Die Heidelberger Lebensversicherung und die Generali Lebensversicherung haben ihre Kunden nicht korrekt über ihr Recht auf Widerspruch gegen den Vertragsschluss hingewiesen. Diese Auffassung vertreten das Oberlandesgericht Oldenburg im Fall der Heidelberger Lebensversicherung und die Verbraucherzentrale Hamburg im Fall der Generali.
Beide Versicherungsunternehmen gehören mittlerweile zur Abwicklungsgesellschaft Viridium, die keine neuen Kunden mehr annimmt. Das Gericht verurteilte die Heidelberger Lebensversicherung, einem Kunden mit einer Fondspolice seine eingezahlten rund 68 000 Euro Beiträge zurückzuzahlen. Sie habe bei Vertragsschluss nicht darauf hingewiesen, dass der Kunde noch schriftlich widersprechen kann (Az. 5 U 80/19).
Einen ähnlichen Mangel sieht die Verbraucherzentrale Hamburg bei der Generali Lebensversicherung. Laut Belehrung konnte ein Kunde seinen Widerspruch nur per Brief und nicht per E-Mail erklären. Außerdem fehlte der Hinweis, dass zur Wahrung der Frist das rechtzeitige Absenden des Widerrufs genüge. Deshalb hat die Verbraucherzentrale den Versicherer abgemahnt. Daraufhin hat die Generali den Vertrag rückabgewickelt.
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