversichert sind.
Das Prinzip bisher: Der Beschäftigte wandelt jährlich bis zu 1 752 Euro seines Gehalts in eine Direktversicherung um. Dafür zahlt er nur rund 21 Prozent Pauschalsteuer und bis 2008 keine Sozialabgaben, wenn er die Prämie aus Einmalzahlungen wie dem Weihnachtsgeld abzweigt. Das ist umso günstiger, je höher sein Steuersatz liegt. Lässt er sich am Vertragsende das Geld als Einmalbetrag auszahlen, ist das steuerfrei. Erfolgt die Auszahlung als Monatsrente, wird sie nur gering besteuert. Ein Teil der Kapitalabfindung geht an die Kranken- und Pflegekasse. Privat krankenversicherte Betriebsrentner kommen ungeschoren davon.