Lebens­versicherung

Unser Rat

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Kunden mit Vertrag. Als Bestands­kunde sind Sie von der Garan­tiezins­senkung nicht betroffen. Sie bekommen die Zinsen auf den Spar­anteil Ihres Beitrags, die der Versicherer bei Vertrags­abschluss zugesagt hat.

Vertrag abschließen. Die Garan­tiezins­senkung ist kein Grund für einen schnellen Abschluss. Über­legen Sie, ob Sie sich bei so nied­rigen Zinsen über Jahr­zehnte vertraglich binden wollen. Welche Produkte über­haupt infrage kommen, siehe Frage 4.

Alternativen prüfen. Sie können flexibler mit Sparplänen Vermögen aufbauen (Test ETF-Sparplänen, Finanztest 6/2016) und später eine Sofortrente abschließen (Test Sofortrente, Finanztest 12/2015). Für Selbst­ständige können zudem Zahlungen an die gesetzliche Rentenkasse interes­sant sein (Tel. 0 800/10 00 48 00).

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lany am 29.07.2016 um 09:06 Uhr
Der Informationsgehalt bei Stiftung Warentest

sinkt ebenfalls immer weiter 8(
..."sichere Staatsanleihen"... - das einzig sichere daran ist, dass sie keine Erträge mehr bringen!
..."Garan­tiezins ist der einzig berechen­bare Teil der Rendite" - Blödsinn, denn die Kostenstruktur ist völlig intransparent. Und bekanntlich wird nur der (unbekannte) Sparanteil verzinst!
..."Was bedeutet der nied­rigere Zins"... - Sie verharmlosen das Riskio für Bestandskunden, indem Sie die Möglichkeit von Versicherungspleiten auf breiter Front überhaupt nicht erwähnen. Dieses steigt mit jedem Jahr anhaltender Niedrigzinsen. Japan hat dies zwischen 1999 und 2001 bereits schmerzvoll erfahren dürfen. Protektor wird vor einem Kollaps nicht schützen, höchstens vor kleineren Blessuren.