Lebensversicherung Dynamische Erhöhung bleibt steuerfrei

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Kunden, die vor 2005 eine Lebensversicherung mit Beitragssteigerung (Dynamik) abgeschlossen haben, können nur unter bestimmten Bedingungen auch die Erträge aus Beitragserhöhungen ab 2005 steuerfrei kassieren.

  • Steuerfrei bleiben Erträge aus Steigerungen von bis zu 20 Prozent pro Jahr. Die Beitragserhöhung kann auch für mehrere Jahre kumuliert und auf einen Schlag nachgeholt werden.
  • Unabhängig von der 20-Prozent-Grenze sind Erhöhungen bis zu 250 Euro im Jahr zulässig. Davon profitieren Sparer mit zunächst sehr kleinen Beiträgen. Wer anfangs nur 400 Euro Beitrag im Jahr zahlt, kann den Beitrag pro Jahr nicht nur um 80 Euro (20 Prozent von 400 Euro), sondern um bis zu 250 Euro erhöhen.
  • Steuerfrei bleiben Erträge aus Beitragserhöhungen zudem, wenn der Jahresbeitrag bis zum fünften Jahr bis 4 800 Euro steigt und anfangs bei mindestens 10 Prozent dieses Betrags lag.

Damit die Erträge komplett steuerfrei bleiben, muss die Lebensversicherung nicht nur vor 2005 abgeschlossen worden sein. Sie muss zudem mindestens zwölf Jahre laufen und der Kunde muss für fünf Jahre Beiträge zahlen. Der erste Beitrag muss bis 31. März 2005 überwiesen sein.

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Profilbild Stiftung_Warentest am 29.04.2022 um 12:25 Uhr
Steuerfreiheit einer dynamischen Erhöhung

@tinotin: Ob es sich bei Ihrem Vorhaben um eine steuerschädliche Novation oder eine steuerbegünstigte Beitragserhöhung im Rahmen der Beitragsdynamik eines Altvertrages handelt, können Sie nur klären, wenn Sie die Vertragsunterlagen Ihrem Steuerberater / Lohnsteuerhilfeverein vorlegen.

Bitte fragen Sie zuvor beim Versicherer nach, ob nach einer so langen Nichtinanspruchnahme des Rechts auf eine Beitragsdynamik es überhaupt möglich ist, diese auszuüben. Es ist gut möglich, dass der Vertrag hierzu eine Beschränkung vorsieht.

Zu einer Änderung der steuerlichen Betrachtung der zusätzlichen Einzahlungen im Rahmen einer vor 2005 vereinbarten Beitragsdynamik haben wir in Finanztest nicht berichtet. Mir ist eine Änderung hierzu nicht bekannt. Wenn Sie eine rechtssichere Antwort hierzu wünschen, bitte ich wiederum Ihren Steuerberater / Ihren Lohnsteuerhilfeverein zu kontaktieren.

Wichtig: Bitte beachten Sie, dass eine Einzahlung in einen Vertrag nicht allein wegen eines Steuervorteils immer Sinn ergibt. Die Anlageform muss sonst zu Ihren Sparzielen passen und sie sollte sich auch ohne den Steuervorteil für Sie eignen.
Schauen Sie im Vertrag nach, welche Garantieverzinsung für zusätzliche Einzahlungen ab 2005 zum Zuge kommt. Der aktuelle Garantiezinssatz liegt weit unter dem Niveau des Garantiezinses aus 2004.

tinotin am 27.04.2022 um 10:10 Uhr
Noch aktuell?

Ist diese steuerliche Behandlung immer noch gesetzlich gleich geblieben?
Wenn man also einen Altvertrag aus 2004 hat und nie eine Erhöhung durchgeführt hat. Könnte man dann theoretisch um 18 * 20% = 360% erhöhen?