Lebensversicherung

Geld nachfordern

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Auch bei beitragsfrei gestellten Lebensversicherungen sind viele Kunden in der Vergangen­heit zu schlecht gestellt ­worden.

Es kann sich lohnen, seinem Lebensversicherer einen Brief zu schreiben: Denn durch hohe Abschlusskosten bei Vertragsbeginn und Stornoabzüge ist bei vielen zwischen 1994 und 2001 geschlossenen und inzwischen gekündigten oder beitragsfrei gestellten Lebensversicherungsverträgen den Kunden zu wenig Geld gutgeschrieben worden.

War der mögliche Verlust für den ­Versicherten nicht erkennbar, muss die Versicherungsgesellschaft nachzahlen. Das entschied der Bundesgerichtshof am 12. Oktober 2005 (Az. IV ZR 162/03; Az. IV ZR 177/03; Az. IV ZR 245/03).

Finanztest bietet unter www.finanztest.de/lv-rueckkauf einen Musterbrief für die Nachforderung an.

Sie ist berechtigt, wenn aus den zum ­Vertrag gehörenden Versicherungsbe­dingungen nicht klar hervorgeht, in ­welchem Maße Abschlusskosten bei ­Ausstieg oder bei Zahlungsstopp in den Anfangsjahren oder Stornoabzüge ­Verluste verursachen. Stornoabzüge fallen nicht nur bei Vertragskündigung, sondern oft auch bei Beitragsfreistellung an. Bei berechtigter Forderung erhält der Kunde einen Nachschlag.

Wer nicht weiß, ob ihm Geld zusteht, sollte trotzdem schreiben. Damit ist seine Forderung im Raum und wird möglicherweise einfach erfüllt. Die Versicherer sind zwar von der Aufsichtsbehörde angewiesen worden, bei beitragsfrei gestellten Verträgen von sich aus zu handeln. Ob sie das wirklich tun, wissen Kunden aber nicht. Nachhaken ist besser.

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Profilbild Stiftung_Warentest am 14.09.2021 um 10:41 Uhr
Lebensversicherung mit BU-Zusatzversicherung

@Dirk7777777: Wenn diese Möglichkeit für Sie besteht, müsste das aus den Bedingungen des Vertrages hervorgehen. Sollte die Möglichkeit bestehen, prüfen Sie bitte sorgfältig, ob sich das lohnt.

Dirk7777777 am 13.09.2021 um 19:23 Uhr
Lebensversicherung mit BU-Zusatzversicherung

Hallo,
meine Lebensversicherung mit BU-Zusatzversicherung ist beitragsfrei gestellt worden, weil ich Leistungen aus der BU-Zusatzversicherung erhalte. Kann ich auch freiwillig (aus den BU-Leistungen) den Beitrag zur Lebensversicherung weiterbezahlen?