Versicherte können ihre Lebensversicherung beitragsfrei stellen. Dann zahlen sie nicht weiter ein und sparen das Geld oder legen es anders an. Der Zusatzschutz entfällt aber.
Im Oktober 2004 wollte Wolfgang Thöne aus Anröchte in Nordrhein-Westfalen seine Finanzen neu ordnen. Dabei stellte er die Zahlung für seine Lebensversicherung bei der Hannoverschen Leben ein. Früher war der Vertrag über seinen Arbeitgeber gelaufen. Das ging nicht mehr, denn Thöne war inzwischen als selbstständiger Finanzberater tätig. Seither hatte er die Beiträge privat weitergezahlt.
Doch wenig später überlegte sich Thöne die Sache anders. „Ich wollte mir doch lieber steuerfreie Erträge sichern.“ Thöne schrieb der Hannoverschen, er werde ab März 2005 wieder Beiträge zahlen. „Erst antwortete mir mein Versicherer, die steuerlichen Folgen seien noch unklar“, schildert der Finanzberater seine Erfahrung.
Der Westfale ließ aber nicht locker. Thöne: „Ich wusste, dass es geht.“ Ein anderer Sachbearbeiter sah das genauso. So machte die Hannoversche mit. Thöne spart jetzt wieder per Lebensversicherung. Die spätere Auszahlung einer Geldsumme ist steuerfrei, weil sein Vertrag vor 2005 begann.
Andrea K. hingegen hat Pech. Im Februar 2004 hatte die Industriekauffrau aus dem bayerischen Deggendorf ihre 1993 begonnene Lebensversicherung bei der Allianz beitragsfrei gestellt, als sie eine Immobilie kaufte. Wegen der Hauskredite wollte sie andere Ausgaben wie die monatlichen 50 Euro für die Versicherung sparen.
Inzwischen hat Andrea K. finanziell wieder mehr Luft. „Da wollte ich wieder in meine Lebensversicherung einzahlen.“
Die Allianz winkte jedoch ab. Das lohne sich für sie nicht. Die Unterbrechung sei so lange gewesen, dass der Wiedereinstieg als Neuabschluss gelte. Andrea K.: „Die Erträge auf neue Beiträge wären damit steuerpflichtig. Da spare ich lieber anders.“
Recht auf Zahlungsstopp
Lebensversicherungskunden haben einen Anspruch darauf, ihren Vertrag jederzeit auch ohne Beiträge fortzuführen. Meistens entscheiden sie sich dafür wegen Zahlungsschwierigkeiten zum Beispiel bei Arbeitslosigkeit.
Mit einer Beitragsfreistellung verändert sich ein Vertrag stark. Die spätere Auszahlung fällt geringer aus, weil weniger eingezahlt wurde als ursprünglich geplant und weil meist Stornoabzüge anfallen. Zusatzversicherungen für Berufsunfähigkeit oder bei Unfalltod fallen weg oder die Leistungen sinken. Bei Tod des Versicherten wäre die neuerrechnete, geringere beitragsfreie Versicherungssumme plus des Überschussguthabens fällig.
Soll ein Vertrag beitragsfrei gestellt werden, muss meist ein Mindestguthaben erreicht sein. Sonst beendet der Versicherer den Vertrag stattdessen von sich aus endgültig und zahlt dem Kunden den Rückkaufswert aus.
Rückkehr auf Kulanz
Wer keine Beiträge mehr zahlt, kann nicht verlangen, dass er irgendwann doch wieder einzahlen kann. Will er später zur Zahlung zurückkehren, muss er auf die Kulanz seines Versicherers hoffen.
Die meisten Versicherer erlauben eine Rückkehr zur Zahlung innerhalb eines Jahres. Nichtgezahlte Beiträge können nachentrichtet werden. Ansonsten sinkt die spätere Leistung entsprechend.
Plant ein Kunde, nach einer gewissen Zeit wieder in seinen Vertrag einzuzahlen, muss er rechtzeitig handeln, damit er mögliche Steuervorteile behält. Bei vor 2005 begonnenen Lebensversicherungen darf die Beitragspause höchstens zwei Jahre betragen. Dann kann der Versicherte die Erträge auch auf die weiteren Einzahlungen steuerfrei kassieren.
Wurde der Vertrag nach 2005 begonnen, kann er innerhalb von drei Jahren unverändert fortgeführt werden. Bei diesen Policen ist die Hälfte der Erträge steuerfrei. Das gilt aber nur, wenn der Kunde bei Ablauf der Lebensversicherung 60 Jahre oder älter ist und der Vertrag mindestens zwölf Jahre bestand.
