Kunden, die ihre Lebens- oder Rentenversicherung beim Versicherer Ergo gekündigt oder beitragsfrei gestellt haben, können Geld nachfordern. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat Klauseln von Ergo für unwirksam erklärt. Damit steht Kunden ein höherer Rückkaufswert zu, wenn sie kündigen oder nicht mehr einzahlen.
Unwirksam sind Klauseln, nach denen der Versicherer die Vermittlerkosten von den ersten Beiträgen abzieht (Az. IV ZR 198/10). Die Richter haben Ergo ebenso untersagt, zusätzliche Stornogebühren abzuziehen. Der BGH hatte bereits ähnliche Urteile gegen die Versicherer Deutscher Ring und Generali verhängt (siehe Meldung „Lebensversicherung: Schnell Geld nachfordern“ aus Finanztest 12/2012).
Tipp: Fordern Sie Ihr Geld ein. Auf der Seite der Verbraucherzentrale Hamburg, www.vzhh.de, finden Sie unter dem Stichwort „Nachschlag“ einen Musterbrief. Haben Sie im Jahr 2009 gekündigt, sollten Sie sich beeilen und noch 2012 Ihre Ansprüche geltend machen.