Im Streit um den Rückkaufswert von gekündigten Lebensversicherungen haben elf Kunden der Hamburg-Mannheimer eine Sammelklage eingereicht. Damit wollen sie durchsetzen, dass der Versicherer den bereits ausgezahlten Rückkaufswert neu berechnet und den Urteilen des Bundesgerichtshofs (BGH) vom Oktober 2005 folgt, erläutert die Verbraucherzentrale Hamburg, die die Klage koordiniert.
Die Kunden erwarten eine Nachzahlung. Nach Angaben der Verbraucherzentrale geht es um insgesamt 6 000 Euro, die die Hamburg-Mannheimer ihren Kunden bisher vorenthält.
Laut BGH-Urteil muss der Kunde mindestens knapp die Hälfte seiner Beiträge zurückbekommen, wenn er vorzeitig kündigt. Eine Sprecherin der Hamburg-Mannheimer teilte Finanztest mit, die elf Kläger bekämen ihr Geld nun im Mai.
Tipp: Kunden, die ihren Vertrag zwischen Mitte 1994 und Herbst 2001 unterschrieben und vor Ablauf gekündigt haben, können per Beschwerde beim Versicherungsombudsmann prüfen lassen, ob ihnen eine Nachzahlung zusteht. Er ist per Post erreichbar unter Versicherungsombudsmann e. V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin.
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