Wird das angesparte Kapital einmal als Rente ausgezahlt, ändert ein zwischenzeitlicher Zahlungsstopp steuerlich nichts. Hier ist ohnehin nur der vergleichsweise geringe Ertragsanteil der Rente steuerpflichtig. Wie hoch dieser ist, hängt vom Alter des Kunden bei Rentenbeginn ab. Fließt die erste Rente, wenn der Kunde 65 Jahre alt ist, beläuft sich der Ertragsanteil auf 18 Prozent. Von 1 000 Euro Rente wären dann 180 Euro steuerpflichtig.
Individuell entscheiden
„Wann es sinnvoll ist, einen Vertrag beitragsfrei zu stellen, kann man nicht pauschal beantworten“, sagt Rüdiger Falken, Versicherungsberater in Hamburg. Eine Entscheidungshilfe bietet unser kostenloser Renditerechner für kapitalbildende Lebensversicherungen (www.finanztest.de/kapitalleben). Hiermit können Kunden die Rendite für die Restlaufzeit ihres Vertrags selbst berechnen. Für fondsgebundene Versicherungen oder für Verträge, die Teilauszahlungen vorsehen, eignet sich der Rechner nicht.
Auch Berater Falken verwendet ein Rechenprogramm, mit dem seine Kunden gegen Honorar herausfinden können, wie viel Zins eine andere Geldanlage bringen muss, damit es sich lohnen könnte, auf weitere Zahlungen zu verzichten. Manchmal, so Falken, sei sogar ein Ausstieg, also eine Vertragskündigung, zu überlegen, bei dem der ausgezahlte Rückkaufswert und die zukünftigen Beitragszahlungen anderweitig angelegt werden.
Nicht selten ist die erreichte Rendite auf das angesparte Kapital bei Beitragsfreistellung höher, als wenn weitergezahlt würde. Dafür sind vor allem wegfallende Kosten für Zusatzschutz bei Berufsunfähigkeit oder im Todesfall verantwortlich.
Doch dieser Schutz fehlt dann natürlich. Berater Falken: „Ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung Bestandteil, ist die Antwort keine rechnerische mehr.“
Wichtigen Schutz sichern
Bevor sie einen Vertrag beitragsfrei stellen, sollten Versicherte alle Leistungen genau prüfen. Vorhandenen Berufsunfähigkeitsschutz, der eine Rente sichert, wenn der Kunde aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten kann, sollte niemand leichtfertig aufgeben. Häufig lässt sich später anderswo kaum Gleichwertiges finden, weil der Kunde inzwischen älter ist oder Krankheitsrisiken gestiegen sind.
Allerdings könnte integrierter Schutz für den Fall einer Berufsunfähigkeit bei einer Beitragsfreistellung auch in eine eigene Versicherung überführt werden. Es lohnt sich, beim Versicherer nachzufragen.
„Bei uns kann der Kunde dann zum Beispiel eine selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung behalten“, sagt Detlef Schwarzer, Sprecher der Allianz.
Auch die Debeka kommt Kunden in Zahlungsschwierigkeiten entgegen. Wird der kapitalbildende Teil beitragsfrei gestellt, kann eine enthaltene Berufsunfähigkeitsversicherung ein selbstständiger Vertrag werden. Oder der Schutz wird mit einer Risikolebensversicherung kombiniert, aus der beim Tod des Versicherten eine vereinbarte Geldsumme an Angehörige fließt.
„Innerhalb von zwei Jahren kann der Kunde auch zum alten Vertrag zurückkehren“, erklärt ein Debeka-Sprecher. Setzt jemand noch länger mit der Zahlung aus, verlangt der Versicherer eine erneute Gesundheitsprüfung.
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@Dirk7777777: Wenn diese Möglichkeit für Sie besteht, müsste das aus den Bedingungen des Vertrages hervorgehen. Sollte die Möglichkeit bestehen, prüfen Sie bitte sorgfältig, ob sich das lohnt.
Hallo,
meine Lebensversicherung mit BU-Zusatzversicherung ist beitragsfrei gestellt worden, weil ich Leistungen aus der BU-Zusatzversicherung erhalte. Kann ich auch freiwillig (aus den BU-Leistungen) den Beitrag zur Lebensversicherung weiterbezahlen?