Lebens­versicherung Falsche Informationen

1

Die Heidel­berger Lebens­versicherung und die Generali Lebens­versicherung haben ihre Kunden nicht korrekt über ihr Recht auf Wider­spruch gegen den Vertrags­schluss hingewiesen. Diese Auffassung vertreten das Ober­landes­gericht Oldenburg im Fall der Heidel­berger Lebens­versicherung und die Verbraucherzentrale Hamburg im Fall der Generali.

Beide Versicherungs­unternehmen gehören mitt­lerweile zur Abwick­lungs­gesell­schaft Viridium, die keine neuen Kunden mehr annimmt. Das Gericht verurteilte die Heidel­berger Lebens­versicherung, einem Kunden mit einer Fonds­police seine einge­zahlten rund 68 000 Euro Beiträge zurück­zuzahlen. Sie habe bei Vertrags­schluss nicht darauf hingewiesen, dass der Kunde noch schriftlich wider­sprechen kann (Az. 5 U 80/19).

Einen ähnlichen Mangel sieht die Verbraucherzentrale Hamburg bei der Generali Lebens­versicherung. Laut Belehrung konnte ein Kunde seinen Wider­spruch nur per Brief und nicht per E-Mail erklären. Außerdem fehlte der Hinweis, dass zur Wahrung der Frist das recht­zeitige Absenden des Widerrufs genüge. Deshalb hat die Verbraucherzentrale den Versicherer abge­mahnt. Darauf­hin hat die Generali den Vertrag rück­abgewickelt.

Tipp: Ausführ­liche Informationen zur möglichen Rück­abwick­lung von Kapital­lebens- und privaten Renten­versicherungen lesen Sie in unseren kostenlosen FAQ Lebensversicherung rückabwickeln.

1

Mehr zum Thema

1 Kommentar Diskutieren Sie mit

Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Bitte melden Sie sich an. Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice.

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

mfugo am 12.01.2020 um 19:07 Uhr
Debeka


Hallo Finanztest,
vielen Dank für Ihren Hinweis, daß die Debeka das Bamberger Urteil nicht umsetzt!
Daraufhin habe ich die Versicherung angeschrieben und prompt eine Abfuhr erhalten. Dann habe ich einen Anwalt eingeschaltet, der letztendlich Klage einreichen musste. Nun bat mich die Versicherung um Rücknahme der Klage und ging auf meine berechtigten Forderungen ein.
In 2 weiteren Fällen erklärte ich den Widerspruch/Rücktritt für die Verträge von 1994.
Im Antrag ist nur ein Rücktrittsrecht innerhalb 10 Tagen nach Unterschrift möglich.
Die Police kam 4 Wochen später, die keinerlei Formulierungen über ein Rücktrittsrecht enthält.
Daraufhin wieder Anwalt, Debeka verweigert Herausgabe der Vertragsunterlagen.
Widerspruch abgelehnt. Wieder Klageverfahren. Ich beurteile das Verhalten der Debeka als bewusste Verbrauchertäuschung. Die Tatsache, daß die Debeka auch die Herausgabe meiner Vertragsinhalte verweigert ist ein Skandal und hochgradig unseriös!!