Die Heidelberger Lebensversicherung und die Generali Lebensversicherung haben ihre Kunden nicht korrekt über ihr Recht auf Widerspruch gegen den Vertragsschluss hingewiesen. Diese Auffassung vertreten das Oberlandesgericht Oldenburg im Fall der Heidelberger Lebensversicherung und die Verbraucherzentrale Hamburg im Fall der Generali.
Beide Versicherungsunternehmen gehören mittlerweile zur Abwicklungsgesellschaft Viridium, die keine neuen Kunden mehr annimmt. Das Gericht verurteilte die Heidelberger Lebensversicherung, einem Kunden mit einer Fondspolice seine eingezahlten rund 68 000 Euro Beiträge zurückzuzahlen. Sie habe bei Vertragsschluss nicht darauf hingewiesen, dass der Kunde noch schriftlich widersprechen kann (Az. 5 U 80/19).
Einen ähnlichen Mangel sieht die Verbraucherzentrale Hamburg bei der Generali Lebensversicherung. Laut Belehrung konnte ein Kunde seinen Widerspruch nur per Brief und nicht per E-Mail erklären. Außerdem fehlte der Hinweis, dass zur Wahrung der Frist das rechtzeitige Absenden des Widerrufs genüge. Deshalb hat die Verbraucherzentrale den Versicherer abgemahnt. Daraufhin hat die Generali den Vertrag rückabgewickelt.
Tipp: Ausführliche Informationen zur möglichen Rückabwicklung von Kapitallebens- und privaten Rentenversicherungen lesen Sie in unseren kostenlosen FAQ Lebensversicherung rückabwickeln.
-
- Die Debeka bietet an, Überschüsse jetzt auszuzahlen. Wer schnell Geld braucht, sollte zugreifen. Andere lieber nicht.
-
- Anbieter riskanter Geldanlagen publizieren ihren Jahresabschluss oft verspätet. Wir erklären, warum das ein Problem sein kann – und bieten Ihnen einen Online-Check.
-
- Kunden mit einer privaten Rentenversicherung oder eine Lebensversicherung mit Garantiezins legen Wert auf Sicherheit. Dies ist wichtig für die Planung ihrer...
Diskutieren Sie mit
Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Bitte melden Sie sich an. Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice.
Nutzerkommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.
Hallo Finanztest,
vielen Dank für Ihren Hinweis, daß die Debeka das Bamberger Urteil nicht umsetzt!
Daraufhin habe ich die Versicherung angeschrieben und prompt eine Abfuhr erhalten. Dann habe ich einen Anwalt eingeschaltet, der letztendlich Klage einreichen musste. Nun bat mich die Versicherung um Rücknahme der Klage und ging auf meine berechtigten Forderungen ein.
In 2 weiteren Fällen erklärte ich den Widerspruch/Rücktritt für die Verträge von 1994.
Im Antrag ist nur ein Rücktrittsrecht innerhalb 10 Tagen nach Unterschrift möglich.
Die Police kam 4 Wochen später, die keinerlei Formulierungen über ein Rücktrittsrecht enthält.
Daraufhin wieder Anwalt, Debeka verweigert Herausgabe der Vertragsunterlagen.
Widerspruch abgelehnt. Wieder Klageverfahren. Ich beurteile das Verhalten der Debeka als bewusste Verbrauchertäuschung. Die Tatsache, daß die Debeka auch die Herausgabe meiner Vertragsinhalte verweigert ist ein Skandal und hochgradig unseriös!!